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Ruhr-Universität Bochum

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Steckbrief

  • Hochschule Ruhr-Universität Bochum
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Mathematik
  • Promotionsfach / fächer Informatik; Mathematik
  • Sachgebiet(e) Informatik; Mathematik
  • Doktorgrad(e) Dr. rer. nat.; Ph.D.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Voraussetzungen der Promotion

      (1) Zur Promotion hat Zugang, wer
      a) einen Abschluss nach einem einschlägigen Universitätsstudium der Mathematik, der Informatik oder eines zur Mathematik oder Informatik affinen Faches mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird, oder
      b) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium der Mathematik oder eines zur Mathematik affinen Faches mit einer Regel...
      § 5 Voraussetzungen der Promotion

      (1) Zur Promotion hat Zugang, wer
      a) einen Abschluss nach einem einschlägigen Universitätsstudium der Mathematik, der Informatik oder eines zur Mathematik oder Informatik affinen Faches mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird, oder
      b) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium der Mathematik oder eines zur Mathematik affinen Faches mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern (affine Fächer sind unter anderem Mathematik, Statistik, Informatik oder Physik), und ein daran anschließendes Vorbereitungsstudium zur Promotion oder zum Vorbereitungsstudium gleichwertige, auf die Promotion vorbereitende Studien in den Promotionsfächern oder
      c) einen Abschluss eines Masterstudiengangs im Sinne des § 61 Abs. 2 Satz 2 HG
      nachweist.

      (2) Der Zugang zur Promotion ist vom Nachweis eines qualifizierten Abschlusses abhängig. Alle Bewerberinnen und Bewerber gemäß Abs. 1 Buchstabe a müssen sowohl ihr Studium als auch die schriftliche Abschlussarbeit mit einer überdurchschnittlichen Note abgeschlossen haben. Alle Bewerberinnen und Bewerber gemäß Abs. 1 Buchstabe b müssen Leistungen in Mathematik im Umfang von 120 CP auf dem Niveau eines B.Sc. in Mathematik und einer Abschlussnote nicht schlechter als „sehr gut (1,3)“ oder einer äquivalenten Note nachweisen. Das Vorbereitungsstudium zur Promotion muss innerhalb eines Studienjahres absolviert werden und darf nicht schlechter als mit der Note „sehr gut (1,3)“ erfolgreich abgeschlossen worden sein. Bewerberinnen und Bewerber mit Fachhochschul- und Universitätsabschluss sind beim Zugang zur Promotion gleich zu behandeln.

      (3) Wenn statt der Auflage des Vorbereitungsstudiums andere auf die Promotion vorbereitende Studien festgelegt werden sollen, werden diese nach individueller Feststellung des Kenntnisstandes nach Rücksprache mit der Bewerberin oder dem Bewerber und den Betreuerinnen oder Betreuern vorgeschlagen und vom Prüfungsausschuss im Einzelfall beschlossen. Diese vorbereitenden Studien sollen eine Dauer von zwei Semestern nicht überschreiten und müssen beim Antrag auf die Zulassung zur Promotion gemäß § 9 nachgewiesen werden.

      (4) Für Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Studienabschluss in Ländern außerhalb der Europäischen Union erlangt haben, gelten die gleichen Voraussetzungen, soweit die Gleich-wertigkeit des Abschlusses festgestellt worden ist. Über die Gleichwertigkeit der Abschlüsse entscheidet der Promotionsausschuss auf der Grundlage von zwischenstaatlichen Abkommen, der Einstufung der Hochschule, an der der Abschluss erworben wurde, und aufgrund von Abkommen mit Partnerhochschulen. Bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit soll die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen gehört werden.

      (5) Für die Aufnahme des Promotionsstudiums an der Ruhr-Universität Bochum muss der Promotionsausschuss festgestellt haben, dass die Bewerberin oder der Bewerber über ausreichende Kenntnisse in deutscher oder englischer Sprache verfügt.

      § 6b Voraussetzungen zum Vorbereitungsstudium und Annahme

      (1) Einen Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsstudium und den Status einer bzw. eines Qualifizierungsstudierenden kann nur stellen, wer einen Abschluss eines Hochschulstudiums der Mathematik oder eines zur Mathematik affinen Faches mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern vorweisen kann. Affine Fächer sind unter anderem Mathematik, Statistik, Informatik oder Physik. Der Ausbildungsstand muss hierbei dem eines Bachelor der Ruhr-Universität Bochum entsprechen und es müssen Leistungen in Mathematik im Umfang von 120 CP auf dem Niveau eines B.Sc. in Mathematik nachgewiesen werden. Die Abschlussprüfung darf nicht schlechter als mit der Note „sehr gut (1,3)“ oder einer äquivalenten Note bewertet worden sein.

