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Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg

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Steckbrief

  • Hochschule Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Naturwissenschaften
  • Promotionsfach / fächer Physik; Psychologie
  • Sachgebiet(e) Physik; Psychologie, allgemeine
  • Doktorgrad(e) Dr. rer. nat.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 3 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Zum Promotionsverfahren kann zugelassen werden, wer ein Hochschulstudium in einem universitären Studiengang an einer deutschen oder als gleichwertig anerkannten ausländischen Universität mit einem akademischen Grad (Diplom, Master oder gleichwertige Abschlüsse) abgeschlossen hat. Grundsätzlich setzt die Zulassung eine eigenständige und schriftlich ausgefertigte wissenschaftliche Arbeit voraus, deren Art und Umfang einer Masterarbeit entspricht...
      § 3 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Zum Promotionsverfahren kann zugelassen werden, wer ein Hochschulstudium in einem universitären Studiengang an einer deutschen oder als gleichwertig anerkannten ausländischen Universität mit einem akademischen Grad (Diplom, Master oder gleichwertige Abschlüsse) abgeschlossen hat. Grundsätzlich setzt die Zulassung eine eigenständige und schriftlich ausgefertigte wissenschaftliche Arbeit voraus, deren Art und Umfang einer Masterarbeit entspricht.

      (2) Über Fragen der Äquivalenz ausländischer Studienabschlüsse entscheidet der Fakultätsrat. Dabei sind die Richtlinien der Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen zu beachten. Die Prüfung der Äquivalenz ist von der sich bewerbenden Person beim Dezernat Studienangelegenheiten der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg zu beantragen und der Fakultät vorzulegen.

      (3) Besonders befähigte Fachhochschulabsolventen und Fachhochschulabsolventinnen können zum Promotionsverfahren zugelassen werden. Voraussetzung für eine Zulassung ist ein fachlich einschlägiges Fachhochschulstudium mit einem Abschluss (Diplom, Master oder gleichwertige Abschlüsse), der eine deutlich überdurchschnittliche Qualifikation ausweist. Grundsätzlich setzt die Zulassung eine eigenständige und schriftlich ausgefertigte wissenschaftliche Arbeit voraus, deren Art und Umfang einer Masterarbeit entspricht.

      (4) Der Fakultätsrat legt vor Beginn des Promotionsverfahrens fest, welche zusätzlichen Prüfungen gegebenenfalls abzulegen sind, wenn von der sich bewerbenden Person die Hochschulprüfung nicht in einem fachwissenschaftlichen Studiengang des gewählten Promotionsfaches nachgewiesen oder an einer nicht anerkannten ausländischen Universität erworben wurde. Die zusätzlichen Prüfungen sind unter Einhaltung der vom Fakultätsrat gesetzten Fristen, spätestens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Promotionsvorhabens abzulegen.

      (5) Wer die vorstehenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, kann unter Angabe des in Aussicht genommenen Themas und unter Angabe der Betreuerin/des Betreuers beim Dekan/bei der Dekanin die Zulassung als Doktorandin/Doktorand beantragen. Über den Antrag entscheidet der Fakultätsrat. Mit der Zulassung wird die grundsätzliche Bereitschaft ausgedrückt, eine solche Dissertation als wissenschaftliche Arbeit zu bewerten.

      (6) Die Zulassung kann widerrufen oder zurückgenommen werden, wenn sich nachträglich Gründe für eine Ablehnung der Zulassung ergeben oder keine Aussicht besteht, dass die Dissertation innerhalb von 6 Jahren erfolgreich abgeschlossen werden kann. Über den Widerruf oder die Rücknahme entscheidet der Fakultätsrat.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 2 Promotionsleistungen

      (1) Die Promotionsleistungen bestehen aus der Dissertation und der öffentlichen Verteidigung.

      (2) Die Dissertation ist eine von der sich bewerbenden Person verfasste wissenschaftliche Abhandlung in einem in der Fakultät vertretenen Forschungsgebiet (gemäß § 1 Abs. 4), die einen Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnisse darstellt.

      (3) Die Dissertation ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Eine Zusammenfassung der Di...
      § 2 Promotionsleistungen

      (1) Die Promotionsleistungen bestehen aus der Dissertation und der öffentlichen Verteidigung.

      (2) Die Dissertation ist eine von der sich bewerbenden Person verfasste wissenschaftliche Abhandlung in einem in der Fakultät vertretenen Forschungsgebiet (gemäß § 1 Abs. 4), die einen Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnisse darstellt.

      (3) Die Dissertation ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Eine Zusammenfassung der Dissertation in deutscher und englischer Sprache ist erforderlich. Eine bereits bewertete Prüfungsarbeit kann nicht als Dissertation vorgelegt werden.

      (4) Die Dissertation kann bereits teilweise oder in besonders begründeten Ausnahmefällen auch als Ganzes veröffentlicht worden sein.

