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Ruhr-Universität Bochum

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Steckbrief

  • Hochschule Ruhr-Universität Bochum
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Geschichtswissenschaft
  • Promotionsfach / fächer
    ... Demographie; Geschichte, Alte; Geschichte, Mittelalterliche; Geschichte Nordamerika; Geschichte Südosteuropas; Historische Hilfswissenschaften; Klassische Archäologie; Kunstgeschichte; Musikwissenschaft; Neuere Geschichte; Osteuropäische Geschichte; Sozial- und Wirtschaftsgeschichte oder Wirtschafts- und Technikgeschichte; Theorie der Geschichtswissenschaft und Didaktik der Geschichte; Ur- und Frühgeschichte
    Demographie; Geschichte, Alte ...
  • Sachgebiet(e) Geschichtswissenschaft
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.; Ph.D.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Voraussetzungen der Promotion

      (1) Zur Promotion hat Zugang, wer
      a) einen Abschluss nach einem einschlägigen Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird, oder
      b) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien in den Promotionsfäche...
      § 5 Voraussetzungen der Promotion

      (1) Zur Promotion hat Zugang, wer
      a) einen Abschluss nach einem einschlägigen Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird, oder
      b) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien in den Promotionsfächern oder
      c) einen Abschluss eines Masterstudiengangs im Sinne des § 61 Abs. 2 Satz 2 HG
      nachweist.
      d) Zur Promotion hat weiterhin Zugang, wer in einem anderen wissenschaftlichen Fach, das in einem nachweisbaren, von der Antragstellerin oder dem Antragsteller darzulegenden sachlichen und methodischen Zusammenhang mit dem Promotionsfach und dem geplanten Promotionsvorhaben steht, einen Abschluss gemäß Buchstabe a) nachweist.

      (2) Die Studienabschlüsse nach Buchstaben a) bis d) müssen mit einer Gesamtnote bewertet sein, die mindestens der Note „gut“ entspricht.

      (3) Ferner sind die für das Promotionsprojekt erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse nach- zuweisen. Im Fach Klassische Archäologie ist der Nachweis von Kenntnissen des Altgriechischen im Umfang des Graecums nachzuweisen.

      (4) Der Promotionsausschuss spricht auf Antrag, der mit dem Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand nach § 6 zu stellen ist, die Anerkennung von Abschlüssen nach Absatz 1 und 2 aus.

      (5) Wenn auf die Promotion vorbereitende Studien festgelegt werden sollen, werden diese nach Anhörung des Promotionsfaches und individueller Feststellung des Kenntnisstandes festgelegt. Die Nachweise hierüber sind mit dem Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren nach § 8 nachzuweisen.

      (6) Für Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Studienabschluss in Ländern außerhalb der Europäischen Union erlangt haben, gelten die gleichen Voraussetzungen, soweit die Gleichwertigkeit des Abschlusses festgestellt worden ist. Über die Gleichwertigkeit der Abschlüsse entscheidet der Promotionsausschuss auf der Grundlage von zwischenstaatlichen Abkommen, der Einstufung der Hochschule, an der der Abschluss erworben wurde, und aufgrund von Abkommen mit Partnerhochschulen. Bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit soll die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen gehört werden.

      (7) Für die Aufnahme des Promotionsstudiums an der Ruhr-Universität Bochum muss der Promotionsausschuss festgestellt haben, dass die Bewerberin oder der Bewerber über ausreichende Kenntnisse in einer gängigen Wissenschaftssprache – z.B. Deutsch oder Englisch verfügt. Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von entsprechenden, auch international anerkannten Bescheinigungen.

      § 6a Promotionsstudienprogramm

      (1) Die Doktorandinnen und Doktoranden absolvieren das Promotionsstudienprogramm der Fakultät für Geschichtswissenschaft.

      (2) Zum Promotionsstudienprogramm gehören neben der regelmäßigen individuellen Beratung der Doktorandin oder des Doktoranden durch die Erstbetreuerin oder den Erstbetreuer die Teilnahme am Doktorandenkolloquium oder anderen geeigneten Veranstaltungen des Promotionsfaches oder Fachgebiets (Oberseminare, Forschungsseminare oder -kolloquien, Projektarbeitsgruppen, Graduiertenkollegs o.ä.). Soweit in dem engeren Fachgebiet der Promotion an der Ruhr-Universität ein institutionalisiertes Forschungsprojekt betrieben wird, soll der Doktorandin oder dem Doktoranden Gelegenheit gegeben werden, sich daran zu beteiligen. Darüber hinaus soll die Doktorandin oder der Doktorand zum Erwerb oder zur Vertiefung von Kenntnissen und Fähigkeiten, die für die Anfertigung der Dissertation von Bedeutung sind, nach Beratung durch die Betreuerin oder den Betreuer spezielle Studienangebote wahrnehmen (z.B. Hilfswissenschaften, Statistik, Sprachstudien). Ergänzende Studienleistungen, die bei der Anerkennung als Doktorandin oder Doktorand zur Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion gemäß § 5 aufgegeben worden sind, rechnen zum Promotionsstudienprogramm, ersetzen aber nicht die Teilnahme an Veranstaltungen nach Satz 1. In der Zeit eines studienbedingten Aufenthalts der Doktorandin oder des Doktoranden außerhalb Bochums entfällt die Verpflichtung zur Teilnahme an Veranstaltungen nach Satz 1.