      (2) Für Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Studienabschluss in Ländern außerhalb der Europäischen Union erlangt haben, gelten die gleichen Voraussetzungen, soweit die Gleich-wertigkeit des Abschlusses festgestellt worden ist. Über die Gleichwertigkeit der Abschlüsse entscheidet der Promotionsausschuss auf der Grundlage von zwischenstaatlichen Abkommen, der Einstufung der Hochschule, an der der Abschluss erworben wurde, und aufgrund von Abkommen mit Partnerhochschulen. Bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit soll die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen gehört werden. (3) Näheres zum Vorbereitungsstudium regelt die jeweils gültige Studienordnung des Vorbereitungsstudiums der Fakultät für Mathematik an der Ruhr-Universität Bochum.

      (4) Ein Antrag auf Annahme als Qualifizierungsstudierende bzw. Qualifizierungsstudierender und Zulassung zum Vorbereitungsstudium zur Promotion ist schriftlich an die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des Promotionsausschusses zu richten.

      (5) Dem Antrag sind mindestens beizufügen:
      1. ein Lebenslauf mit Angabe des Bildungsweges,
      2. ein Abschlusszeugnis nach § 5 Abs. 1,
      3. ein zum Studium an einer deutschen Hochschule berechtigendes Zeugnis oder eine andere Hochschulzugangsberechtigung,
      4. eine Erklärung einer Betreuerin bzw. eines Betreuers an der Fakultät für Mathematik, dass sie bzw. er den Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsstudium unterstützt und bereit ist, nach Abschluss des Vorbereitungsstudiums die Doktorarbeit der Bewerberin bzw. des Bewerbers zu betreuen,
      5. eine Erklärung der Bewerberin bzw. des Bewerbers, ob und ggf. mit welchem Ergebnis sie bzw. er sich schon an einer anderen Hochschule einem Promotionsverfahren zum Erwerb des gleichen Grades (Dr. rer. nat., Dr. math. o.ä.) unterzogen hat.

      (6) Die Annahme zum Vorbereitungsstudium ist mit der Verpflichtung zur Immatrikulation zum Zweitstudium in dem zugehörigen Masterstudiengang verbunden.

      (7) Der Status einer bzw. eines Qualifizierungsstudierenden verfällt,
      a) falls das Vorbereitungsstudium nicht innerhalb eines Jahres abgeschlossen wurde, oder
      b) falls das Vorbereitungsstudium mit einer Note schlechter als „sehr gut (1,3)“ abgeschlossen wurde, oder
      c) durch Verzicht.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 11 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation muss die Doktorandin oder der Doktorand die Befähigung zu selbstständiger Forschungsarbeit auf dem Gebiet der Mathematik oder Informatik nachweisen. Die Dissertation muss eigene neue wissenschaftliche Ergebnisse enthalten, die in ihrer Darstellung wissenschaftliche Ansprüche erfüllen. Die Dissertation soll in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss. Die Dissertation muss in d...
      § 11 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation muss die Doktorandin oder der Doktorand die Befähigung zu selbstständiger Forschungsarbeit auf dem Gebiet der Mathematik oder Informatik nachweisen. Die Dissertation muss eigene neue wissenschaftliche Ergebnisse enthalten, die in ihrer Darstellung wissenschaftliche Ansprüche erfüllen. Die Dissertation soll in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss. Die Dissertation muss in druckreifer Form eingereicht werden. Sämtliche Quellen und verwendete Hilfsmittel sind anzugeben.

      (2) Die Dissertation, auch keins ihrer Teile, darf in keinem anderen Promotionsverfahren oder vergleichbaren Verfahren an einer Hochschule im In- oder Ausland verwendet worden sein oder werden, soweit sich aus dieser Ordnung nichts anderes ergibt.

      (3) Entstand die Dissertation aus gemeinschaftlicher Forschungsarbeit, so muss der individuelle Beitrag der Bewerberin oder des Bewerbers entsprechend dokumentiert oder herausgearbeitet werden.

      (4) Die Dissertation kann von der Doktorandin oder dem Doktoranden zurückgezogen werden, solange noch kein Gutachten vorliegt. In diesem Fall gilt die Dissertation als nicht vorgelegt und das Promotionsverfahren als nicht eröffnet. Zieht die Doktorandin oder der Doktorand die Dissertation zu einem späteren Zeitpunkt zurück, so ist das Promotionsverfahren erfolglos beendet.

