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Universität Leipzig

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Steckbrief

  • Hochschule Universität Leipzig
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Geschichte, Kunst- und Regionalwissenschaften
  • Promotionsfach / fächer
    ... Ägyptologie; Altorientalistik; Arabistik und Orientalische Philologie; Ethnologie; Geschichte; Geschichte, Alte; Historische Hilfswissenschaften/Archivwissenschaft; Indologie; Japanologie; Klassische Archäologie; Kunsterziehung; Kunstgeschichte; Mittlere und Neuere Geschichte; Musik (Schulmusik); Musikwissenschaft; Ost- und südosteuropäische Geschichte; Ost- und Südosteuropawissenschaften; Religionswissenschaften; Sinologie; Theaterwissenschaft; Ur- und Frühgeschichte; Zentralasienwissenschaften
    Ägyptologie; Altorientalistik ...
  • Sachgebiet(e) Sprach- und Kulturwissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 3 Zulassungsvoraussetzungen als Doktorand

      (1) Voraussetzungen für die Zulassung als Doktorand sind:
      1. Der urkundliche Nachweis des Abschlusses eines Studiengangs an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland. Der Nachweis dieses Studiums wird in der Regel erbracht durch ein mindestens mit der Note "gut" abgeschlossenes Master-, Diplom-, Magister- oder Lehramtsstudium an einer Hochschule. Ist die Gesamtnote nicht mindestens 2,0, dann kann die Zulassung als Doktorand e...
      § 3 Zulassungsvoraussetzungen als Doktorand

      (1) Voraussetzungen für die Zulassung als Doktorand sind:
      1. Der urkundliche Nachweis des Abschlusses eines Studiengangs an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland. Der Nachweis dieses Studiums wird in der Regel erbracht durch ein mindestens mit der Note "gut" abgeschlossenes Master-, Diplom-, Magister- oder Lehramtsstudium an einer Hochschule. Ist die Gesamtnote nicht mindestens 2,0, dann kann die Zulassung als Doktorand erfolgen, wenn dem Prodekan ein befürwortendes Gutachten eines Hochschullehrers, der nicht mit dem Betreuer identisch ist, vorliegt. Bewerber/Bewerberinnen, die ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium an einer ausländischen Hochschule nachweisen, können als Doktoranden zugelassen werden, sofern eine Gleichwertigkeit der Bildungsabschlüsse besteht. Für die Gleichwertigkeit und Anrechnung von Studienzeiten und Studienleistungen an ausländischen Hochschulen sind die von der Kultusministerkonferenzund der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen maßgebend. Der Prodekan kann auf Vorschlag des Betreuers zur Herstellung der Gleichwertigkeit im Rahmen der Zulassung auf Grund eines ausländischen Bildungsabschlusses dem Antragsteller/der Antragstellerin ergänzende Auflagen erteilen.
      2. Weicht das Promotionsfach vom Studienfach des vorhergehenden Abschlussexamens ab, überprüft der Betreuer die Promotionsvoraussetzungen und entscheidet über gegebenenfalls zu erbringende Studienleistungen. Er teilt diese auf dem Antrag zur Eintragung in die Doktorandenliste (Seite 2) entsprechend Anlage 1 dem Dekanat mit.
      3. Eine Betreuungsvereinbarung gemäß Anlage 2.

      (2) Der Antragsteller darf nicht schon an einer anderen Hochschule mit derselben Arbeit eine entsprechende Doktorprüfung endgültig nicht bestanden haben.

      (3) Fachhochschulabsolventen werden in einem kooperativen Promotionsverfahren gemeinsam von einem Hochschullehrer der Universität Leipzig und einem Hochschullehrer der Fachhochschule betreut.

      (4) Zum Promotionsverfahren kann im Wege eines Eignungsfeststellungsverfahrens nach § 5 zugelassen werden, wer den Bachelorgrad an einer Hochschule mit der Abschlussnote 1,0 erworben hat.

      (5) Alle Unterlagen sind vom Bewerber autorisiert und, soweit sie als Kopien eingereicht werden, in beglaubigter Form oder unter Vorlage des Originals einzureichen.


