Treffer 1 von ingesamt 1 Treffer

Ihre Suchkriterien : Fakultät für Physik und Astronomie

Ruhr-Universität Bochum

Zur Merkliste hinzufügen (Bitte loggen Sie sich ein)

Steckbrief

  • Hochschule Ruhr-Universität Bochum
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Physik und Astronomie
  • Promotionsfach / fächer Astronomie; Physik
  • Sachgebiet(e) Physik
  • Doktorgrad(e) Dr. rer. nat.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Voraussetzungen der Promotion

      (1) Zur Promotion hat Zugang, wer
      a) einen Abschluss nach einem einschlägigen Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern im Fach Physik, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird, oder
      b) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern im Fach Physik und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende S...
      § 5 Voraussetzungen der Promotion

      (1) Zur Promotion hat Zugang, wer
      a) einen Abschluss nach einem einschlägigen Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern im Fach Physik, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird, oder
      b) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern im Fach Physik und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien in Physik
      c) einen Abschluss eines Masterstudiengangs im Sinne des § 61 Abs. 2 Satz 2 HG im Fach Physik oder,
      d) einen Abschluss eines Masterstudiengangs im Sinne des § 61 Abs. 2 Satz 2 HG in einem physik-affinen Fach nachweist.

      (2) Der Zugang zur Promotion ist vom Nachweis eines qualifizierten Abschlusses abhängig. Bewerberinnen und Bewerber nach Abs. 1 Buchstabe b) müssen die Gesamtnote „mit Auszeichnung“ nachweisen. Die Qualifizierung von anderen Bewerbungen kann durch eine überdurchschnittliche Note oder in einem Auswahlgespräch nachgewiesen werden. Bei Bewerberinnen und Bewerbern nach Abs. 1 Buchstabe d) muss die Gleichwertigkeit des Studienabschlusses festgestellt werden. Eine Zulassung zur Promotion kann mit Auflagen erfolgen.
      Die Auflagen sind spätestens bei der Zulassung zum Promotionsverfahren gemäß § 9 Abs. 1 Ziffer3 nachzuweisen. Bewerberinnen und Bewerber mit Fachhochschul- und Universitätsabschluss sind beim Zugang zur Promotion gleich zu behandeln.

      (3) Die Inhalte der auf die Promotion vorbereitenden Studien und der Auflagen werden nach individueller Feststellung des Kenntnisstandes im Benehmen mit der Bewerberin oder dem Bewerber und den Betreuerinnen oder Betreuern vorgeschlagen. Die zusätzlichen Studien bzw. Auflagen können z.B. anhand einer mündlichen Prüfung oder durch Bestehen einer Klausur nachgewiesen werden. Gegebenenfalls ist der Nachweis einer schriftlichen Arbeit notwendig. In der Regel müssen die Studienleistungen innerhalb von einem Studienjahr erbracht werden. Bewerberinnen und Bewerber nach Abs. 1 Buchstabe b) müssen die gefor- derten Studienleistungen mit der Gesamtnote 1.0 (sehr gut) erwerben.

      (4) Für Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Studienabschluss in Ländern außerhalb der Europäischen Union erlangt haben, gelten die gleichen Voraussetzungen, soweit die Gleichwertigkeit des Abschlusses festgestellt worden ist. Über die Gleichwertigkeit der Abschlüsse entscheidet der Promotionsausschuss auf der Grundlage von zwischenstaatlichen Abkommen, der Einstufung der Hochschule, an der der Abschluss erworben wurde, und aufgrund von Abkommen mit Partnerhochschulen. Bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit soll die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen gehört werden.

      (5) Für die Aufnahme des Promotionsstudiums an der Ruhr-Universität Bochum muss der Promotionsausschuss festgestellt haben, dass die Bewerberin oder der Bewerber über ausreichende Kenntnisse in einer gängigen Wissenschaftssprache (entweder Deutsch oder Englisch) verfügt.

      (6) Bewerber nach Abs. 1 Buchstaben b) oder d) müssen zusätzlich ein Beratungsgespräch mit der Studienfachberatung führen.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 11 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation muss die Doktorandin oder der Doktorand die Befähigung zu selbstständiger Forschungsarbeit in ihrem bzw. seinem Forschungsgebiet der Physik, der Astronomie oder der Didaktik der Physik nachweisen. Die Dissertation muss eigene neue wissenschaftliche Ergebnisse enthalten, die in ihrer Darstellung wissenschaftliche Ansprüche erfüllen. Bei Dissertationen zur Didaktik der Physik muss ein klarer Bezug zur Physik erkennbar sein.