      (5) Eine kumulative Dissertation ist auf Antrag möglich. Über den Antrag entscheidet der Fakultätsrat. Diese Form der Dissertation muss durch den Betreuer/die Betreuerin schriftlich befürwortet werden. Eine kumulative Dissertation enthält mindestens 3 thematisch zusammengehörige Beiträge, die in Allein- oder Hauptautorschaft erstellt worden sind und die in begutachteten internationalen Zeitschriften zur Veröffentlichung angenommen sein müssen. Bei Ko-Autorenschaft ist der Beitrag, der sich bewerbenden Person, von allen Mitautoren oder dem Betreuer/der Betreuerin zu bestätigen und der eigene Anteil muss als individuelle wissenschaftliche Leistung substanziell, deutlich abgrenzbar und bewertbar sein. Für mindestens drei der Publikationen darf der Zeitpunkt der Annahme bei der Einreichung der Dissertation nicht länger als 6 Jahre zurückliegen. Über Ausnahmen entscheidet der Fakultätsrat. Alle Beiträge müssen in einem konzeptionellen Rahmen zusammengefügt sein. Zu diesem Rahmen gehören eine aussagekräftige Einführung in die den Publikationen zugrunde liegenden wissenschaftlichen Fragestellungen sowie eine abschließende Reflexion, in der die eigenen Ergebnisse in den aktuellen fachlichen Kontext eingeordnet werden, und ein Literaturverzeichnis. Die kumulative Dissertation ist gebunden vorzulegen.

      (6) Die öffentliche Verteidigung dient dem Nachweis, dass die sich bewerbende Person die benutzten Arbeitsmethoden, die Problemstellung und Ergebnisse ihrer Dissertation kritisch zu diskutieren vermag und dass sie mit der Relevanz und Reichweite der Dissertation für das Fach insgesamt sowie mit deren fachübergreifenden Bezügen vertraut ist.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 16 Gemeinsame Promotionsverfahren mit ausländischen Hochschulen (Cotutelle-Verfahren)

      (1) Das Promotionsverfahren kann gemeinsam mit ausländischen Hochschulen durchgeführt werden, wenn die ausländischen Hochschulen nach ihren nationalen Rechtsvorschriften das Promotionsrecht besitzen und der von ihnen zu verleihende akademische Grad im Geltungsbereich des Grundgesetzes anzuerkennen wäre. Für das gemeinsame Promotionsverfahren gelten die Regelungen dieser Promotionsordnung, s...
      § 16 Gemeinsame Promotionsverfahren mit ausländischen Hochschulen (Cotutelle-Verfahren)

      (1) Das Promotionsverfahren kann gemeinsam mit ausländischen Hochschulen durchgeführt werden, wenn die ausländischen Hochschulen nach ihren nationalen Rechtsvorschriften das Promotionsrecht besitzen und der von ihnen zu verleihende akademische Grad im Geltungsbereich des Grundgesetzes anzuerkennen wäre. Für das gemeinsame Promotionsverfahren gelten die Regelungen dieser Promotionsordnung, soweit nachfolgend keine besonderen Regelungen getroffen werden.

      (2) Einzelheiten zur Durchführung eines gemeinsamen Promotionsverfahrens regeln die beteiligten Fakultäten oder zuständigen Einrichtungen in einer Vereinbarung. Diese Vereinbarung bedarf der Zustimmung des Fakultätsrates.

      (3) Bei gemeinsamen Promotionsverfahren mit ausländischen Hochschulen werden die Doktoranden von je einem Mitglied der beteiligten Fakultäten oder zuständigen Einrichtungen betreut, dessen Qualifikation der des in § 4 genannten Personenkreises entsprechen muss.

      (4) Die Promotionskommission soll sich in Übereinstimmung mit den für die jeweilige Hochschule geltenden Regelungen grundsätzlich paritätisch aus den beiden Hochschulen angehörenden Wissenschaftlern zusammensetzen. Der/die Vorsitzende der Promotionskommission ist aus dem Kreis der prüfungsberechtigten Mitglieder zu bestellen. Näheres regelt die Vereinbarung.

      (5) Sofern die mündliche Promotionsleistung unter Mitwirkung des Betreuers/der Betreuerin der Fakultät für Naturwissenschaften an der ausländischen Fakultät stattfindet, wird hierdurch die mündliche Promotionsleistung an der Fakultät für Naturwissenschaften ersetzt. Näheres, insbesondere die Sprache der mündlichen Prüfungsleistung, regelt die Vereinbarung.