      (3) Die Beratung durch die Erstbetreuerin oder den Erstbetreuer erfolgt nach Bedarf. Mindestens einmal im Jahr legt die Doktorandin oder der Doktorand der Betreuerin oder dem Betreuer sowie der Zweitbetreuerin oder dem Zweitbetreuer einen schriftlichen Bericht über den Fortgang der Arbeit an der Dissertation vor. Er dient als Grundlage für eine eingehende individuelle Beratung, in der weitere Arbeitsschritte und auch Elemente des Promotionsstudienprogramms vereinbart werden können. Abwesenheit der Doktorandin oder des Doktoranden bzw. der Betreuerin oder des Betreuers von Bochum entbindet nicht von der Berichts- und Beratungspflicht.

      (4) Die Doktorandin oder der Doktorand ist grundsätzlich zur Teilnahme an dem Promotionsstudienprogramm verpflichtet. Die Einzelheiten werden zwischen ihr oder ihm und der Betreuerin oder dem Betreuer schriftlich vereinbart; Auflagen des Promotionsausschusses nach § 5 sind zu beachten. Die Betreuerin oder der Betreuer testiert die Teilnahme jeweils im Zusammenhang mit der Beratung über den jährlichen Bericht. Die Testate sind mit dem Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren nach § 9 vorzulegen.

      (5) Der Promotionsausschuss kann die Doktorandin oder den Doktoranden auf ihren oder seinen begründeten Antrag mit Befürwortung durch die Betreuerin oder den Betreuer von der Verpflichtung zur Teilnahme am Promotionsstudienprogramm ganz oder zeitweise befreien. Bei Einschreibung in einen genehmigten Promotionsstudiengang erübrigt sich die Teilnahme am Promotionsstudienprogramm nach Absatz 1, soweit dieser Studiengang äquivalente Elemente vorsieht.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 11 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation muss die Doktorandin oder der Doktorand die Befähigung zu selbstständiger Forschungsarbeit in ihrem bzw. seinem Forschungsgebiet nachweisen. Die Dissertation muss eigene neue wissenschaftliche Ergebnisse enthalten, die in ihrer Darstellung wissenschaftliche Ansprüche erfüllen und die wissenschaftliche Erkenntnis erweitern. Sie ist in der Regel in deutscher Sprache abgefasst; über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss auf begrü...
      § 11 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation muss die Doktorandin oder der Doktorand die Befähigung zu selbstständiger Forschungsarbeit in ihrem bzw. seinem Forschungsgebiet nachweisen. Die Dissertation muss eigene neue wissenschaftliche Ergebnisse enthalten, die in ihrer Darstellung wissenschaftliche Ansprüche erfüllen und die wissenschaftliche Erkenntnis erweitern. Sie ist in der Regel in deutscher Sprache abgefasst; über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss auf begründeten Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten, der mit dem Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand zu stellen ist.

      (2) Die Dissertation darf in keinem anderen Promotionsverfahren oder vergleichbaren Verfahren an einer Hochschule im In- oder Ausland verwendet worden sein oder werden.

      (3) In der Regel soll die Dissertation als ganze oder in Teilen vor Abschluss des Promotionsverfahrens nicht veröffentlicht sein. Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss; in diesem Fall sind vorab veröffentlichte Ergebnisse in der Dissertation kenntlich zu machen.

      (4) Gruppenarbeiten mit mehreren AutorInnen sind nicht zulässig.

      (5) Publikationsbasierte oder kumulative Dissertationen sind nicht zulässig.