      (2) D...
      § 11 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation muss die Doktorandin oder der Doktorand die Befähigung zu selbstständiger Forschungsarbeit in ihrem bzw. seinem Forschungsgebiet der Physik, der Astronomie oder der Didaktik der Physik nachweisen. Die Dissertation muss eigene neue wissenschaftliche Ergebnisse enthalten, die in ihrer Darstellung wissenschaftliche Ansprüche erfüllen. Bei Dissertationen zur Didaktik der Physik muss ein klarer Bezug zur Physik erkennbar sein.

      (2) Die Dissertation (oder Teile der Dissertation) darf in keinem anderen Promotionsverfahren oder vergleichbaren Verfahren an einer Hochschule im In- oder Ausland verwendet worden sein oder werden, soweit sich aus dieser Ordnung nichts anderes ergibt.

      (3) Eine Vorabveröffentlichung von Dissertationsergebnissen ist möglich. Über die Zulässigkeit von Vorabveröffentlichungen entscheidet die Erstbetreuerin oder der Erstbetreuer. Vorab veröffentlichte Ergebnisse sind in der Dissertation kenntlich zu machen.

      (4) Eine kumulative Dissertation, die zu wesentlichen Teilen auf Veröffentlichungen basiert, ist zulässig. Dabei muss die Dissertation folgende Kriterien erfüllen:
      a) Ein zusammenfassendes Kapitel muss in die Thematik einführen.
      b) Die Ergebnisse der Dissertation müssen zum größten Teil schon als Veröffentlichungen in begutachteten Zeitschriften erschienen bzw. zur Veröffentlichung akzeptiert sein.
      c) Die Doktorandin oder der Doktorand muss die Eigenleistung in den Veröffentlichungen deutlich hervorheben.
      d) Die Erstbetreuerin oder der Erstbetreuer muss die in Buchstabe c) genannten Eigenleistungen bestätigen. Der Promotionsausschuss behält sich vor, diese Frage durch ein externes Gutachten bewerten zu lassen.
      Die Zulassung einer kumulativen Dissertation kann nur auf gesonderten Antrag durch die Doktorandin oder den Doktoranden an den Promotionsausschuss genehmigt werden und muss vor der Antragstellung auf Zulassung zum Promotionsverfahren gemäß § 9 genehmigt sein.

      (5) Die Dissertation kann von der Doktorandin oder dem Doktoranden durch schriftliche Erklärung gegenüber dem oder der Vorsitzenden des Promotionsausschusses zurückgezogen werden, solange noch kein Gutachten vorliegt. In diesem Fall gilt die Dissertation als nicht vorgelegt und das Promotionsverfahren als nicht eröffnet. Zieht die Doktorandin oder der Doktorand die Dissertation zu einem späteren Zeitpunkt zurück, so ist das Promotionsverfahren erfolglos beendet.

      (6) Ein Exemplar der Dissertation wird gemäß der „Richtlinien über Aufbewahrung, Aussonderung, Archivierung und Vernichtung von Akten“ der Ruhr-Universität Bochum verwahrt, auch wenn das Verfahren erfolglos beendet wird.

      (7) Die Dissertation muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

      (8) Die Dissertation muss in gedruckter und gebundener Form eingereicht werden. Zusätzlich muss eine elektronische Version eingereicht werden. Sie muss ein vollständiges Verzeichnis der benutzten Literatur und sonstiger herangezogener Quellen sowie Angaben über erhaltene Hilfen und verwendete Hilfsmittel enthalten. Am Ende der Dissertation ist ein Lebenslauf anzufügen, der mindestens Angaben zum akademischen Werdegang und zum Geburtsjahr beinhalten muss.
      Die Exemplare der Dissertationen, die gemäß § 9 Abs. 1 eingereicht werden müssen, sind auf dem Titelblatt als „Dissertation zur Erlangung des Grades einer Doktorin der Naturwissenschaften der Fakultät für Physik und Astronomie der Ruhr-Universität Bochum“ bzw. als „Dissertation zur Erlangung des Grades eines Doktors der Naturwissenschaften an der Fakultät für Physik und Astronomie der Ruhr-Universität Bochum“ zu bezeichnen. Englischsprachige Dissertationen können folgende Übersetzung verwenden: „Dissertation for the degree Doctor of Natural Sciences at the Faculty of Physics and Astronomy of the Ruhr University Bochum“.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 18 Hochschulübergreifende Promotionsverfahren

      Der Promotionsausschuss kann mit anderen, insbesondere ausländischen Hochschulen die Durchführung gemeinsamer Promotionsverfahren bzw. die gemeinsame Verleihung eines Doktorgrads vereinbaren. Entsprechende Verträge sind vom Fakultätsrat der Fakultät für Physik und Astronomie zu verabschieden; in ihnen kann von den Regelungen dieser Ordnung abgewichen werden
      § 18 Hochschulübergreifende Promotionsverfahren

