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Technische Universität Dresden

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Steckbrief

  • Hochschule Technische Universität Dresden
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät Erziehungswissenschaften
  • Promotionsfach / fächer Erziehungswissenschaften
  • Sachgebiet(e) Pädagogik und Bildung, allgemeine
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Zulassung zur Promotion und Promotionsstudium

      (1) Zum Promotionsverfahren wird zugelassen, wer einen Diplom-, Master- oder Magistergrad an einer Hochschule oder das Staatsexamen in einem für das Promotionsgebiet einschlägigen Studiengang erworben hat, der in der Regel mindestens mit der Gesamtnote "Gut" bewertet wurde. Promotionsgebiete können alle von Hochschullehrern an der Fakultät in Forschung und Lehre vertretenen Arbeitsgebiete sein. Absolventen einer Fachhochschule we...
      § 4 Zulassung zur Promotion und Promotionsstudium

      (1) Zum Promotionsverfahren wird zugelassen, wer einen Diplom-, Master- oder Magistergrad an einer Hochschule oder das Staatsexamen in einem für das Promotionsgebiet einschlägigen Studiengang erworben hat, der in der Regel mindestens mit der Gesamtnote "Gut" bewertet wurde. Promotionsgebiete können alle von Hochschullehrern an der Fakultät in Forschung und Lehre vertretenen Arbeitsgebiete sein. Absolventen einer Fachhochschule werden auf Vorschlag des zuständigen Fakultätsrates der Fachhochschule zur Promotion zugelassen; im kooperativen Promotionsverfahren wirken Fachhochschule und Universität zusammen.

      (2) Zur Promotion können weiterhin besonders befähigte Inhaber eines universitären Bachelorgrades und Fachhochschulabsolventen mit Bachelorabschluss im Wege einer gesonderten Eignungsfeststellung zugelassen werden. Letztere erlangen die Zulassung im kooperativen Promotionsverfahren entsprechend § 40 Abs. 2 Nr. 3 SächsHSG. Die Eignungsfeststellung erfolgt durch ein einstündiges Prüfungsgespräch, in welchem der Nachweis zu erbringen ist, dass im Fach der Dissertation eine gleichwertige Qualifikation zur wissenschaftlichen Arbeit erworben wurde, wie diejenige der Bewerber mit der Vorbildung entsprechend der Absätze 1 und 2. Das Prüfungsgespräch wird durch zwei Hochschullehrer der Fakultät Erziehungswissenschaften abgenommen, von denen einer Mitglied im Promotionsausschuss ist. Die Hochschullehrer werden durch den Promotionsausschuss bestellt. Das Prüfungsgespräch ist zu protokollieren. Zur Eignungsfeststellung wird nur zugelassen, wer die Bachelorprüfung in einer für die Erziehungswissenschaften einschlägigen Fachrichtung mit der Gesamtnote "sehr gut" oder "ausgezeichnet" bestanden hat und wer den Nachweis erbringt, dass er sich im Umfang von zwei Semestern einschlägig wissenschaftlich qualifiziert hat. Über die Zulassung zur Eignungsfeststellung entscheidet der Promotionsausschuss.

      (3) Die Gleichwertigkeit ausländischer Examina prüft der Promotionsausschuss unter Berücksichtigung von Äquivalenzabkommen. Bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit ist eine Stellungnahme im Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst einzuholen. In Fällen, in denen deutschen oder ausländischen Bewerbern gemäß den hochschulrechtlichen Bestimmungen die Führung eines im Ausland erworbenen akademischen Grades in der Form eines deutschen zur Promotion berechtigenden Grades genehmigt wurde, wird dieser Grad als gleichwertig anerkannt.

      (4) Über die Zulassung zur Promotion entscheidet in allen Fällen der Promotionsausschuss im Rahmen der Entscheidung über die Annahme als Doktorand gemäß § 5. Der Promotionsausschuss legt außerdem fest, ob zusätzliche Studienleistungen im Umfang von maximal zwei Semestern bzw. 15 ECTS erforderlich sind, die spätestens mit Abgabe der Dissertation nachzuweisen sind. Diese Studienleistungen sollen bevorzugt im Rahmen eines strukturierten
      Promotionsstudiums erbracht werden; Einzelheiten werden in der einschlägigen Studienordnung geregelt. Art und Umfang der Studienleistungen werden dem Doktoranden mit der Zulassung mitgeteilt.

