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Universität Leipzig

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Steckbrief

  • Hochschule Universität Leipzig
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Lebenswissenschaften
  • Promotionsfach / fächer
    ... Biowissenschaften; Pharmazie; Psychologie
    Biowissenschaften; Pharmazie ...
  • Sachgebiet(e) Pharmazie, allgemeine; Psychologie, allgemeine
  • Doktorgrad(e) Dr. paed.; Dr. phil.; Dr. rer. nat.; Ph.D.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Zulassungsvoraussetzungen für das Promotionsverfahren

      (1) Zum Promotionsverfahren kann zugelassen werden, wer
      1. in einem dem Promotionsgebiet zuzuordnenden Studiengang einen Hochschulabschluss (Diplom, Master, Magister) erworben oder eine entsprechende Staatsprüfung abgelegt hat,
      2. endgültig in die Doktorandenliste eingetragen ist,
      3. eine wissenschaftliche Arbeit gemäß § 9 einreicht, für deren Begut-achtung sich ein Hochschullehrer der Fakultät verbindlich...
      § 5 Zulassungsvoraussetzungen für das Promotionsverfahren

      (1) Zum Promotionsverfahren kann zugelassen werden, wer
      1. in einem dem Promotionsgebiet zuzuordnenden Studiengang einen Hochschulabschluss (Diplom, Master, Magister) erworben oder eine entsprechende Staatsprüfung abgelegt hat,
      2. endgültig in die Doktorandenliste eingetragen ist,
      3. eine wissenschaftliche Arbeit gemäß § 9 einreicht, für deren Begut-achtung sich ein Hochschullehrer der Fakultät verbindlich bereit erklärt hat,
      4. nicht zuvor ein gleichartiges Promotionsverfahren endgültig nicht bestanden hat und nicht in einem schwebenden Verfahren steht,
      5. ein an das Dekanat der Fakultät für Lebenswissenschaften der Uni-versität Leipzig zu sendendes Führungszeugnis (§ 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz) beantragt hat,
      6. nicht der Führung des Doktorgrades unwürdig ist.
      Über Ausnahmen zu 1. entscheidet der Fakultätsrat.

      (2) In einem kooperativen Promotionsverfahren mit einer Fachhochschule wird die Dissertation von einem Hochschullehrer der Universität Leipzig und einem Professor der Fachhochschule gemeinsam oder von einem Hochschullehrer der Universität Leipzig allein betreut.

      (3) Inhaber des Bachelorgrades einer Hochschule können auch ohne Erwerb eines weiteren Grades im Wege eines Eignungsfeststellungsverfahrens zur Promotion zugelassen werden. Für diesen Fall sind Zugang und Ausgestaltung in § 6 geregelt.

      (4) Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Examina und Studienabschlüsse entscheidet der Fakultätsrat unter Berücksichtigung von Äquivalenzabkommen. EU-Master- oder Diplomabschlüsse werden grundsätzlich den entsprechenden deutschen Graden gleichgestellt. In Zweifelsfällen ist eine Stellungnahme der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder einzuholen. In Fällen, in denen deutschen oder ausländischen Bewerbern die Führung eines im Ausland erworbenen akademischen Grades in der Form eines deutschen zur Promotion berechtigenden Grades genehmigt wurde, ist dieser Grad als gleichwertig anzuerkennen.

      § 6 Eignungsfeststellungsverfahren

      (1) Zur Förderung des hochbegabten wissenschaftlichen Nachwuchses kann auch zugelassen werden, wer als Absolvent einer Fachhochschule oder Universität einen Bachelorgrad in einem dem Promotionsgebiet zuzuordnenden Studiengang mit einem überdurchschnittlichen Abschluss erworben hat und im Wege eines Eignungsfeststellungsverfahrens nachgewiesen hat, dass er Kenntnisse vorweisen kann und Studienleistungen erbracht hat, die die Annahme rechtfertigen, dass er das Promotionsver-fahren mit Erfolg wird abschließen können.