      Der Promotionsausschuss kann mit anderen, insbesondere ausländischen Hochschulen die Durchführung gemeinsamer Promotionsverfahren bzw. die gemeinsame Verleihung eines Doktorgrads vereinbaren. Entsprechende Verträge sind vom Fakultätsrat der Fakultät für Physik und Astronomie zu verabschieden; in ihnen kann von den Regelungen dieser Ordnung abgewichen werden
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachung der Ruhr-Universität Bochum Nr. 1537
  • Hochschulporträt
    „Als Reformuniversität gegründet ist die RUB heute eine forschungsstarke, inklusive und internationale Universität im dynamischen Schmelztiegel des Ruhrgebiets. Sie wird getragen vom Mut zur Veränderung und Innovation.”
    Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Paul
    Rektor der Ruhr-Universität Bochum
    Foto: Luftbild von der Ruhr-Universität Bochum
    Creating Knowledge Networks

    Ihre Forschungsstärke, ihre ausgezeichnete internationale Vernetzung und ihr innovatives Lehrkonzept machen die Ruhr-Universität Bochum zu einem gefragten Kooperationspartner und zum attraktiven Studienort für junge Menschen aus der ganzen Welt.

    Icon: uebersicht
    RUB als Treiberin für Wandel und Chancengerechtigkeit
    Icon: uebersicht
    vereint Forschungsstärke, innovative Lehre und Internationalität
    Studium und Lehre

    Mit 21 Fakultäten und über 41.000 Studierenden in mehr als 190 Studiengängen ist die Ruhr-Universität eine der zehn größten Universitäten in Deutschland. Sie vereint die gesamte fachliche Breite in Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften und Medizin.

    Studierende gestalten die Lehre aktiv mit und erwerben in ihrem Studium neben aktuellem Fachwissen Urteilskraft, Eigenständigkeit und eine Wertschätzung für andere Disziplinen. Lehrende und Studierende haben gemeinsam das Leitbild „Lernen, Leisten, Gemeinschaft Leben“ festgeschrieben und darin forschendes Lernen zum Handlungsprinzip erklärt.

    Icon: studium
    erklärt forschendes Lernen zum Handlungsprinzip
    Icon: studium
    bietet in 21 Fakultäten ein breites Fächerspektrum
    Forschung

    Spitzenforschung wird in flexiblen, interdisziplinären Research Departments organisiert. Sie sind untereinander und international stark vernetzt, um übergreifende Fragestellungen zu erforschen – mit Schwerpunkten auf Zukunftsfeldern wie IT-Sicherheit, Solvation Science, Neurowissenschaft, Materialforschung, Religionswissenschaft, Plasma- und Proteinforschung.

    Die Ruhr-Universität ist eine der umfassendsten Forschungsuniversitäten Deutschlands. Im nationalen Wettbewerb um die Ansiedlung überregional konkurrenzfähiger Forschungsinfrastruktur konnte sie bisher vier Forschungsbauten einwerben. Sie bieten der Spitzenforschung bestmögliche Bedingungen.

    Von der strukturierten Promotion bis zur Tenure-Track-Professur nach amerikanischem Modell profitieren auch junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von bestmöglichen Bedingungen. Die Ruhr-Universität legt größten Wert auf Nachwuchsförderung auf allen Karrierestufen, sie unterstützt aktiv die frühe Entfaltung und eigenständige Arbeit von Talenten.

    Icon: forschung
    ist eine der umfassendsten Forschungsuniversitäten Deutschlands
    Icon: forschung
    legt größten Wert auf Nachwuchsförderung auf allen Karrierestufen
    Foto: Blick von außen auf das Audimax der Ruhr-Universität Bochum
    Foto: Studierende auf dem Sommerfest der Ruhr-Universität Bochum
    Foto: Luftbild vom Audimax der Ruhr-Universität Bochum

Das könnte Sie auch interessieren

Hochschulen

Ein Überblick über alle deutschen Hochschulen mit umfangreicher Suchmaske und detaillierten Informationen zu jeder Hochschule.

Hochschulen

Studium

Alle Studienmöglichkeiten staatlicher und staatlich anerkannter deutscher Hochschulen sowie Hinweise für eine erfolgreiche Studienwahl.

Studium

Über uns

Der Hochschulkompass informiert über deutsche Hochschulen und ist bundesweit das einzige Portal, das auf Selbstauskünften der Hochschulen beruht.

Über uns