      (6) Die Dissertation kann von der Doktorandin oder dem Doktoranden zurückgezogen werden, solange noch kein Gutachten vorliegt. In diesem Fall gilt die Dissertation als nicht vorgelegt und das Promotionsverfahren als nicht eröffnet. Zieht die Doktorandin oder der Doktorand die Dissertation zu einem späteren Zeitpunkt zurück, so ist das Promotionsverfahren erfolglos beendet. 7) Ein Exemplar der Dissertation wird gemäß der „Richtlinien über Aufbewahrung, Aussonderung, Archivierung und Vernichtung von Akten“ der Ruhr-Universität Bochum verwahrt, auch wenn das Verfahren erfolglos beendet wird.
    • in Englisch möglich Ohne Ang.
    • gemeinschaftliche Dissertation Nein
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Nein
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 18 Hochschulübergreifende Promotionsverfahren

      Der Promotionsausschuss kann mit anderen, insbesondere ausländischen Hochschulen die Durchführung gemeinsamer Promotionsverfahren bzw. die gemeinsame Verleihung eines Doktorgrads vereinbaren. Entsprechende Verträge sind von der bzw. den beteiligten Fakultät(en) bzw. promotionsführenden Einrichtung(en) zu verabschieden; in ihnen kann von den Regelungen dieser Ordnung abgewichen werden.
      § 18 Hochschulübergreifende Promotionsverfahren

      Der Promotionsausschuss kann mit anderen, insbesondere ausländischen Hochschulen die Durchführung gemeinsamer Promotionsverfahren bzw. die gemeinsame Verleihung eines Doktorgrads vereinbaren. Entsprechende Verträge sind von der bzw. den beteiligten Fakultät(en) bzw. promotionsführenden Einrichtung(en) zu verabschieden; in ihnen kann von den Regelungen dieser Ordnung abgewichen werden.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachung der Ruhr-Universität Bochum 1245/2018
  • Hochschulporträt
    „Als Reformuniversität gegründet ist die RUB heute eine forschungsstarke, inklusive und internationale Universität im dynamischen Schmelztiegel des Ruhrgebiets. Sie wird getragen vom Mut zur Veränderung und Innovation.”
    Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Paul
    Rektor der Ruhr-Universität Bochum
    Foto: Luftbild von der Ruhr-Universität Bochum
    Creating Knowledge Networks

    Ihre Forschungsstärke, ihre ausgezeichnete internationale Vernetzung und ihr innovatives Lehrkonzept machen die Ruhr-Universität Bochum zu einem gefragten Kooperationspartner und zum attraktiven Studienort für junge Menschen aus der ganzen Welt.

    Icon: uebersicht
    RUB als Treiberin für Wandel und Chancengerechtigkeit
    Icon: uebersicht
    vereint Forschungsstärke, innovative Lehre und Internationalität
    Studium und Lehre

    Mit 21 Fakultäten und über 41.000 Studierenden in mehr als 190 Studiengängen ist die Ruhr-Universität eine der zehn größten Universitäten in Deutschland. Sie vereint die gesamte fachliche Breite in Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften und Medizin.

    Studierende gestalten die Lehre aktiv mit und erwerben in ihrem Studium neben aktuellem Fachwissen Urteilskraft, Eigenständigkeit und eine Wertschätzung für andere Disziplinen. Lehrende und Studierende haben gemeinsam das Leitbild „Lernen, Leisten, Gemeinschaft Leben“ festgeschrieben und darin forschendes Lernen zum Handlungsprinzip erklärt.

    Icon: studium
    erklärt forschendes Lernen zum Handlungsprinzip
    Icon: studium
    bietet in 21 Fakultäten ein breites Fächerspektrum
    Forschung

    Spitzenforschung wird in flexiblen, interdisziplinären Research Departments organisiert. Sie sind untereinander und international stark vernetzt, um übergreifende Fragestellungen zu erforschen – mit Schwerpunkten auf Zukunftsfeldern wie IT-Sicherheit, Solvation Science, Neurowissenschaft, Materialforschung, Religionswissenschaft, Plasma- und Proteinforschung.

    Die Ruhr-Universität ist eine der umfassendsten Forschungsuniversitäten Deutschlands. Im nationalen Wettbewerb um die Ansiedlung überregional konkurrenzfähiger Forschungsinfrastruktur konnte sie bisher vier Forschungsbauten einwerben. Sie bieten der Spitzenforschung bestmögliche Bedingungen.

    Von der strukturierten Promotion bis zur Tenure-Track-Professur nach amerikanischem Modell profitieren auch junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von bestmöglichen Bedingungen. Die Ruhr-Universität legt größten Wert auf Nachwuchsförderung auf allen Karrierestufen, sie unterstützt aktiv die frühe Entfaltung und eigenständige Arbeit von Talenten.

    Icon: forschung
    ist eine der umfassendsten Forschungsuniversitäten Deutschlands
    Icon: forschung
    legt größten Wert auf Nachwuchsförderung auf allen Karrierestufen
    Foto: Blick von außen auf das Audimax der Ruhr-Universität Bochum
    Foto: Studierende auf dem Sommerfest der Ruhr-Universität Bochum
    Foto: Luftbild vom Audimax der Ruhr-Universität Bochum

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