      (6) Die Promotionsurkunde enthält den Hinweis darauf, dass es sich um eine Promotion im Rahmen eines gemeinsamen Promotionsverfahrens handelt; sie wird nach dem Muster der Anlage 7 ausgefertigt. Beide Urkunden enthalten den Hinweis, dass sie nur in Verbindung mit der jeweils anderen Promotionsurkunde gültig sind und der Promovierte das Recht hat, den Doktorgrad entweder in der deutschen Form gem. § 1 Abs. 2 oder der ausländischen Form zu führen. In beiden Urkunden, die das Siegel und das Logo der ausstellenden Universität tragen, ist der binationale Charakter der gemeinschaftlich betreuten Promotion und der gemeinsamen Verleihung des Doktorgrades zum Ausdruck zu bringen.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle i.d.V. vom 11.07.2018; Amtliche bekanntmachung der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg 67/2018
  • Hochschulporträt
    Weiterkommen an der Universität Magdeburg

    Die OVGU ist eine Profiluniversität. Sie strebt eine scharf konturierte und schlanke Struktur an, die in den Ingenieur- und Naturwissenschaften sowie in der Medizin einen traditionellen Schwerpunkt hat und in den Wirtschafts-, Sozial- und Geisteswissenschaften für eine moderne Universität unerlässliche Disziplinen sieht. Die Universität umfasst 9 Fakultäten, die Universitätsverwaltung, das Rektorat und zentrale Einrichtungen.
    Entsprechend dem Leitbild der OVGU ist es die vorrangige Aufgabe, den Stand der Bildung und Wissenschaft durch Lehre und Forschung voranzutreiben. Gemäß dem Namen fühlt sich die Universität der Person Otto von Guericke verpflichtet. Sein Name steht für die Anwendung wissenschaftlicher Methoden, das Streben nach Innovation und neuen Erkenntnissen und die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung für heutige und künftige Generationen.

    Icon: uebersicht
    traditioneller Schwerpunkt in den Ingenieur- und Naturwissenschaften sowie in der Medizin
    Icon: uebersicht
    Name steht für die Anwendung wissenschaftlicher Methoden, das Streben nach Innovation und neuen Erkenntnissen
    Technische, soziale, kulturelle und politische Entfaltung und Gestaltung von Lebensräumen

    Die Lehre an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg orientiert sich an dem Ziel, Studierende zu kreativen und kritikfähigen Menschen auszubilden, sie mit Problemlösungskompetenz, Teamfähigkeit, interkulturellem Wissen und Verantwortungsbewusstsein auszustatten. Der Freiheit der Lehre verpflichtet, legt sie den Fokus auf eine wissenschaftliche Fundierung von Lösungen und eine damit verbundene kritische und dauerhaft lernbereite Haltung.
    Die Lehre der Universität ist geprägt von vielfältigen Formen der Kommunikation, die selbständigen Wissenserwerb und Umgang mit Problemen und Aufgaben möglich macht und herausfordert. Als Kooperationspartner für den Olympiastützpunkt des Landes Sachsen-Anhalt bietet die Universität Magdeburg Leistungssportlerinnen und -sportlern ideale Studienbedingungen.

    Icon: studium
    Studierende zu kreativen und kritikfähigen Menschen ausbilden
    Icon: studium
    als Kooperationspartner für den Olympiastützpunkt des Landes Sachsen-Anhalt für ideale Studienbedingungen
    Forschung & Transfer

    Die OVGU setzt sich mit der Vielfalt sowohl nationaler, aber auch globaler gesellschaftlicher Herausforderungen auseinander. Das betrifft technische, gesundheitliche und ökologische Fragestellungen; aber auch ethische, kulturelle, soziale und ökonomische Probleme sind Gegenstand wissenschaftlich-methodischer Betrachtung, Konzeptionierung und Reflexion.
    Als Vorreiter technologischer Entwicklung wird die Universität Magdeburg mehr und mehr zur Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg beraten und unterstützen mit ihrer Expertise wichtige und zukunftsweisende Vorhaben der Stadt, des Landes oder regionaler Unternehmen. Sie sind als Ingenieure, Wirtschaftswissenschaftler, Soziologen, Mediziner oder Informatiker mit ihrem Wissen unverzichtbare Partner in regionalen und überregionalen Netzwerken und so an der gedeihlichen Entwicklung der Landeshauptstadt maßgeblich beteiligt.

    Icon: forschung
    die Universität Magdeburg ist Vorreiter technologischer Entwicklung
    Icon: forschung
    unterstützt wichtige und zukunftsweisende Vorhaben der Stadt, des Landes oder regionaler Unternehmen
    Weltoffene Universität

    Im Geist einer weltoffenen Universität unterhält die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg über 300 Partnerschaften mit 245 Institutionen in 60 Ländern auf Universitäts-, Fakultäts- und Institutsebene. Die Universität Magdeburg verfolgt das Ziel, ihre internationale Sichtbarkeit und Attraktivität zu erhöhen, um für hervorragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie für Studierende aus aller Welt ein attraktiver Lern- und Arbeitsort zu bleiben. Die Universität Magdeburg liegt mit einem Anteil rund einem Viertel an ausländischen Studierenden aus mehr als 100 Nationen über dem Bundesdurchschnitt. Auch ein Teil der Lehrenden kommt aus dem Ausland.

    Icon: international
    über 300 Partnerschaften mit 245 Institutionen in 60 Ländern
    Icon: international
    ein attraktiver Lern- und Arbeitsort für hervorragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
    Universität Magdeburg (Foto: OVGU / Hannah Theile)
    Studierende der OVGU Magdeburg (Foto: OVGU / Jana Dünnhaupt)

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