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Ruhr-Universität Bochum

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Steckbrief

  • Hochschule Ruhr-Universität Bochum
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Ostasienwissenschaften
  • Promotionsfach / fächer
    ... Japanologie; Koreanistik; Sinologie
    Japanologie; Koreanistik ...
  • Sachgebiet(e) Sprach- und Kulturwissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Voraussetzungen der Promotion

      (1) Zur Promotion hat Zugang, wer
      a) einen Abschluss nach einem Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern in einem einschlägigen ostasienwissenschaftlichen für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird, oder
      b) einen Abschluss nach einem Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern in einem einschlägigen ostasienwissenschaftlichen Fach und daran anschließende an...
      § 5 Voraussetzungen der Promotion

      (1) Zur Promotion hat Zugang, wer
      a) einen Abschluss nach einem Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern in einem einschlägigen ostasienwissenschaftlichen für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird, oder
      b) einen Abschluss nach einem Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern in einem einschlägigen ostasienwissenschaftlichen Fach und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien, oder
      c) einen Abschluss eines Masterstudiengangs im Sinne des § 61 Abs. 2 Satz 2 HG in einem einschlägigen ostasienwissenschaftlichen Fach, sowie Kenntnisse einer ostasiatischen Sprache auf dem Niveau eines Bachelor nachweist.

      (2) Der Promotionsausschuss kann mit Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder auch Absolventen eines fachlich anderen wissenschaftlichen Studienganges zur Promotion zulassen, sofern dieser Bezüge zu den Ostasienwissenschaften aufweist und die übrigen Voraussetzungen der Promotion erfüllt sind. In diesem Fall ist die Zulassung davon abhängig zu machen, dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller im Promotionsfach Studien- und Prüfungsleistungen erbringt, deren Inhalt der Promotionsausschuss vor Studienbeginn im Benehmen mit der Kandidatin bzw. dem Kandidaten so festzulegen hat, dass ein der Abschluss-prüfung gemäß Abs. 1 Buchstabe a entsprechender Ausbildungsstand erreicht wird.

      (3) Der Zugang zur Promotion ist vom Nachweis eines qualifizierten und überdurchschnittlichen Abschlusses abhängig. Alle Bewerberinnen oder Bewerber müssen ihr Studium gemäß Absatz 1 mit der Note 2.0 oder besser abgeschlossen haben. Der Promotionsausschuss kann begründete Ausnahmen zulassen, wenn anderweitig äquivalente wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen sind. Bewerberinnen und Bewerber mit Fachhochschul- und Universitätsabschluss sind beim Zugang zur Promotion gleich zu behandeln.

      (4) Für Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Studienabschluss in Ländern außerhalb der Europäischen Union erlangt haben, gelten die gleichen Voraussetzungen, soweit die Gleichwertigkeit des Abschlusses festgestellt worden ist. Über die Gleichwertigkeit der Abschlüsse entscheidet der Promotionsausschuss auf der Grundlage von zwischenstaatlichen Abkommen, der Einstufung der Hochschule, an der der Abschluss erworben wurde, und aufgrund von Abkommen mit Partnerhochschulen. Bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit soll die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen gehört werden.

      (5) Für die Aufnahme des Promotionsstudiums an der Ruhr-Universität Bochum muss der Promotionsausschuss festgestellt haben, dass die Bewerberin oder der Bewerber über ausreichende Kenntnisse in einer gängigen Wissenschaftssprache (entweder Deutsch oder Englisch) verfügt.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 11 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation muss die Doktorandin oder der Doktorand die Befähigung zu selbstständiger Forschungsarbeit auf dem Gebiet der Ostasienwissenschaften nachweisen. Die Dissertation muss eigene neue wissenschaftliche Ergebnisse enthalten, die in ihrer Darstellung wissenschaftliche Ansprüche erfüllen.

      (2) Die Dissertation ist in Absprache mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Eine Kurzzusammenfassung ...
      § 11 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation muss die Doktorandin oder der Doktorand die Befähigung zu selbstständiger Forschungsarbeit auf dem Gebiet der Ostasienwissenschaften nachweisen. Die Dissertation muss eigene neue wissenschaftliche Ergebnisse enthalten, die in ihrer Darstellung wissenschaftliche Ansprüche erfüllen.

      (2) Die Dissertation ist in Absprache mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Eine Kurzzusammenfassung (Abstract) der Dissertation ist zusätzlich in englischer und deutscher Sprache anzufertigen. Das Titelblatt ist nach einem vom Promotionsausschuss herausgegebenen Muster zu gestalten. Am Ende der Dissertation ist ein kurzer Lebenslauf mit Angabe des Bildungsweges der Bewerberin bzw. des Bewerbers als loses Blatt einzufügen, das für die Veröffentlichung der Dissertation wieder entfernt werden muss.

      (3) Die Dissertation (oder Teile der Dissertation) darf/dürfen in keinem anderen Promotionsverfahren oder vergleichbaren Verfahren an einer Hochschule im In- oder Ausland verwendet worden sein oder werden, soweit sich aus dieser Ordnung nichts anderes ergibt.

      (4) Eine Vorabveröffentlichung wichtiger Dissertationsergebnisse ist bei einer Monografie mit der Zustimmung des Promotionsausschusses und der Betreuerin bzw. des Betreuers zulässig. Vorab veröffentlichte Ergebnisse sind in der Dissertation kenntlich zu machen.