      (5) Zu einer Promotion wird nicht zugelassen, wer
      1. die persönlichen Voraussetzungen zur Führung des Doktorgrades nicht erfüllt;
      2. bereits zweimal ein Promotionsverfahren erfolglos beendet hat;
      3. sich in einem anhängigen Promotionsverfahren befindet.

      § 5 Annahme als Doktorand

      (1) Die Fakultät führt eine Doktorandenliste. Ein erfolgreicher Antrag auf Aufnahme als Doktorand führt zur Aufnahme in die Doktorandenliste und ist eine Äußerung der Absicht des Bewerbers, innerhalb der nächsten sechs Jahre an der Fakultät Erziehungswissenschaften promovieren zu wollen. Ein solcher Antrag ist zwingende Voraussetzung für die Promotion an der Fakultät. Er ist nicht gleichbedeutend mit dem Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens gemäß § 6.

      (2) Der Antrag auf Aufnahme als Doktorand ist schriftlich an den Dekan der Fakultät zu richten. Mit dem Antrag sind einzureichen:
      1. das in Aussicht genommene Thema der Dissertation in Form eines 10 bis 20 Seiten umfassenden Exposés;
      2. die Bereitschaftserklärung eines Hochschullehrers der Fakultät Erziehungswissenschaften, den Bewerber bei der Erarbeitung der Dissertation wissenschaftlich zu betreuen;
      3. die Darstellung des Lebenslaufes und des wissenschaftlichen Werdeganges, einschließlich beglaubigter Nachweise über bereits absolvierte zusätzliche Studien oder Examina sowie eine Erklärung über evtl. zurückliegende erfolglose Promotionsverfahren;
      4. der Nachweis bereits erfüllter Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 4;
      5. eine Erklärung, dass diese Promotionsordnung anerkannt wird.
      Der Dekan beauftragt daraufhin den Promotionsausschuss mit der Prüfung der mit dem Antrag eingereichten Unterlagen.

      (3) Der Promotionsausschuss entscheidet über die Annahme oder Ablehnung als Doktorand. Im Falle der Annahme wird der Bewerber in die Doktorandenliste der Fakultät aufgenommen und der wissenschaftliche Betreuer bestätigt. Die Annahme kann mit der Erteilung von Auflagen zur Absolvierung von ergänzenden Studien oder Prüfungen gemäß § 4 Abs. 2 bis 4 verbunden werden. Über die Annahme und über eventuelle Auflagen erhält der Bewerber eine schriftliche Mitteilung. Die Ablehnung ergeht durch förmlichen Bescheid, umfasst eine Begründung und eine Rechtsbehelfsbelehrung.

      (4) Mit der Annahme als Doktorand ist das Recht auf qualitätsvolle Betreuung verbunden.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 8 Dissertation, ihre Begutachtung und Annahme

      (1) Mit der Dissertation ist die Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit nachzuweisen. Sie soll einen bedeutenden Beitrag zur Forschung auf erziehungswissenschaftlichem Gebiet erbringen und muss neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten. Die Dissertation muss methodisch sowie in der Darstellung wissenschaftliche Ansprüche erfüllen.

      (2) Die Dissertation ist in der Regel eine abgeschlossene Einzelarbeit des...
      § 8 Dissertation, ihre Begutachtung und Annahme

      (1) Mit der Dissertation ist die Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit nachzuweisen. Sie soll einen bedeutenden Beitrag zur Forschung auf erziehungswissenschaftlichem Gebiet erbringen und muss neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten. Die Dissertation muss methodisch sowie in der Darstellung wissenschaftliche Ansprüche erfüllen.

      (2) Die Dissertation ist in der Regel eine abgeschlossene Einzelarbeit des Bewerbers. Das zur Anfertigung verwendete Quellenmaterial sowie andere Hilfsmittel sind vollständig anzugeben. Arbeiten, die bereits früheren Prüfungen oder Graduierungen dienten, dürfen nicht als Dissertation verwendet werden. Die Dissertation kann auch aus einer gemeinschaftlichen Forschungsarbeit hervorgegangen sein. Gemeinschaftliche wissenschaftliche Arbeiten können in Ausnahmefällen als Dissertation angenommen werden, sofern der individuelle Anteil deutlich abgrenzbar und bewertbar ist.

      (3) Abweichend von Absatz 2 kann auch eine kumulative Dissertation vorgelegt werden. Diese besteht aus einem inhaltlich durchgehenden Argumentationszusammenhang, in den bereits veröffentlichte Texte des Dorktoranden vollständig oder in Auszügen eingearbeitet sind.