      (2) An der Eignungsfeststellungsprüfung kann nur teilnehmen, wer in einer vorausgehenden Vorbereitungsphase alle Module mit einem Gesamt-umfang von 60 Leistungspunkten in einem dem Promotionsgebiet entsprechenden Masterstudiengang mit einer Mindestnote von B absolviert hat. Erworbene Leistungspunkte aus einer durch Beschluss des Fakultätsrates anerkannten Graduiertenschule können angerechnet werden. Während dieser Vorbereitungsphase ist der Doktorand unter Vorbehalt in die Doktorandenliste einzutragen.

      (3) Die Eignung für eine Promotion an der Fakultät für Lebenswissenschaf-ten wird durch den Fakultätsrat festgestellt.

      (4) Fakultät und Fachhochschule können bei der Durchführung des Eignungsfeststellungsverfahrens zusammenarbeiten und auch die gemeinsame Betreuung des Dissertationsvorhabens vereinbaren.

      (5) Die Eignungsfeststellung und deren Ausgestaltung entspricht der Promotionsvorprüfung nach § 7 Abs. 3 und 4.


      § 7 Promotionsvorprüfung

      (1) Verfügt ein Kandidat nicht über einen Hochschulabschluss gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, der dem Fachgebiet, in dem die Promotion erfolgen soll, zugeordnet werden kann, hat er sich einer Promotionsvorprüfung zu unterziehen, über deren Umfang der Fakultätsrat beschließt. Ausnahmen sind nur gemäß Absatz 2 zulässig.

      (2) Eine Promotionsvorprüfung kann bei Vorliegen eines fachlich naheliegenden Hochschulabschlusses nach schriftlichem Antrag an den Dekan durch Beschluss des Fakultätsrates erlassen werden.

      (3) Die Promotionsvorprüfung umfasst wesentliche Prüfungen aus einem Studiengang, wie er zur Erlangung eines für das Promotionsgebiet nach Festlegung der Fakultät zugrundezulegenden Hochschulabschlusses üblich ist. Zu prüfen ist in höchstens fünf Fächern des Studienganges. Früher erbrachte Teilleistungen können angerechnet werden

      (4) Das Bestehen aller Teilprüfungen ist Voraussetzung für die Anerkennung der Promotionsvorprüfung insgesamt. Die einmalige Wieder-holung nichtbestandener Teilprüfungen ist innerhalb des Promotionsvorprüfungsverfahrens auf Antrag möglich.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 9 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation als Einzelleistung weist der Kandidat die Fähigkeit nach, selbstständig wissenschaftliche Ergebnisse zu erzielen, die eine Entwicklung des Wissenschaftszweiges, seiner Theorien und Methoden darstellen.

      (2) Die Dissertation ist in deutscher und/oder englischer Sprache abzufassen. Die Zusammenfassung muss in deutscher und in englischer Sprache abgefasst sein. Im Falle binationaler Verfahren ist die englische Sprache verpflichtend.
      § 9 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation als Einzelleistung weist der Kandidat die Fähigkeit nach, selbstständig wissenschaftliche Ergebnisse zu erzielen, die eine Entwicklung des Wissenschaftszweiges, seiner Theorien und Methoden darstellen.

      (2) Die Dissertation ist in deutscher und/oder englischer Sprache abzufassen. Die Zusammenfassung muss in deutscher und in englischer Sprache abgefasst sein. Im Falle binationaler Verfahren ist die englische Sprache verpflichtend.

      (3) Die Dissertation ist als monographische Einzelschrift oder kumulativ mit Zusammenfassung und einem einleitenden Kapitel, das den Zusammenhang der Publikationen erläutert, abzufassen. Publikationen können bereits veröffentlicht, im Druck oder eingereicht sein, wobei mindestens zwei Erstautorpublikationen in Journalen mit Begutachtungs-System akzeptiert sein müssen. Bei mehreren Autoren ist der Eigenanteil gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 darzulegen.

