Treffer 1 von ingesamt 1 Treffer

Ihre Suchkriterien : Fakultät für Mathematik, Informatik und Statistik; Fakultät für Mathematik, Informatik und Statistik

Ludwig-Maximilians-Universität München

Zur Merkliste hinzufügen (Bitte loggen Sie sich ein)

Steckbrief

  • Hochschule Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Mathematik, Informatik und Statistik
  • Promotionsfach / fächer
    ... Bioinformatik; Didaktik der Mathematik oder Informatik; Geschichte der Naturwissenschaften; Informatik; Mathematik; Medieninformatik; Statistik
    Bioinformatik; Didaktik der Mathematik oder Informatik ...
  • Sachgebiet(e) Informatik; Mathematik
  • Doktorgrad(e) Dr. rer. nat.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 3 Zugangsvoraussetzungen

      (1) Für den Zugang zur Promotion an der Fakultät für Mathematik, Informatik
      und Statistik der Ludwig-Maximilians-Universität München ist ein mit einer
      überdurchschnittlichen Leistung im Sinn von Abs. 2 abgeschlossenes Studium
      eines der in Abs. 3 aufgeführten Fächer oder der Abschluss eines gleichwertigen Studiums aus dem Inland oder Ausland
      1. in einem Diplomstudiengang mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht
      Seme...
      § 3 Zugangsvoraussetzungen

      (1) Für den Zugang zur Promotion an der Fakultät für Mathematik, Informatik
      und Statistik der Ludwig-Maximilians-Universität München ist ein mit einer
      überdurchschnittlichen Leistung im Sinn von Abs. 2 abgeschlossenes Studium
      eines der in Abs. 3 aufgeführten Fächer oder der Abschluss eines gleichwertigen Studiums aus dem Inland oder Ausland
      1. in einem Diplomstudiengang mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht
      Semestern im Vollzeitstudium an einer Universität oder einer vergleichbaren
      Hochschule;
      2. in einem Lehramtsstudiengang an einer Universität oder einer vergleichbaren Hochschule;
      3. in einem Masterstudiengang an einer Universität, Fachhochschule oder einer vergleichbaren Hochschule;
      4. in einem Bachelorstudiengang an einer Universität, Fachhochschule oder
      einer vergleichbaren Hochschule;
      5. in einem Diplomstudiengang an einer Fachhochschule oder einer vergleichbaren Hochschule nachzuweisen.

      (2) 1Eine überdurchschnittliche Leistung im Sinn von Abs. 1 ist gegeben, wenn
      entweder
      1. eine benotete schriftliche Abschlussarbeit vorliegt, die mindestens mit der
      Note „gut“ bewertet wurde, oder
      2. keine benotete schriftliche Abschlussarbeit vorliegt, der erzielte Notendurch-
      schnitt der Abschlussprüfung aber mindestens die Note „gut“ ergibt.
      2Noten, die nicht nach einem Notensystem mit fünf Notenstufen ermittelt wurden, werden linear auf ein solches Notensystem umgerechnet; dabei ist die Note „gut“ erreicht, wenn die Umrechnung einen numerischen Wert kleiner-gleich
      2,50 ergibt. 3Darüber hinaus kann die Überdurchschnittlichkeit der Leistungen
      auch durch wissenschaftliche Leistungen, wie z. B. Veröffentlichungen, nachgewiesen werden. 4Hierüber entscheidet auf Antrag die Dekanin oder der Dekan.