      § 5 Eignungsfeststellungsverfahren
      Mit der Zulassung als Doktorand gemäß § 3 Abs. 4 wird vom Prodekan auf Vorschlag des Betreuers festgelegt, welche weiteren Leistungen vor Eröffnung des Promotionsverfahrens zu erbringen sind. Diese werden auf dem Antrag zur Eintragung in die Doktorandenliste (Seite 2) entsprechend Anlage 1 dem Dekanat mitgeteilt.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 8 Anforderungen an die Dissertation

      (1) Die Dissertation ist eine selbständig erstellte, schriftliche wissenschaftliche Arbeit, die das Wissenschaftsgebiet weiterentwickelt.

      (2) Die Dissertation ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen; über Ausnahmen entscheidet die Promotionskommission auf Antrag des Promovenden.

      (3) Die Dissertation ist in fest eingebundener Form mit Titelblatt gemäß Anlage 5 und einer Erklärung gemäß Anlage 4 zu versehen.
      § 8 Anforderungen an die Dissertation

      (1) Die Dissertation ist eine selbständig erstellte, schriftliche wissenschaftliche Arbeit, die das Wissenschaftsgebiet weiterentwickelt.

      (2) Die Dissertation ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen; über Ausnahmen entscheidet die Promotionskommission auf Antrag des Promovenden.

      (3) Die Dissertation ist in fest eingebundener Form mit Titelblatt gemäß Anlage 5 und einer Erklärung gemäß Anlage 4 zu versehen.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      Addendum 1 – Binationale Promotionsverfahren

      (1) Binationale Promotionsverfahren werden auf der Grundlage eines zwischen der Universität Leipzig und einer ausländischen Partnerhochschule abzuschließenden Vertrages durchgeführt. In solchen Verfahren haben die Betreuer/Betreuerinnen zusätzlich die Aufgabe, auf die korrekte Durchführung des Verfahrens zu achten.

      (2) In einem binationalen Promotionsverfahren kann aufgrund einer gemeinsamen Betreuung ein binationaler Dokt...
      Addendum 1 – Binationale Promotionsverfahren

      (1) Binationale Promotionsverfahren werden auf der Grundlage eines zwischen der Universität Leipzig und einer ausländischen Partnerhochschule abzuschließenden Vertrages durchgeführt. In solchen Verfahren haben die Betreuer/Betreuerinnen zusätzlich die Aufgabe, auf die korrekte Durchführung des Verfahrens zu achten.

      (2) In einem binationalen Promotionsverfahren kann aufgrund einer gemeinsamen Betreuung ein binationaler Doktorgrad verliehen werden.

      (3) Mit der Partnerhochschule ist ein Vertrag zu schließen, der die gemeinsame Betreuung und die Grundlagen des Verfahrens regelt. Der Vertrag ist vom Doktoranden und seinen Betreuern zu erstellen und soll insbesondere Regelungen enthalten über:
      • die Durchführung der Betreuung,
      • die Bestimmung der Promotionskommission,
      • die Bestimmung der Gutachter unter Berücksichtigung von § 10 Absatz 1 Satz 1 dieser Ordnung,
      • die Begutachtung, wobei Gutachten, aufgrund derer die Fakultät für Geschichte, Kunst und Regionalwissenschaften über die Annahme der Dissertation entscheidet, § 11 Absatz 2 dieser Ordnung erfüllen müssen,
      • die Sprache, in der die Dissertation verfasst werden soll,
      • die Promotionsprüfungen (Rigorosum und Verteidigung),
      • den Vollzug der Promotion,
      • die dabei entstehenden Kosten.
      Das Dekanat stellt eine Checkliste für Vertragsinhalte und einen Mustervertrag zur Verfügung. Bei der Erstellung des Vertrages kann das Dekanat beratend zur Seite stehen. Der Vertrag wird durch die zuständigen Stellen der Universität Leipzig geprüft.

      (4) Die Zulassung zum Promotionsverfahren muss sowohl an der Partnerhochschule nach deren jeweiligen Regelungen als auch nach Maßgabe des § 3 erfolgen.

