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Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg

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Steckbrief

  • Hochschule Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Informatik
  • Promotionsfach / fächer Informatik
  • Sachgebiet(e) Informatik
  • Doktorgrad(e) Dr.-Ing.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 2 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Die Zulassung zur Promotion setzt voraus, dass die sich bewerbende Person
      1. ein Studium im Gebiet der Informatik an einer deutschen Hochschule oder an einer entsprechenden Universität oder Hochschule im Ausland in einem gleichwertigen wissenschaftlichen Studiengang nachweisen kann und
      2. dieses Studium mit einem akademischen Grad (Diplom, Magister, Master bzw. anderer gleichwertiger Abschluss) abgeschlossen hat.
      3. Die Zulassung andere...
      § 2 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Die Zulassung zur Promotion setzt voraus, dass die sich bewerbende Person
      1. ein Studium im Gebiet der Informatik an einer deutschen Hochschule oder an einer entsprechenden Universität oder Hochschule im Ausland in einem gleichwertigen wissenschaftlichen Studiengang nachweisen kann und
      2. dieses Studium mit einem akademischen Grad (Diplom, Magister, Master bzw. anderer gleichwertiger Abschluss) abgeschlossen hat.
      3. Die Zulassung anderer universitärer Studiengänge, deren inhaltliche Ausrichtung eine Promotion im Gebiet der Informatik sachgerecht erscheinen lässt, ist möglich, bedarf aber der Genehmigung durch den Fakultätsrat.
      Der Abschluss sollte ein mit mindestens der Note "gut" bewertetes Ergebnis aufweisen. Über Ausnahmen entscheidet der Fakultätsrat.

      (2) Über Fragen der Äquivalenz von ausländischen Studienabschlüssen entscheidet der Fakultätsrat. Dabei sind die Richtlinien der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, Bonn, zu beachten. Eine Überprüfung der Äquivalenz ist von der sich bewerbenden Person rechtzeitig vor dem Zulassungsantrag bei der Fakultät für Informatik zu beantragen. Das Ergebnis ist der sich bewerbenden Person schriftlich vom Dekan bekannt zu geben. Eine Ablehnung ist zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.

      (3) Wer die vorstehenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, kann unter Angabe seines in Aussicht genommenen Themas und unter Angabe seines Betreuers bei der Fakultät für Informatik die Annahme als Doktorand beantragen. Über den Antrag zum Doktorandenstatus entscheidet die Fakultät für Informatik. Mit der Annahme wird die grundsätzliche Bereitschaft ausgedrückt, eine solche Dissertation als wissenschaftliche Arbeit zu bewerten und den Doktoranden bei der Erstellung der Arbeit zu unterstützen.

      (4) Der Fakultätsrat legt vor Beginn der Zulassung fest, welche zusätzlichen Prüfungen gegebenenfalls abzulegen sind, wenn von der sich bewerbenden Person die Hochschulprüfung nicht in hinreichendem Umfang in einem fachwissenschaftlichen Studiengang des gewählten Promotionsfaches nachgewiesen wurde. Die Prüfungen sind bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Promotionsvorhabens abzulegen.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation ist der Nachweis der Befähigung des Kandidaten im Sinne von § 1 Abs. 1 zu erbringen.

      (2) Die Dissertation ist eine schriftliche wissenschaftliche Arbeit. Sie stellt eine auf selbstständiger Forschungsarbeit beruhende wissenschaftliche Leistung dar. Die Dissertation darf als Ganzes nicht schon vor dem Abschluss des Verfahrens veröffentlicht sein.

      (3) Eine früher abgelehnte Dissertation darf nicht erneut vorgelegt werden...
      § 5 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation ist der Nachweis der Befähigung des Kandidaten im Sinne von § 1 Abs. 1 zu erbringen.

      (2) Die Dissertation ist eine schriftliche wissenschaftliche Arbeit. Sie stellt eine auf selbstständiger Forschungsarbeit beruhende wissenschaftliche Leistung dar. Die Dissertation darf als Ganzes nicht schon vor dem Abschluss des Verfahrens veröffentlicht sein.

      (3) Eine früher abgelehnte Dissertation darf nicht erneut vorgelegt werden, es sei denn, die Zurückweisung erfolgte aus Gründen der Nichtzuständigkeit einer anderen wissenschaftlichen Hochschule bzw. Fakultät.

      (4) Die Dissertation muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch den Fakultätsrat. In jedem Fall ist eine Zusammenfassung in deutscher Sprache voranzustellen.

      (5) Das Titelblatt der Dissertation ist nach dem Text der Anlage 1 zu gestalten.

      (6) Der Dissertation ist eine Ehrenerklärung nach dem Text der Anlage 5 beizufügen.