      (5) Ein Exemplar der Dissertation bleibt stets bei der Promotionsakte und wird gemäß der „Richtlinien über Aufbewahrung, Aussonderung, Archivierung und Vernichtung von Akten“ der Ruhr-Universität Bochum verwahrt, auch wenn das Verfahren erfolglos beendet wird.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 18 Hochschulübergreifende Promotionsverfahren

      Der Promotionsausschuss kann mit anderen, insbesondere ausländischen Hochschulen die Durchführung gemeinsamer Promotionsverfahren bzw. die gemeinsame Verleihung eines Doktorgrads vereinbaren. Entsprechende Verträge sind von der Fakultät für Mathematik zu verabschieden; in ihnen kann von den Regelungen dieser Ordnung abgewichen werden.
      § 18 Hochschulübergreifende Promotionsverfahren

      Der Promotionsausschuss kann mit anderen, insbesondere ausländischen Hochschulen die Durchführung gemeinsamer Promotionsverfahren bzw. die gemeinsame Verleihung eines Doktorgrads vereinbaren. Entsprechende Verträge sind von der Fakultät für Mathematik zu verabschieden; in ihnen kann von den Regelungen dieser Ordnung abgewichen werden.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachungen 1403/2021
  • Hochschulporträt
    „Als Reformuniversität gegründet ist die RUB heute eine forschungsstarke, inklusive und internationale Universität im dynamischen Schmelztiegel des Ruhrgebiets. Sie wird getragen vom Mut zur Veränderung und Innovation.”
    Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Paul
    Rektor der Ruhr-Universität Bochum
    Foto: Luftbild von der Ruhr-Universität Bochum
    Creating Knowledge Networks

    Ihre Forschungsstärke, ihre ausgezeichnete internationale Vernetzung und ihr innovatives Lehrkonzept machen die Ruhr-Universität Bochum zu einem gefragten Kooperationspartner und zum attraktiven Studienort für junge Menschen aus der ganzen Welt.

    Icon: uebersicht
    RUB als Treiberin für Wandel und Chancengerechtigkeit
    Icon: uebersicht
    vereint Forschungsstärke, innovative Lehre und Internationalität
    Studium und Lehre

    Mit 21 Fakultäten und über 41.000 Studierenden in mehr als 190 Studiengängen ist die Ruhr-Universität eine der zehn größten Universitäten in Deutschland. Sie vereint die gesamte fachliche Breite in Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften und Medizin.

    Studierende gestalten die Lehre aktiv mit und erwerben in ihrem Studium neben aktuellem Fachwissen Urteilskraft, Eigenständigkeit und eine Wertschätzung für andere Disziplinen. Lehrende und Studierende haben gemeinsam das Leitbild „Lernen, Leisten, Gemeinschaft Leben“ festgeschrieben und darin forschendes Lernen zum Handlungsprinzip erklärt.

    Icon: studium
    erklärt forschendes Lernen zum Handlungsprinzip
    Icon: studium
    bietet in 21 Fakultäten ein breites Fächerspektrum
    Forschung

    Spitzenforschung wird in flexiblen, interdisziplinären Research Departments organisiert. Sie sind untereinander und international stark vernetzt, um übergreifende Fragestellungen zu erforschen – mit Schwerpunkten auf Zukunftsfeldern wie IT-Sicherheit, Solvation Science, Neurowissenschaft, Materialforschung, Religionswissenschaft, Plasma- und Proteinforschung.

    Die Ruhr-Universität ist eine der umfassendsten Forschungsuniversitäten Deutschlands. Im nationalen Wettbewerb um die Ansiedlung überregional konkurrenzfähiger Forschungsinfrastruktur konnte sie bisher vier Forschungsbauten einwerben. Sie bieten der Spitzenforschung bestmögliche Bedingungen.

    Von der strukturierten Promotion bis zur Tenure-Track-Professur nach amerikanischem Modell profitieren auch junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von bestmöglichen Bedingungen. Die Ruhr-Universität legt größten Wert auf Nachwuchsförderung auf allen Karrierestufen, sie unterstützt aktiv die frühe Entfaltung und eigenständige Arbeit von Talenten.

    Icon: forschung
    ist eine der umfassendsten Forschungsuniversitäten Deutschlands
    Icon: forschung
    legt größten Wert auf Nachwuchsförderung auf allen Karrierestufen
    Foto: Blick von außen auf das Audimax der Ruhr-Universität Bochum
    Foto: Studierende auf dem Sommerfest der Ruhr-Universität Bochum
    Foto: Luftbild vom Audimax der Ruhr-Universität Bochum

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