      (5) Das Promotionsverfahren findet an der Hochschule statt, an der die Verteidigung durchgeführt wird. Die Dissertation ist dort einzureichen.

      (a) Findet das Verfahren an der Partnerhochschule statt, sind an der Fakultät für Geschichte, Kunst und Regionalwissenschaften folgende Unterlagen entsprechend § 7 Absatz 2 Nr. 4 dieser Ordnung einzureichen:
      • Tabellarischer Lebenslauf mit Publikationsliste
      • Eigenständigkeitserklärung (Anlage 4 der Promotionsordnung)
      • Erklärung zu bisherigen Promotionsversuchen
      • Beglaubigte Kopie der Urkunde über Studienabschluss
      • Dissertation in der nach Abs. 3 vereinbarten Sprache und Thesen in beiden Sprachen als pdf-Dateien
      • Ein vom Betreuer bestätigter Vorschlag für das Vortragsthema beim Rigorosum, alternativ: Abgabe des benoteten Zertifikats als Ersatz des Rigorosums.
      Die Partnerhochschule stellt der Fakultät für Geschichte, Kunst und Regionalwissenschaften die Gutachten zur Entscheidung über die Annahme durch die Fakultät zur Verfügung.
      (b) Findet das Verfahren an der Fakultät für Geschichte, Kunst und Regionalwissenschaften statt, werden der Partnerhochschule die Gutachten zur dortigen Entscheidung über die Annahme der Dissertation zur Verfügung gestellt.

      (6) Im Falle der Nichtannahme der Dissertation durch die ausländische Partnerhochschule ist das Binationale Promotionsverfahren beendet. Das Promotionsverfahren wird nach den Vorschriften dieser Promotionsordnung fortgesetzt. Wird die Dissertation durch die Fakultät für Geschichte, Kunst und Regionalwissenschaften nicht angenommen, ist das Binationale Promotionsverfahren beendet.

      (7) Es werden zwei Urkunden gemäß den Mustern in Anlage 9a und Anlage 9b dieser Promotionsordnung ausgestellt, die miteinander verschränkt auf das gemeinsame Promotionsverfahren verweisen.

      (8) Für binationale Promotionsverfahren gelten, soweit im Vertrag gemäß Absatz 3 nichts Abweichendes vereinbart wurde, die Regelungen der Promotionsordnung.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachungen 41/2015
    • zuletzt geändert am 07.09.2022
  • Hochschulporträt
    „Unsere Universität bietet ein modernes Studienangebot, das auf eine Fächervielfalt und einen lebendigen Campus trifft. Studieren Sie an einer weltoffenen Universität mitten in einer pulsierenden Stadt.”
    Prof. Dr. Eva Inés Obergfell
    Rektorin der Universität Leipzig
    Vielfalt hat Tradition

    Die 1409 gegründete Universität Leipzig gehört zu den ältesten Universitäten Europas. Mit ihrem breiten Fächerkanon und besonderen Akzenten in den Geistes-, Natur- und Lebenswissenschaften hat sich die weltoffene Universität Leipzig einen nationalen und internationalen Ruf erworben. Heute strebt sie als moderne Volluniversität einen führenden Platz unter den deutschen Universitäten an.

    14 Fakultäten mit über 130 Instituten und Zentren setzen auf fächer- und fakultätsübergreifende Forschung und Lehre, auf Kooperation mit anderen Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft und auf weltweite Zusammenarbeit. Mit rund 200 Studiengängen bietet die Universität Leipzig eine in Sachsen einmalige Fächervielfalt.

    Die Universität verfügt über ein breites Forschungsspektrum in den Lebenswissenschaften, den Geistes- und Sozialwissenschaften und den Naturwissenschaften. Sie betreibt interdisziplinär Grundlagen- und angewandte Forschung und ist ein wichtiger Wissens- und Technologietransferpartner.