      (4) Die Dissertation kann in deutscher oder englischer Sprache abgefasst werden. Ihr ist eine 1-seitige Zusammenfassung in der nicht gewählten Sprache beizufügen.

      (5) Die Gutachter empfehlen der Promotionskommission in persönlichen und unabhängigen Gutachten die Annahme oder die Ablehnung der Arbeit als Dissertation. Wird die Annahme empfohlen, so ist die Dissertation von den Gutachtern mit den folgenden Prädikaten zu bewerten:
      - summa cum laude = ausgezeichnet
      = eine außergewöhnlich gute Leistung
      - magna cum laude = sehr gut
      = eine besonders anzuerkennende Leistung
      - cum laude = gut= eine den Durchschnitt überragende Leistung
      - rite = befriedigend
      = eine durchschnittlichen Anforderungen entsprechende Leistung
      Wird die Annahme der Dissertation abgelehnt, so ist diese mit
      - non sufficit = nicht genügend
      = eine nicht brauchbare Leistung
      zu bewerten. Die Gutachten sollen innerhalb von zwei Monaten beim Vorsitzenden der Promotionskommission eingehen. Verzögert sich die Erstellung der Gutachten trotz wiederholter Erinnerung über Gebühr, kann der Promotionsausschuss die Bestellung des säumigen Gutachters widerrufen und einen neuen Gutachter bestellen.

      (6) Empfiehlt ein Gutachter, die Dissertation an den Doktoranden zur Ergänzung oder Umarbeitung zurückzugeben, so entscheidet darüber die Promotionskommission. Wird in der Promotionskommission hierüber keine Einigung erzielt, so zieht sie einen weiteren Hochschullehrer als Gutachter hinzu, der auf ihren Vorschlag vom Promotionsausschuss bestellt wird. Die Promotionskommission kann eine angemessene Frist bis zu sechs Monaten zur Wiedereinreichung der überarbeiteten Dissertation festsetzen. Die Wiedereinreichung einer zurückgegebenen Dissertation ist nur einmal möglich. Für eine wiedereingereichte Dissertation sind von den Gutachtern neue Gutachten bzw. Ergänzungen ihrer vorliegenden Gutachten anzufordern.

      (7) Wird die Annahme der Dissertation von den Gutachtern befürwortet, so wird sie für die Dauer von zwei Wochen im Dekanat der Fakultät ausgelegt und die Auslage angezeigt. Jeder Hochschullehrer und habilitierte Angehörige der Fakultät hat das Recht, innerhalb der Auslegefrist sein Votum für oder gegen die Annahme der Dissertation anzumelden und innerhalb von zwei Wochen in schriftlicher Form an den Dekan oder den Vorsitzenden der Promotionskommission einzureichen und zu begründen. Die Hochschullehrer und der Bewerber haben das Recht, die Gutachten einzusehen. Die Mitglieder von Fakultätsrat, Promotionsausschuss und Promotionskommission haben das Recht, die Gutachten einschließlich der Notenvorschläge einzusehen.

      (8) Nach Ablauf der Auslegefrist entscheidet die Promotionskommission auf der Grundlage der Gutachten und der eingegangenen Stellungnahmen über die Annahme oder die Ablehnung der Dissertation. Eine Ablehnung ist vom Promotionsausschuss zu bestätigen. Im Falle einer Annahme entscheidet die Promotionskommission zugleich über die endgültige Bewertung der Dissertation unter Verwendung der in Absatz 4 genannten Prädikate. Im Falle der Ablehnung der Dissertation wird diese mit „nicht genügend (non sufficit)“ bewertet, und das Promotionsverfahren beendet. Ein Exemplar der abgelehnten Dissertation verbleibt mit den Gutachten bei den Akten des Promotionsverfahrens.

      (9) Der Vorsitzende des Promotionsausschusses benachrichtigt den Bewerber in schriftlicher Form und stellt ihm die Gutachten einschließlich der Bewertungen zur Verfügung. Im Falle einer Ablehnung ergeht ein förmlicher Bescheid, der zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen ist.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 15 Gemeinsames internationales Promotionsverfahren

      (1) Zur Förderung der internationalen Kooperation kann die Fakultät Erziehungswissenschaften mit ausländischen Universitäten oder vergleichbaren Bildungseinrichtungen, die das Promotionsrecht besitzen, ein gemeinsames Promotionsverfahren durchführen.