      (4) Die Dissertation enthält in gebundener Form neben dem Textteil sowie dem Inhalts- und Literaturverzeichnis, ein Titelblatt gemäß Anlage, eine Darstellung des wissenschaftlichen Werdeganges, Verzeichnis der wissenschaftlichen Veröffentlichungen und Vorträge, dissertationsbezogene bibliographische Daten, Selbstständigkeitserklärung. Bei kumulativen Dissertationen ist zusätzlich eine Erklärung über den Eigenanteil gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 hinzuzufügen; ein gesondertes Literaturverzeichnis kann entfallen. Die Dissertation ist auch in elektronischer Form einzureichen.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 1 Promotionsrecht
      ...
      (3) Die Fakultät kann gemeinsam mit einer ausländischen Fakultät oder Hochschule aufgrund einer gemeinsamen Betreuung einen binationalen Doktorgrad verleihen. In diesem Falle setzt die Promotion in gemeinsamer Betreuung voraus, dass mit der wissenschaftlichen Partnereinrichtung eine Rahmenvereinbarung geschlossen worden ist, die die Grundlagen der gemeinsamen Betreuung regelt. Die Rahmenvereinbabedarf der Zustimmung des Fakultätsrates. Die Rahmenvereinbaru...
      § 1 Promotionsrecht
      ...
      (3) Die Fakultät kann gemeinsam mit einer ausländischen Fakultät oder Hochschule aufgrund einer gemeinsamen Betreuung einen binationalen Doktorgrad verleihen. In diesem Falle setzt die Promotion in gemeinsamer Betreuung voraus, dass mit der wissenschaftlichen Partnereinrichtung eine Rahmenvereinbarung geschlossen worden ist, die die Grundlagen der gemeinsamen Betreuung regelt. Die Rahmenvereinbabedarf der Zustimmung des Fakultätsrates. Die Rahmenvereinbarung soll insbesondere Regelungen enthalten über die Durchführung der Betreuung, die Promotionsprüfung einschließlich der Notengebung, den Vollzug der Promotion sowie die dabei entstehenden Kosten. Für die Promotion in gemeinsamer Betreuung mit einer ausländischen Fakultät oder Hochschule gelten ansonsten, soweit im Folgenden nichts Abweichendes geregelt ist, die Regelungen dieser Ordnung.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachungen 2019
  • Hochschulporträt
    „Unsere Universität bietet ein modernes Studienangebot, das auf eine Fächervielfalt und einen lebendigen Campus trifft. Studieren Sie an einer weltoffenen Universität mitten in einer pulsierenden Stadt.”
    Prof. Dr. Eva Inés Obergfell
    Rektorin der Universität Leipzig
    Vielfalt hat Tradition

    Die 1409 gegründete Universität Leipzig gehört zu den ältesten Universitäten Europas. Mit ihrem breiten Fächerkanon und besonderen Akzenten in den Geistes-, Natur- und Lebenswissenschaften hat sich die weltoffene Universität Leipzig einen nationalen und internationalen Ruf erworben. Heute strebt sie als moderne Volluniversität einen führenden Platz unter den deutschen Universitäten an.

    14 Fakultäten mit über 130 Instituten und Zentren setzen auf fächer- und fakultätsübergreifende Forschung und Lehre, auf Kooperation mit anderen Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft und auf weltweite Zusammenarbeit. Mit rund 200 Studiengängen bietet die Universität Leipzig eine in Sachsen einmalige Fächervielfalt.

    Die Universität verfügt über ein breites Forschungsspektrum in den Lebenswissenschaften, den Geistes- und Sozialwissenschaften und den Naturwissenschaften. Sie betreibt interdisziplinär Grundlagen- und angewandte Forschung und ist ein wichtiger Wissens- und Technologietransferpartner.