      (3) 1Fachlich einschlägig für ein Promotionsfach ist ein abgeschlossenes Studium folgender Fächer:
      1. für die Promotionsfächer Mathematik und Didaktik der Mathematik: Mathematik einschließlich Didaktik der Mathematik, Wirtschaftsmathematik,
      Finanz- und Versicherungsmathematik, Informatik Statistik und Physik;
      2. für die Promotionsfächer Informatik, Didaktik der Informatik und Medieninformatik: Informatik einschließlich Didaktik der Informatik, Bioinformatik, Medieninformatik, Wirtschaftsinformatik, Mathematik einschließlich Didaktik der Mathematik, Wirtschaftsmathematik, Finanz- und Versicherungsmathematik, Statistik und Physik;
      3. für das Promotionsfach Bioinformatik: Bioinformatik, Informatik, Medieninformatik, Wirtschaftsinformatik, Mathematik, Wirtschaftsmathematik, Finanz- und Versicherungsmathematik, Statistik, Biostatistik und Physik;
      4. für das Promotionsfach Statistik: Statistik, Biostatistik, Bioinformatik, Informatik, Wirtschaftsinformatik, Mathematik, Wirtschaftsmathematik, Finanz-
      und Versicherungsmathematik und Physik;
      5. für das Promotionsfach Geschichte der Naturwissenschaften: Mathematik
      einschließlich Didaktik der Mathematik und Wirtschaftsmathematik, Informatik einschließlich Didaktik der Informatik, Bioinformatik, Medieninformatik,
      Finanz- und Versicherungsmathematik, Wirtschaftsinformatik und Statistik;
      6. für die Promotionsfächer Didaktik der Mathematik und Didaktik der Informatik darüber hinaus die Fächer Psychologie mit schulpsychologischem
      Schwerpunkt, Didaktik der Grundschule sowie Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule, sofern sie in Kombination mit Didaktik der Mathematik oder Didaktik der Informatik studiert wurden.

      2Außerdem ist jedes andere Fach einschlägig, das zum Sachgebiet der Dissertation gehört. 3Über die Einschlägigkeit entscheidet auf Antrag die Dekanin oder der Dekan. 4Sie oder er kann im Einzelfall eine Stellungnahme von drei Mitgliedern des Promotionsausschusses einholen.

      (4) Voraussetzung für den Zugang zur Promotion ist außerdem eine besondere
      Befähigung für wissenschaftliches Arbeiten in dem angestrebten Promotionsfach; diese ist gegeben, wenn
      1. die Bewerberin oder der Bewerber eine Promotionseignungsprüfung nach
      § 4 bestanden hat oder wenn
      2. nach einem abgeschlossenen Studium eines der in Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis
      5 genannten Fächer zwei Mitglieder des Promotionsausschusses die wissenschaftliche Eignung und wissenschaftliche Vorkenntnisse der Bewerberin oder des Bewerbers feststellen und die Annahme als Bewerberin oder Bewerber befürworten.

      (5) 1Ein Promotionsverfahren im beantragten Promotionsfach darf nicht endgül-
      tig nicht bestanden sein. 2Es dürfen keine Gründe für die Entziehung des Doktorgrades gemäß Art. 69 BayHSchG vorliegen.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 8 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss eine selbständige wissenschaftliche Arbeit darstellen, die auf einem Sachgebiet zu neuen Erkenntnissen geführt hat, das den Forschungsbereichen der Fakultät für Mathematik, Informatik und Statistik oder angrenzenden Forschungsbereichen angehört und einem Promotionsfach nach § 1 Abs. 1 Satz 1 zugeordnet werden kann (Angabe im Antrag auf Annahme als Bewerberin bzw. Bewerber).

      (2) Folgende Unterlagen sind bei der Einreichung der...
      § 8 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss eine selbständige wissenschaftliche Arbeit darstellen, die auf einem Sachgebiet zu neuen Erkenntnissen geführt hat, das den Forschungsbereichen der Fakultät für Mathematik, Informatik und Statistik oder angrenzenden Forschungsbereichen angehört und einem Promotionsfach nach § 1 Abs. 1 Satz 1 zugeordnet werden kann (Angabe im Antrag auf Annahme als Bewerberin bzw. Bewerber).