      (2) Die Einzelheiten des gemeinsamen Promotionsverfahrens sind für den Einzelfall in einer vertraglichen Vereinbarung festzulegen, die die Dekane oder auf Seiten des Ko...
      § 15 Gemeinsames internationales Promotionsverfahren

      (1) Zur Förderung der internationalen Kooperation kann die Fakultät Erziehungswissenschaften mit ausländischen Universitäten oder vergleichbaren Bildungseinrichtungen, die das Promotionsrecht besitzen, ein gemeinsames Promotionsverfahren durchführen.

      (2) Die Einzelheiten des gemeinsamen Promotionsverfahrens sind für den Einzelfall in einer vertraglichen Vereinbarung festzulegen, die die Dekane oder auf Seiten des Kooperationspartners auch der Leiter der vergleichbaren Struktureinheit abschließen. In der Vereinbarung kann eine Abweichung von dieser Promotionsordnung bestimmt werden, soweit es die nachstehenden Bestimmungen zulassen. Im Übrigen gilt diese Promotionsordnung auch für gemeinsame Promotionsverfahren.

      (3) Für die gemeinsame Promotion sind die Vorlage einer Dissertation und eine mündliche Promotionsleistung erforderlich. Im Falle der Abfassung der Dissertation oder/und der Durchführung der mündlichen Promotionsleistung in der Landessprache der ausländischen Universität/vergleichbaren Bildungseinrichtung oder anderen als der deutschen Sprache ist/sind eine schriftliche Zusammenfassung bzw. ein Resümee in deutscher oder englischer Sprache zu erbringen. Ein wesentlicher Teil der Erarbeitung der Dissertation muss an der Technischen Universität Dresden stattfinden.

      (4) Zur Beurteilung der gemeinsamen Promotion wird von jeder Universität oder vergleichbaren Bildungseinrichtung jeweils ein Gutachter eingesetzt.

      (5) Die Promotionsakte wird dort geführt, wo die mündliche Promotionsleistung zu erbringen ist; der Kooperationspartner erhält eine Abschrift der Promotionsakte.

      (6) Es wird eine gemeinsame, zweisprachige Promotionsurkunde unter Hinweis auf das gemeinsame Promotionsverfahren und Angabe des in dem jeweiligen, betreffenden Lande zu führenden Doktorgrades von der Universität oder vergleichbarer Bildungseinrichtung ausgestellt, die von beiden Kooperationspartnern zu unterzeichnen und zu siegeln ist.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachungen der TU Dresden 7/2010
    • zuletzt geändert am 10.10.2015
  • Hochschulporträt
    „International aufgestellt und regional verankert: Die TU Dresden trägt mit exzellenter Forschung und Lehre zur Lösung globaler Herausforderungen bei und befähigt junge Menschen sich kompetent einzubringen.”
    Prof. Dr. Ursula M. Staudinger
    Rektorin der Technischen Universität Dresden
    Wissen fürs Leben

    Die Technische Universität Dresden ist eine der Spitzenuniversitäten Deutschlands und Europas: stark in der Forschung, erstklassig in der Vielfalt und der Qualität der Studienangebote, eng vernetzt mit Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft.

    Als moderne Universität bietet sie mit ihren fünf Bereichen in 17 Fakultäten ein breit gefächertes wissenschaftliches Spektrum wie nur wenige Hochschulen in Deutschland. Sie ist die größte Universität Sachsens. Die Campus-Familie der TU Dresden setzt sich zusammen aus über 30.000 Studierenden und zirka 8.700 Mitarbeiter:innen – davon 600 Professor:innen.

    Die TU Dresden ist seit 2012 eine der elf Exzellenzuniversitäten Deutschlands. 2019 konnte sie diesen Titel erfolgreich verteidigen.

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    stark in Forschung, erstklassig in Vielfalt und Qualität der Studienangebote
    Icon: uebersicht
    TU Dresden zählt seit 2012 zu den elf Exzellenzuniversitäten Deutschlands
    Wissen schafft Zukunft

    Die TUD bietet ein breites Fächerangebot: Natur-, Ingenieur- und Verkehrswissenschaften, Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften, Wirtschafts-, Erziehungs- und Sozialwissenschaften, Forst-, Geo- und Hydrowissenschaften sowie Informatik und Medizin.

