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Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg

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Steckbrief

  • Hochschule Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Elektrotechnik
  • Promotionsfach / fächer Elektrotechnik
  • Sachgebiet(e) Elektrotechnik, allgemeine
  • Doktorgrad(e) Dr.-Ing.; Dr. rer. nat.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 2 Voraussetzungen zur Promotion

      (1) Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist ein abgeschlossenes Studium mit einer Regelstudienzeit von insgesamt mindestens acht Semestern / zehn Trimestern an einer Hochschule, das durch ein berufsqualifizierendes Abschlussexamen nachgewiesen wird. Absolventinnen bzw. Absolventen deutscher Hochschulen haben in der Regel ein mit dem akademischen Grad Master oder dem universitären Grad Diplom-Ingenieurin bzw. Diplom-Ingenieur abgeschlosse...
      § 2 Voraussetzungen zur Promotion

      (1) Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist ein abgeschlossenes Studium mit einer Regelstudienzeit von insgesamt mindestens acht Semestern / zehn Trimestern an einer Hochschule, das durch ein berufsqualifizierendes Abschlussexamen nachgewiesen wird. Absolventinnen bzw. Absolventen deutscher Hochschulen haben in der Regel ein mit dem akademischen Grad Master oder dem universitären Grad Diplom-Ingenieurin bzw. Diplom-Ingenieur abgeschlossenes ingenieurwissenschaftliches Studium nachzuweisen. Absolventinnen bzw. Absolventen von Hochschulen innerhalb des europäischen Bildungsraumes haben in der Regel ein mit dem akademischen Grad Master abgeschlossenes ingenieurwissenschaftliches Studium nachzuweisen. Dem gleichgestellt ist ein abgeschlossenes wirtschaftsingenieurwissenschaftliches Studium, wenn die ingenieurwissenschaftlichen Anteile überwiegen. Eine Prüfung der ingenieurwissenschaftlichen Ausrichtung durch den Fakultätsrat kann von der Bewerberin bzw. dem Bewerber jederzeit bei der Dekanin bzw. dem Dekan beantragt werden. Die Bewerberin bzw. der Bewerber muss die Befähigung zu vertiefter selbständiger Arbeit erkennen lassen.

      (2) Bewerberinnen bzw. Bewerber, die ihren Master-Grad, ihren universitären Diplom-Grad oder ihr Staatsexamen nicht in einem ingenieurwissenschaftlichen Studiengang erlangt bzw. abgelegt haben, können zur Promotion zur Doktor-Ingenieurin bzw. zum Doktor-Ingenieur zugelassen werden, wenn der Fakultätsrat vor der Eröffnung des Promotionsverfahrens festgestellt hat, dass die Dissertation von technischer Bedeutung ist und die Bewerberin bzw. der Bewerber über hinreichende ingenieurwissenschaftliche Kenntnisse verfügt. Diese sind durch Prüfungen in zwei ingenieurwissenschaftlichen Fächern der Fakultät Elektrotechnik festzustellen; das Nähere beschließt der Fakultätsrat unter Berücksichtigung der Vorschläge der Bewerberin bzw. des Bewerbers.

      (3) Den Grad eines Dr. rer. nat. kann erwerben, wer einen Masterstudiengang bzw. universitären Diplomstudiengang mit (mathematisch-)naturwissenschaftlicher Ausrichtung oder einen Masterstudiengang bzw. universitären Diplomstudiengang rer. nat. kann auch verliehen werden, wenn die Bewerberin bzw. der Bewerber ein Masterstudium oder universitäres Diplomstudium in den Ingenieurwissenschaften abgeschlossen hat. In beiden Fällen muss zunächst vor Eröffnung des Promotionsverfahren durch die Dekanin bzw. den Dekan der Fakultät für Elektrotechnik festgestellt werden, dass das Thema der Dissertation in dem (mathematisch-)naturwissenschaftlichen Gebiet der Fakultät liegt. Weiterhin kann der Fakultätsrat der Bewerberin bzw. dem Bewerber eine Zusatzprüfung auferlegen, durch die sie bzw. er diesbezüglich einen Kenntnisstand nachweist, der dem einer Absolventin bzw. eines Absolventen eines Studiengangs gemäß Satz 1 vergleichbar ist. Einzelheiten entscheidet der Fakultätsrat.