      (2) Folgende Unterlagen sind bei der Einreichung der Dissertation im Original
      beizufügen:
      1. ein aktualisierter Lebenslauf;
      2. die druckfertige Dissertation in doppelter Ausfertigung (nach Abschluss des
      Verfahrens wird ein Exemplar zurückgegeben, das zweite verbleibt bei den Akten
      der Fakultät für Mathematik, Informatik und Statistik);
      3. eine Erklärung, ob und von wem die Dissertation betreut wurde; sofern die Arbeit nicht betreut oder nicht mit Kenntnis einer Fachvertreterin oder eines Fachvertreters aus dem Promotionsausschuss angefertigt wurde, ist dies zu begründen;
      4. bei Bewerberinnen oder Bewerbern, die eine Promotionseignungsprüfung abgelegt haben, eine Bescheinigung über zusätzlich zu erbringende Studien- und
      Prüfungsleistungen (vgl. § 4 Abs. 6);
      5. eine eidesstattliche Versicherung über die Eigenständigkeit der erbrachten
      wissenschaftlichen Leistungen. 2Insbesondere bei einer Beratung, einer
      Vorbereitung oder einer Beschaffung von Material zur Anfertigung der Dissertation
      durch Personen, die sich gewerbsmäßig oder gegen Entgelt hierzu erbieten, sinddie wissenschaftlichen Leistungen nicht eigenständig erbracht. 3Der Eigenständigkeit der erbrachten wissenschaftlichen Leistungen steht die gebührenpflichtige Benutzung einer Datenbank oder die Inanspruchnahme von Hilfstätigkeiten, wie Programmier- und ähnliche Dienste, die gegen Entgelt durchgeführt werden, nicht entgegen;
      6. eine Erklärung darüber, ob und ggf. von wem bei der sprachlichen Abfassung der Dissertation Hilfe geleistet wurde;
      7. eine Erklärung, ob die Dissertation ganz oder in wesentlichen Teilen einer anderen Prüfungskommission vorgelegt worden ist und
      8. eine Bescheinigung über eine Immatrikulation zum Promotionsstudium an der
      Ludwig-Maximilians-Universität München für eine Dauer von mindestens zwei Fachsemestern. 2Ausnahmsweise können dafür vom Promotionsausschuss zwei Semester in einer Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft oder als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Ludwig- Maximilians-Universität München oder eine gleichwertige Tätigkeit anerkannt werden.

      (3) 1Bei der Dissertation kann es sich auch um eine Zusammenfassung
      mehrerer Fachpublikationen oder zur Veröffentlichung angenommener Arbeiten zu einem gemeinsamen Dissertationsthema handeln, wenn die Bewerberin oder der Bewerber als Mitautorin oder Mitautor an diesen maßgeblich beteiligt war (kumulative Dissertation). 2Eine kumulative Dissertation bedarf der Genehmigung der Dekanin oder des Dekans. 3Die Dekanin oder der Dekan kann die Genehmigung erteilen, wenn mindestens eine zur Veröffentlichung angenommene Arbeit vorgelegt wird. 4Eine kumulative Dissertation muss einen Einleitungs- und Methodenteil im Umfang von ca. 20 Seiten enthalten, in dem die behandelten wissenschaftlichen Fragestellungen erklärt und in den entsprechenden Kontext eingeordnet werden und die in Bezug stehende Literatur dargestellt wird. 5Waren an den Fachpublikationen oder an den Arbeiten gemäß Satz 1 mehrere Autorinnen oder Autoren beteiligt, muss die Bewerberin oder der Bewerber ihren bzw. seinen Beitrag in Bezug auf Inhalt und Umfang in der Dissertation klarstellen.