      Anlage 5
      Text Wortlaut der Ehrenerklärung
      „Ich versichere hiermit, dass ich die vorliegende Arbeit ohne unzulässige Hilfe Dritter und ohne Benutzung anderer als der angegebenen Hilfsmittel angefertigt habe; verwendete fremde und eigene Quellen sind als solche kenntlich gemacht. Insbesondere habe ich nicht die Hilfe eines kommerziellen Promotionsberaters in Anspruch genommen. Dritte haben von mir weder unmittelbar noch mittelbar geldwerte Leistungen für Arbeiten erhalten, die im Zusammenhang mit dem Inhalt der vorgelegten Dissertation stehen.
      Ich habe insbesondere nicht wissentlich:
      - Ergebnisse erfunden oder widersprüchliche Ergebnisse verschwiegen,
      - statistische Verfahren absichtlich missbraucht, um Daten in ungerechtfertigter Weise zu
      interpretieren,
      - fremde Ergebnisse oder Veröffentlichungen plagiiert,
      - fremde Forschungsergebnisse verzerrt widergegeben.
      Mir ist bekannt, dass Verstöße gegen das Urheberrecht Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche des Urhebers sowie eine strafrechtliche Ahndung durch die Strafverfolgungsbehörden begründen kann. Die Arbeit wurde bisher weder im Inland noch im Ausland in gleicher oder ähnlicher Form als Dissertation eingereicht und ist als Ganzes auch noch nicht veröffentlicht.“

      (Magdeburg, Datum bei Eröffnung des Promotionsverfahrens)
      (Vorname, Name und Unterschrift)
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 1 Grundsätze
      ...
      (7) Promotionsverfahren können in gemeinsamer Betreuung mit einer ausländischen Hoch-schule durchgeführt werden, wenn mit der ausländischen Hochschule eine Vereinbarung getroffen worden ist, welcher der Fakultätsrat zugestimmt hat. Die Vereinbarung muss Regelungen über Einzelheiten des gemeinsamen Promotionsverfahrens enthalten. Für die Promotion in gemeinsamer Betreuung gelten die Bestimmungen dieser Promotions-ordnung, soweit nachfolgend keine besonderen ...
      § 1 Grundsätze
      ...
      (7) Promotionsverfahren können in gemeinsamer Betreuung mit einer ausländischen Hoch-schule durchgeführt werden, wenn mit der ausländischen Hochschule eine Vereinbarung getroffen worden ist, welcher der Fakultätsrat zugestimmt hat. Die Vereinbarung muss Regelungen über Einzelheiten des gemeinsamen Promotionsverfahrens enthalten. Für die Promotion in gemeinsamer Betreuung gelten die Bestimmungen dieser Promotions-ordnung, soweit nachfolgend keine besonderen Bestimmungen getroffen wurden.

      (8) Bei gemeinsamen Promotionsverfahren mit ausländischen Hochschulen werden die Doktoranden von je einem Mitglied der beteiligten Fakultät betreut, dessen Qualifikation der des in § 1 Abs. 6 genannten Personenkreises entsprechen muss.

      (9) Sofern die Landessprache an der ausländischen Fakultät nicht die deutsche Sprache ist, kann die Dissertation auch in Englisch vorgelegt werden. Grundsätzlich ist eine Zusammenfassung in deutscher Sprache voranzustellen.

      (10) Die Promotionskommission setzt sich abweichend von § 8 neben den in Abs. 8 geregelten beiden Betreuern aus zwei prüfungsberechtigten Mitgliedern der Fakultät für Informatik und aus mindestens einem prüfungsberechtigten Mitglied der ausländischen Fakultät sowie einem externen Gutachter, der weder der Fakultät für Informatik noch der ausländischen Universität/Fakultät angehört, zusammen. Der Vorsitzende ist aus dem Kreis der prüfungs-berechtigten Mitglieder zu bestellen. Näheres regelt die Vereinbarung.

      (11) Sofern die mündliche Promotionsleistung unter Mitwirkung des Betreuers der Fakultät für Informatik an der ausländischen Fakultät stattfindet, wird hierdurch das Promotions-kolloquium an der Fakultät für Informatik ersetzt. Näheres, insbesondere die Sprache der mündlichen Prüfungsleistung, regelt die Vereinbarung.

      (12) Die Promotionsurkunde enthält den Hinweis darauf, dass es sich um eine Promotion in gemeinsamer Betreuung handelt; sie wird nach dem Text der Anlage 3b ausgestellt. Sofern keine gemeinsame Promotionsurkunde ausgestellt wird, enthalten beide Urkunden den Hinweis, dass sie nur in Verbindung mit der jeweils anderen Promotionsurkunde gültig ist und der Promovierte das Recht hat, den Doktorgrad entweder in der deutschen Form gem. § 1 Abs. 2 oder der ausländischen Form zu führen. In beiden Urkunden, die das Siegel und das Logo der ausstellenden Universität tragen, ist der binationale Charakter dergemeinschaftlich betreuten Promotion und der gemeinsamen Verleihung eines Doktorgrades zum Ausdruck zu bringen.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle i.d.F. vom 02.05.2018; Amtliche Bekanntmachungen der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg 33/2018
  • Hochschulporträt
    Weiterkommen an der Universität Magdeburg