      (5) Dissertationen aus gemeinschaftlichen Forschungsarbeiten sind an der Fakultät für Ostasienwissenschaften nicht zulässig.

      (6) Publikationsbasierte oder kumulative Dissertationen sind an der Fakultät für Ostasienwissenschaften nicht zulässig.

      (7) Die Dissertation kann von der Doktorandin oder dem Doktoranden zurückgezogen werden, solange noch kein Gutachten vorliegt (vgl. § 12 Abs. 3). In diesem Fall gilt die Dissertation als nicht vorgelegt und das Promotionsverfahren als nicht eröffnet. Zieht die Doktorandin oder der Doktorand die Dissertation zu einem späteren Zeitpunkt zurück, so ist das Promotionsverfahren erfolglos beendet.

      (8) Ein Exemplar der Dissertation wird gemäß der „Richtlinien über Aufbewahrung, Aussonderung, Archivierung und Vernichtung von Akten“ der Ruhr-Universität Bochum verwahrt, auch wenn das Verfahren erfolglos beendet wird.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Nein
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Nein
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 18 Hochschulübergreifende Promotionsverfahren

      Der Promotionsausschuss kann mit anderen, insbesondere ausländischen Hochschulen die Durchführung gemeinsamer Promotionsverfahren bzw. die gemeinsame Verleihung eines Doktorgrads vereinbaren. Entsprechende Verträge sind vom Fakultätsrat der Fakultät für Ostasienwissenschaften zu verabschieden; in ihnen kann von den Regelungen dieser Ordnung abgewichen werden.
      § 18 Hochschulübergreifende Promotionsverfahren

      Der Promotionsausschuss kann mit anderen, insbesondere ausländischen Hochschulen die Durchführung gemeinsamer Promotionsverfahren bzw. die gemeinsame Verleihung eines Doktorgrads vereinbaren. Entsprechende Verträge sind vom Fakultätsrat der Fakultät für Ostasienwissenschaften zu verabschieden; in ihnen kann von den Regelungen dieser Ordnung abgewichen werden.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachung 1174/2016
  • Hochschulporträt
    „Als Reformuniversität gegründet ist die RUB heute eine forschungsstarke, inklusive und internationale Universität im dynamischen Schmelztiegel des Ruhrgebiets. Sie wird getragen vom Mut zur Veränderung und Innovation.”
    Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Paul
    Rektor der Ruhr-Universität Bochum
    Foto: Luftbild von der Ruhr-Universität Bochum
    Creating Knowledge Networks

    Ihre Forschungsstärke, ihre ausgezeichnete internationale Vernetzung und ihr innovatives Lehrkonzept machen die Ruhr-Universität Bochum zu einem gefragten Kooperationspartner und zum attraktiven Studienort für junge Menschen aus der ganzen Welt.

    Icon: uebersicht
    RUB als Treiberin für Wandel und Chancengerechtigkeit
    Icon: uebersicht
    vereint Forschungsstärke, innovative Lehre und Internationalität
    Studium und Lehre

    Mit 21 Fakultäten und über 41.000 Studierenden in mehr als 190 Studiengängen ist die Ruhr-Universität eine der zehn größten Universitäten in Deutschland. Sie vereint die gesamte fachliche Breite in Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften und Medizin.

    Studierende gestalten die Lehre aktiv mit und erwerben in ihrem Studium neben aktuellem Fachwissen Urteilskraft, Eigenständigkeit und eine Wertschätzung für andere Disziplinen. Lehrende und Studierende haben gemeinsam das Leitbild „Lernen, Leisten, Gemeinschaft Leben“ festgeschrieben und darin forschendes Lernen zum Handlungsprinzip erklärt.

    Icon: studium
    erklärt forschendes Lernen zum Handlungsprinzip
    Icon: studium
    bietet in 21 Fakultäten ein breites Fächerspektrum
    Forschung

    Spitzenforschung wird in flexiblen, interdisziplinären Research Departments organisiert. Sie sind untereinander und international stark vernetzt, um übergreifende Fragestellungen zu erforschen – mit Schwerpunkten auf Zukunftsfeldern wie IT-Sicherheit, Solvation Science, Neurowissenschaft, Materialforschung, Religionswissenschaft, Plasma- und Proteinforschung.

    Die Ruhr-Universität ist eine der umfassendsten Forschungsuniversitäten Deutschlands. Im nationalen Wettbewerb um die Ansiedlung überregional konkurrenzfähiger Forschungsinfrastruktur konnte sie bisher vier Forschungsbauten einwerben. Sie bieten der Spitzenforschung bestmögliche Bedingungen.

    Von der strukturierten Promotion bis zur Tenure-Track-Professur nach amerikanischem Modell profitieren auch junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von bestmöglichen Bedingungen. Die Ruhr-Universität legt größten Wert auf Nachwuchsförderung auf allen Karrierestufen, sie unterstützt aktiv die frühe Entfaltung und eigenständige Arbeit von Talenten.

    Icon: forschung
    ist eine der umfassendsten Forschungsuniversitäten Deutschlands
    Icon: forschung
    legt größten Wert auf Nachwuchsförderung auf allen Karrierestufen
    Foto: Blick von außen auf das Audimax der Ruhr-Universität Bochum
    Foto: Studierende auf dem Sommerfest der Ruhr-Universität Bochum
    Foto: Luftbild vom Audimax der Ruhr-Universität Bochum

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