      (4) 1Die Dissertation soll druckfertig in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden, und zwar im Original möglichst in Größe DIN A4 oder in einer Vervielfältigung in der Größe DIN A4 oder DIN A5. 2Auf Antrag kann die Dekanin oder der Dekan genehmigen, dass die Dissertation in einer anderen fremden Sprache eingereicht wird. 3Voraussetzung hierfür ist, dass die Erstellung der Gutachten gemäß § 12 Abs. 1 und 2 sowie die Auslegung und der Zugang gemäß § 12 Abs. 4 dadurch nicht behindert werden und dass zusätzlich eine Kurzfassung der Dissertation im Umfang eines wissenschaftlichen Zeitschriftenartikels in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt wird. 4Die Dissertation muss gebunden (fest oder mit Spiralbindung) und paginiert sein, eine unterschriebene eidesstattliche Versicherung über die Eigenständigkeit der erbrachten wissenschaftlichen Leistungen enthalten (Abs. 2 Nr. 5) und mit einem Inhaltsverzeichnis versehen sein sowie ein Zusammenfassung enthalten, die über Problemstellung und Ergebnisse Auskunft gibt; diese Zusammenfassung ist in deutscher und in englischer Sprache sowie im Fall von Satz 2 in der Sprache, in der die Dissertation abgefasst ist, zu verfassen. 5Es ist gestattet, der Dissertation als Einfügung oder als getrennten Anhang Zusätze beizufügen, die nicht zum Druck bestimmt und als solche gekennzeichnet sind.

      (5) 1Die Dissertation muss eigenständig erarbeitet worden sein. 2Die benutzte Literatur, auch wenn sie in elektronischer Form verwendet wurde, sowie sonstige Hilfsquellen sind vollständig anzugeben. 3Wörtlich oder nahezu wörtlich dem Schrifttum entnommene Stellen sind kenntlich zu machen.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      VIII. Vergabe des Doktorgrades im Rahmen bi- bzw. multinationaler Promotionsverfahren

      § 21 Promotion in gemeinsamer Betreuung mit einer oder mehreren ausländischen Universitäten

      (1) Ein binationales Promotionsverfahren wird gemeinsam mit einer ausländischen
      Bildungseinrichtung durchgeführt, um der Bewerberin oder dem Bewerber
      internationale Kompetenz zu vermitteln und eine Auseinandersetzung mit
      verschiedenen Wissenschaftssystemen und Hochschulkulturen zu er...
      VIII. Vergabe des Doktorgrades im Rahmen bi- bzw. multinationaler Promotionsverfahren

      § 21 Promotion in gemeinsamer Betreuung mit einer oder mehreren ausländischen Universitäten

      (1) Ein binationales Promotionsverfahren wird gemeinsam mit einer ausländischen
      Bildungseinrichtung durchgeführt, um der Bewerberin oder dem Bewerber
      internationale Kompetenz zu vermitteln und eine Auseinandersetzung mit
      verschiedenen Wissenschaftssystemen und Hochschulkulturen zu ermöglichen.

      (2) Ein binationales Promotionsverfahren setzt voraus, dass
      1. mit der ausländischen Universität/Fakultät eine Vereinbarung über die
      grenzüberschreitende Betreuung (co-tutelle) der Promotion abgeschlossen
      wird,2. die Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion sowohl an der
      ausländischen Universität/Fakultät als auch nach Maßgabe des § 3 dieser
      Promotionsordnung vorliegen und
      3. die Bewerberin oder der Bewerber sich verpflichtet, jeweils nur einen
      Doktorgrad, entweder den der ausländischen Universität/Fakultät oder
      denjenigen der Ludwig-Maximilians-Universität München, nicht aber beide
      gemeinsam, zu führen,
      4. die Bewerberin oder der Bewerber einen mindestens sechsmonatigen
      Forschungsaufenthalt an der jeweiligen wissenschaftlichen Partnereinrichtung
      absolviert hat.

      (3) Die Vereinbarung ist von Seiten der ausländischen Universität/Fakultät von der
      Betreuerin oder dem Betreuer der Dissertation, der Dekanin oder dem Dekan und
      der Präsidentin oder dem Präsidenten bzw. der Rektorin oder dem Rektor und von
      Seiten der Ludwig-Maximilians-Universität München von der Betreuerin oder dem
      Betreuer der Dissertation, der Dekanin oder dem Dekan und der Präsidentin oder
      dem Präsidenten zu unterschreiben.

      (4) Die Abs. 1 bis 3 gelten für multinationale Promotionen entsprechend.

      § 22 Urkunde und Führung des Doktorgrades bei bi- bzw. multinationalen Promotionen

      (1) Die Ausstellung der Urkunde und des Prüfungszeugnisses richten sich nach
      § 17.