    Icon: uebersicht
    Universität mit langer Tradition und breitem Fächerangebot
    Icon: uebersicht
    setzt auf fächer- und fakultätsübergreifende Forschung und Lehre
    Studium und Lehre

    Als klassische Volluniversität mit rund 200 Studiengängen bietet die Universität Leipzig für Studierende aus der ganzen Welt eine in Sachsen einmalige international ausgerichtete Fächervielfalt. Neben Studiengängen mit Bachelor- oder Masterabschluss wie Amerikastudien, Informatik und Wirtschaftswissenschaften stehen Studiengänge mit Staatsprüfung wie Lehramt, Medizin und Rechtswissenschaft. Neben den großen Studiengängen tragen wie Sorabistik und Altorientalistik zu Profil und Ansehen der Universität bei. Zudem hat sich die Universität Leipzig zum Zentrum für Lehrerbildung in Sachsen entwickelt. Vielfältige Kooperationsbeziehungen mit ausländischen Partnerhochschulen machen Leipzig zu einem weltweit attraktiven Hochschulstandort.

    Icon: studium
    klassische Volluniversität mit international ausgerichteter Fächervielfalt
    Icon: studium
    vielfältige Kooperationsbeziehungen mit ausländischen Partnerhochschulen
    Forschung

    Die traditionelle Fächervielfalt in der Lehre korrespondiert mit interdisziplinärer Grundlagen- und angewandter Forschung auf Spitzenniveau. Das breite Forschungsspektrum in den Lebenswissenschaften, den Geistes-, Sozial- und Naturwissenschaften spiegelt sich in drei strategischen Forschungsfeldern mit neun Forschungsprofilbereichen, drei Sonderforschungsbereichen und drei Transregios wider, in denen mehrere Fakultäten mit Partneruniversitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten.

    Die Forschungsstärken liegen insbesondere in den Bereichen Globale Interaktion, Biomedizin, Biotechnologie, Biodiversität, Intelligente Materialien und Nachhaltigkeit in denen sich die Universität Leipzig zu einem Wissens- und Technologietransferpartner auf internationaler Ebene entwickelt hat. Zur gegenseitigen Stärkung in Lehre und Forschung kooperiert sie seit 1995 länderübergreifend im Unibund Halle-Jena-Leipzig.

    Icon: forschung
    angesehener Wissens- und Technologietransferpartner auf internationaler Ebene
    Icon: forschung
    bietet interdisziplinäre Grundlagen- und angewandte Forschung auf Spitzenniveau
    Universität International

    Charakteristisch für die Universität Leipzig sind ihre zahlreichen Auslandskontakte, ihre hohe Mobilitätsquote und ihre international vernetzte Lehre, die besonders durch gemeinsame Studienangebote mit ausländischen Partnereinrichtungen gefördert wird. 38 internationale Studiengänge, darunter 17 integrierte und zwei im Rahmen von "Erasmus Mundus" EU-geförderte Masterstudiengänge, stehen für die Internationalisierung des Curriculums. 3 500 Studierende aus mehr als 150 Ländern beleben durch ihre kulturellen Erfahrungen den wissenschaftlichen Diskurs und das Leben auf dem Campus.

    Die Universität Leipzig pflegt Kooperationen mit rund 350 Erasmus+ Partnerhochschulen inner- und außerhalb Europas und 56 weltweite Universitätspartnerschaften. Besonders intensive Beziehungen bestehen zu den Universitäten in Stellenbosch, Graz, Breslau und Prag. Zudem ist die Universität Leipzig "Europäische Hochschule" als Teil der EU-geförderten Hochschulallianz "Arqus".

    Icon: international
    verfügt über viele Auslandskontakte, hohe Mobilitätsquote und international vernetzte Lehre
    Icon: international
    pflegt zahlreiche Kooperationen und Universitätspartnerschaften in Europa und weltweit
    Foto: Blick auf das Paulinum und den Campus Augustusplatz der Universität Leipzig.
    Foto: Blick in das Audimax der Universität Leipzig auf dem Campus Augustusplatz.
    Foto: Zwei Studentinnen sitzen auf dem Campus vor dem Hörsaalgebäude und lernen zusammen.
    Foto: Blick in das Innere der Universitätsbibliothek Bibliotheca Albertina der Universität Leipzig mit Foyer und Treppenhaussäulen.

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