    Die OVGU ist eine Profiluniversität. Sie strebt eine scharf konturierte und schlanke Struktur an, die in den Ingenieur- und Naturwissenschaften sowie in der Medizin einen traditionellen Schwerpunkt hat und in den Wirtschafts-, Sozial- und Geisteswissenschaften für eine moderne Universität unerlässliche Disziplinen sieht. Die Universität umfasst 9 Fakultäten, die Universitätsverwaltung, das Rektorat und zentrale Einrichtungen.
    Entsprechend dem Leitbild der OVGU ist es die vorrangige Aufgabe, den Stand der Bildung und Wissenschaft durch Lehre und Forschung voranzutreiben. Gemäß dem Namen fühlt sich die Universität der Person Otto von Guericke verpflichtet. Sein Name steht für die Anwendung wissenschaftlicher Methoden, das Streben nach Innovation und neuen Erkenntnissen und die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung für heutige und künftige Generationen.

    Icon: uebersicht
    traditioneller Schwerpunkt in den Ingenieur- und Naturwissenschaften sowie in der Medizin
    Icon: uebersicht
    Name steht für die Anwendung wissenschaftlicher Methoden, das Streben nach Innovation und neuen Erkenntnissen
    Technische, soziale, kulturelle und politische Entfaltung und Gestaltung von Lebensräumen

    Die Lehre an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg orientiert sich an dem Ziel, Studierende zu kreativen und kritikfähigen Menschen auszubilden, sie mit Problemlösungskompetenz, Teamfähigkeit, interkulturellem Wissen und Verantwortungsbewusstsein auszustatten. Der Freiheit der Lehre verpflichtet, legt sie den Fokus auf eine wissenschaftliche Fundierung von Lösungen und eine damit verbundene kritische und dauerhaft lernbereite Haltung.
    Die Lehre der Universität ist geprägt von vielfältigen Formen der Kommunikation, die selbständigen Wissenserwerb und Umgang mit Problemen und Aufgaben möglich macht und herausfordert. Als Kooperationspartner für den Olympiastützpunkt des Landes Sachsen-Anhalt bietet die Universität Magdeburg Leistungssportlerinnen und -sportlern ideale Studienbedingungen.

    Icon: studium
    Studierende zu kreativen und kritikfähigen Menschen ausbilden
    Icon: studium
    als Kooperationspartner für den Olympiastützpunkt des Landes Sachsen-Anhalt für ideale Studienbedingungen
    Forschung & Transfer

    Die OVGU setzt sich mit der Vielfalt sowohl nationaler, aber auch globaler gesellschaftlicher Herausforderungen auseinander. Das betrifft technische, gesundheitliche und ökologische Fragestellungen; aber auch ethische, kulturelle, soziale und ökonomische Probleme sind Gegenstand wissenschaftlich-methodischer Betrachtung, Konzeptionierung und Reflexion.
    Als Vorreiter technologischer Entwicklung wird die Universität Magdeburg mehr und mehr zur Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg beraten und unterstützen mit ihrer Expertise wichtige und zukunftsweisende Vorhaben der Stadt, des Landes oder regionaler Unternehmen. Sie sind als Ingenieure, Wirtschaftswissenschaftler, Soziologen, Mediziner oder Informatiker mit ihrem Wissen unverzichtbare Partner in regionalen und überregionalen Netzwerken und so an der gedeihlichen Entwicklung der Landeshauptstadt maßgeblich beteiligt.

    Icon: forschung
    die Universität Magdeburg ist Vorreiter technologischer Entwicklung
    Icon: forschung
    unterstützt wichtige und zukunftsweisende Vorhaben der Stadt, des Landes oder regionaler Unternehmen
    Weltoffene Universität

    Im Geist einer weltoffenen Universität unterhält die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg über 300 Partnerschaften mit 245 Institutionen in 60 Ländern auf Universitäts-, Fakultäts- und Institutsebene. Die Universität Magdeburg verfolgt das Ziel, ihre internationale Sichtbarkeit und Attraktivität zu erhöhen, um für hervorragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie für Studierende aus aller Welt ein attraktiver Lern- und Arbeitsort zu bleiben. Die Universität Magdeburg liegt mit einem Anteil rund einem Viertel an ausländischen Studierenden aus mehr als 100 Nationen über dem Bundesdurchschnitt. Auch ein Teil der Lehrenden kommt aus dem Ausland.

    Icon: international
    über 300 Partnerschaften mit 245 Institutionen in 60 Ländern
    Icon: international
    ein attraktiver Lern- und Arbeitsort für hervorragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
    Universität Magdeburg (Foto: OVGU / Hannah Theile)
    Studierende der OVGU Magdeburg (Foto: OVGU / Jana Dünnhaupt)

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