    Icon: uebersicht
    Universität mit langer Tradition und breitem Fächerangebot
    Icon: uebersicht
    setzt auf fächer- und fakultätsübergreifende Forschung und Lehre
    Studium und Lehre

    Als klassische Volluniversität mit rund 200 Studiengängen bietet die Universität Leipzig für Studierende aus der ganzen Welt eine in Sachsen einmalige international ausgerichtete Fächervielfalt. Neben Studiengängen mit Bachelor- oder Masterabschluss wie Amerikastudien, Informatik und Wirtschaftswissenschaften stehen Studiengänge mit Staatsprüfung wie Lehramt, Medizin und Rechtswissenschaft. Neben den großen Studiengängen tragen wie Sorabistik und Altorientalistik zu Profil und Ansehen der Universität bei. Zudem hat sich die Universität Leipzig zum Zentrum für Lehrerbildung in Sachsen entwickelt. Vielfältige Kooperationsbeziehungen mit ausländischen Partnerhochschulen machen Leipzig zu einem weltweit attraktiven Hochschulstandort.

    Icon: studium
    klassische Volluniversität mit international ausgerichteter Fächervielfalt
    Icon: studium
    vielfältige Kooperationsbeziehungen mit ausländischen Partnerhochschulen
    Forschung

    Die traditionelle Fächervielfalt in der Lehre korrespondiert mit interdisziplinärer Grundlagen- und angewandter Forschung auf Spitzenniveau. Das breite Forschungsspektrum in den Lebenswissenschaften, den Geistes-, Sozial- und Naturwissenschaften spiegelt sich in drei strategischen Forschungsfeldern mit neun Forschungsprofilbereichen, drei Sonderforschungsbereichen und drei Transregios wider, in denen mehrere Fakultäten mit Partneruniversitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten.

    Die Forschungsstärken liegen insbesondere in den Bereichen Globale Interaktion, Biomedizin, Biotechnologie, Biodiversität, Intelligente Materialien und Nachhaltigkeit in denen sich die Universität Leipzig zu einem Wissens- und Technologietransferpartner auf internationaler Ebene entwickelt hat. Zur gegenseitigen Stärkung in Lehre und Forschung kooperiert sie seit 1995 länderübergreifend im Unibund Halle-Jena-Leipzig.

    Icon: forschung
    angesehener Wissens- und Technologietransferpartner auf internationaler Ebene
    Icon: forschung
    bietet interdisziplinäre Grundlagen- und angewandte Forschung auf Spitzenniveau
    Universität International

    Charakteristisch für die Universität Leipzig sind ihre zahlreichen Auslandskontakte, ihre hohe Mobilitätsquote und ihre international vernetzte Lehre, die besonders durch gemeinsame Studienangebote mit ausländischen Partnereinrichtungen gefördert wird. 38 internationale Studiengänge, darunter 17 integrierte und zwei im Rahmen von "Erasmus Mundus" EU-geförderte Masterstudiengänge, stehen für die Internationalisierung des Curriculums. 3 500 Studierende aus mehr als 150 Ländern beleben durch ihre kulturellen Erfahrungen den wissenschaftlichen Diskurs und das Leben auf dem Campus.

    Die Universität Leipzig pflegt Kooperationen mit rund 350 Erasmus+ Partnerhochschulen inner- und außerhalb Europas und 56 weltweite Universitätspartnerschaften. Besonders intensive Beziehungen bestehen zu den Universitäten in Stellenbosch, Graz, Breslau und Prag. Zudem ist die Universität Leipzig "Europäische Hochschule" als Teil der EU-geförderten Hochschulallianz "Arqus".

    Icon: international
    verfügt über viele Auslandskontakte, hohe Mobilitätsquote und international vernetzte Lehre
    Icon: international
    pflegt zahlreiche Kooperationen und Universitätspartnerschaften in Europa und weltweit
    Foto: Blick auf das Paulinum und den Campus Augustusplatz der Universität Leipzig.
    Foto: Blick in das Audimax der Universität Leipzig auf dem Campus Augustusplatz.
    Foto: Zwei Studentinnen sitzen auf dem Campus vor dem Hörsaalgebäude und lernen zusammen.
    Foto: Blick in das Innere der Universitätsbibliothek Bibliotheca Albertina der Universität Leipzig mit Foyer und Treppenhaussäulen.

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