    Zu den Qualitätsmerkmalen des Studiums gehören interdisziplinäre Zusammenarbeit, internationale Ausrichtung und hoher Praxisbezug. Es kann mit einem Bachelor, Master, Diplom, einer Staatsprüfung oder in einigen Fällen mit einem internationalen Doppel-Abschluss beendet werden.

    Die TUD ist in ein weltweites Netzwerk von Kooperationen in Forschung und Lehre eingebunden, es gibt zahlreiche internationale Forschungsprojekte, Studienangebote und Gastdozenturen. Das zeigt sich auch bei den Studierenden: Menschen aus mehr als 120 Nationen lernen an der TUD. Nicht zuletzt heißt studieren in Dresden: günstige Lebenshaltungskosten, abwechslungsreiches Kulturangebot, tolle Elblandschaft, aufregendes Nachtleben und vielfältige Sportangebote.

    Icon: studium
    bietet ein breit gefächertes wissenschaftliches Spektrum in 17 Fakultäten
    Icon: studium
    überzeugt mit Interdisziplinarität, Internationalität und hohem Praxisbezug
    Exzellente Forschung für die Zukunft

    Die TU Dresden gehört als Exzellenzuniversität zu den forschungsstärksten Hochschulen Deutschlands. Ihr einzigartiges Profil aus Ingenieur-, Natur- und Lebenswissenschaften sowie starken Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften spiegelt sich in fünf Profillinien mit hochgradig interdisziplinärer Spitzenforschung wider, darunter drei Exzellenzcluster:

    • Gesundheitswissenschaften, Biomedizin und Bioengineering
    • Informationstechnik und Mikroelektronik
    • Material- und Werkstoffwissenschaften
    • Energie, Mobilität und Umwelt
    • Kultur und Gesellschaftlicher Wandel

    Der fächer- und institutionenübergreifende Ansatz zeigt sich auch in der engen Zusammenarbeit der TU Dresden mit zahlreichen außeruniversitären Forschungseinrichtungen und forschenden Kulturinstitutionen im DRESDEN-concept. Von dieser deutschlandweit einzigartigen Forschungsallianz profitiert auch der wissenschaftliche Nachwuchs, der an der TU Dresden u.a. durch eine Graduiertenakademie und ein Postdoc Center gefördert wird.

    „An unserer Universität stellen wir uns mit exzellenter inter- und transdisziplinärer Forschung den Aufgaben und globalen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts.”
    Prof. Dr. Angela Rösen-Wolff
    Prorektorin für Forschung der Technischen Universität Dresden
    Icon: forschung
    gehört zu den forschungsstärksten Hochschulen Deutschlands
    Icon: forschung
    arbeitet eng mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen zusammen
    TU Dresden – Mit der Welt verbunden

    Die TU Dresden ist in Forschung und Lehre in ein weltweites Netzwerk eingebunden. Zum Profil zählen nicht nur Kooperationen mit Partneruniversitäten in aller Welt, sondern knapp 6.000 Studierende und Mitarbeiter:innen aus mehr als 120 Nationen.

    Kulturelle Diversität und internationale Erfahrungen gehörten schon immer zu Dresdens Identität. Bereits zu Beginn des 19. Jh.s kam etwa ein Viertel der Studierenden der damaligen Kgl. Sächsischen Technischen Hochschule Dresden aus Russland, Österreich-Ungarn, Norwegen, Bulgarien und den USA. Heute kommen die meisten internationalen Studierenden aus Indien und China.

    Internationalität hat viele Facetten. Sie findet sich in Studiengängen, Doppelabschluss- und Mobilitätsprogrammen, in Forschungsprojekten zur Ökosystemresilienz und Wassersicherheit, aber auch in Angeboten zum Ausbau sprachlicher und interkultureller Kompetenz in Lehre und Verwaltung.

    International aufgestellt, global denkend und regional verankert – das ist der Dresden Spirit.

    „Wir wollen global denkende und handelnde Menschen ausbilden: Dresdner Weltbürger! ”
    Prof. Dr. Ursula M. Staudinger
    Rektorin der Technischen Universität Dresden
    Icon: international
    steht für kulturelle Diversität und internationale Erfahrungen
    Icon: international
    international aufgestellt, global denkend und regional verankert
    Foto: Studierende der Technische Universität Dresden sitzen an der Elbe
    Foto: Blick auf das Biologie-Gebäude der Technischen Universität Dresden
    Foto: Studierende stehen vor dem Hörsaalzentrum der Technischen Universität Dresden
    Foto: Studierende der Technischen Universität Dresden sitzen vor dem Informatikgebäude

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