      (2) 1Der Doktorgrad kann wahlweise in seiner deutschen Form oder in der Form des
      Doktorgrades der jeweiligen wissenschaftlichen Partnereinrichtung geführt werden.
      2Beide Titel dürfen nicht gleichzeitig geführt werden.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachungen der Ludwig-Maximilians-Universität München 2011
    • zuletzt geändert am 29.09.2016
  • Hochschulporträt
    Anspruchsvolle akademische Ausbildung

    Die Ludwig-Maximilians-Universität München steht für anspruchsvolle akademische Ausbildung und herausragende Forschung. Die LMU begreift sich als echte „universitas“: Als solche will sie für die komplexer werdenden Zukunftsfragen um Mensch, Gesellschaft, Kultur, Umwelt und Technologie fächerübergreifend problemorientierte Lösungsansätze entwickeln. Diese Leitidee steht auch für umfassende Bildung der Studierenden, die soziale Kompetenzen sowie kritisches Werte- und Geschichtsbewusstsein einschließt.

    Icon: uebersicht
    umfassende Bildung, soziale Kompetenzen, kritisches Werte- und Geschichtsbewusstsein
    Icon: uebersicht
    anspruchsvolle akademische Ausbildung mit vielfältigem Praxisbezug
    Ein breit gefächertes Studienangebot

    Die LMU bietet ihren Studierenden eine anspruchsvolle akademische Ausbildung mit vielfältigem Praxisbezug. Die Studienmöglichkeiten an der Münchner Universität bilden das ganze Spektrum der Wissenschaften ab: Von der Ägyptologie bis zur Zahnmedizin bietet die Universität eine Vielzahl von Studiengängen mit zahlreichen Kombinationsmöglichkeiten an.
    Die LMU strebt danach, für ihre Studentinnen und Studenten ein inspirierendes Lernumfeld und für den wissenschaftlichen Nachwuchs hervorragende Forschungsbedingungen zu schaffen. Dazu vernetzt sich die Universität mit vielen Forschungsinstitutionen, Universitäten, Stiftungen und Unternehmen in München.

    Icon: studium
    mehr als 300 Studiengänge in allen Gebieten des Wissens
    Icon: studium
    strebt danach, Studierenden ein inspirierendes Lernumfeld zu schaffen
    Beste Bedingungen für den Forschungsnachwuchs

    Die kreative Intelligenz junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ist für eine zukunftsorientierte Universität unverzichtbar. Deshalb schafft die LMU günstige Forschungs- und Qualifikationsbedingungen für Graduierte sowie Doktorandinnen und Doktoranden: Neben zahlreichen internationalen Masterprogrammen bietet die Universität zusätzlich zur traditionellen Individualpromotion auch immer mehr Promotionsprogramme in den verschiedensten Fachbereichen an. Darüber hinaus schafft die LMU verlässliche Karriereperspektiven für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, etwa durch Angebote zur gezielten Förderung in der Postdoc-Phase und auch durch das Tenure-Track-Modell, das die LMU seit Langem erfolgreich umsetzt.

    Icon: forschung
    gehört zu den forschungsstärksten Universitäten Europas
    Icon: forschung
    pflegt über 600 Kooperationen mit Partneruniversitäten auf der ganzen Welt
    Foto: Brunnen vor dem Hauptgebäude
    Foto: Blick in die Lesehalle der Ludwig-Maximilians-Universität München
    Foto: Studierende feiern das Sommerfest

Das könnte Sie auch interessieren

Hochschulen

Ein Überblick über alle deutschen Hochschulen mit umfangreicher Suchmaske und detaillierten Informationen zu jeder Hochschule.

Hochschulen

Studium

Alle Studienmöglichkeiten staatlicher und staatlich anerkannter deutscher Hochschulen sowie Hinweise für eine erfolgreiche Studienwahl.

Studium

Über uns

Der Hochschulkompass informiert über deutsche Hochschulen und ist bundesweit das einzige Portal, das auf Selbstauskünften der Hochschulen beruht.

Über uns