      (4) Bewerberinnen und Bewerber, die einen ingenieurwissenschaftlichen bzw. (mathematisch-)naturwissenschaftlichen oder auf Informatik ausgerichteten Bachelorstudiengang oder Fachhochschul-Diplomstudiengang abgeschlossen haben, können zur Promotion zugelassen werden, wenn sie eine Abschlussnote erreicht haben, die besser als die Durchschnittsnote in dem Studiengang an der jeweiligen Hochschule ist und der Fakultätsrat feststellt, dass sie über hinreichende ingenieurwissenschaftliche bzw. (mathematisch-) naturwissenschaftliche Kenntnisse verfügen. Diese sind nach Maßgabe des Fakultätsrats durch entsprechende Nachweise oder durch Kenntnisprüfungen, die den Anforderungen an eine Diplomprüfung an einer Universität oder einer Masterprüfung entsprechen, vor der Zulassung zur Promotion (§ 4) nachzuweisen.

      (5) Bewerberinnen und Bewerber, die ein abgeschlossenes ingenieurwissenschaftliches oder (mathematisch-)naturwissenschaftliches Studium an einer Hochschule außerhalb des europäischen Bildungsraumes nachweisen, können mit besonderer Genehmigung des Fakultätsrates zur Promotion zugelassen werden, sofern Gleichwertigkeit des Studienabschlusses besteht. Für die Gleichwertigkeit und Anrechnung von Studienzeiten und Studienleistungen an ausländischen Hochschulen sind die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen maßgebend. Absatz 2 gilt entsprechend. Der Fakultätsrat kann zur Feststellung der Gleichwertigkeit im Rahmen der Zulassung auf Grund eines außerhalb des europäischen Bildungsraumes erworbenen Abschlusses der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller ergänzende Auflagen machen.

      (6) Bewerberinnen und Bewerber, die nicht in einem Dienst- und Betreuungsverhältnis zur Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr Hamburg stehen oder standen, sollen mindestens ein Jahr vor dem Einreichen der Dissertation einen Antrag auf Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand bei der Dekanin bzw. dem Dekan der Fakultät für Elektrotechnik stellen. Dabei sind die wissenschaftliche Vorbildung gemäß §2 darzustellen und nachzuweisen, das Thema oder der Arbeitstitel der geplanten Dissertation sowie der angestrebte akademische Grad mitzuteilen und die bzw. der gewünschte oder bereits feststehende betreuende Hochschullehrerin bzw. Hochschullehrer der Fakultät zu nennen. Über die Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand entscheidet der Fakultätsrat nach Anhören der betreuenden Hochschullehrerin bzw. des betreuenden Hochschullehrers.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 3 Dissertation

      (1) Die Dissertation dient dem Nachweis der Befähigung der Bewerberin bzw. des Bewerbers zu selbständiger wissenschaftlicher Forschung. Sie muss einen Fortschritt der ingenieurwissenschaftlichen Erkenntnisse bringen.

      (2) Eine Bachelor-, Master-, Diplom- oder sonstige Prüfungs- oder Zulassungsarbeit wird nicht als Dissertation anerkannt.

      (3) Eine in ihrem wesentlichen Inhalt bereits veröffentlichte Arbeit kann mit Zustimmung des Fakultätsrates...
      § 3 Dissertation

      (1) Die Dissertation dient dem Nachweis der Befähigung der Bewerberin bzw. des Bewerbers zu selbständiger wissenschaftlicher Forschung. Sie muss einen Fortschritt der ingenieurwissenschaftlichen Erkenntnisse bringen.

      (2) Eine Bachelor-, Master-, Diplom- oder sonstige Prüfungs- oder Zulassungsarbeit wird nicht als Dissertation anerkannt.

      (3) Eine in ihrem wesentlichen Inhalt bereits veröffentlichte Arbeit kann mit Zustimmung des Fakultätsrates als Dissertation verwendet werden. Kurzfassungen, Vorträge und Patentschriften gelten nicht als Veröffentlichung im Sinne von Satz 1.

      (4) Die Dissertation muss einem Fach zugeordnet werden können, das in der Fakultät für Elektrotechnik durch eine Professur vertreten ist. Über Ausnahmen entscheidet der Fakultätsrat.

      (5) Die Dissertation muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Sie ist mit einem Textverarbeitungssystem zu erstellen und in gebundener Form einzureichen. Die Bewerberin bzw. der Bewerber hat die von ihr bzw. ihm benutzten Quellen und Hilfsmittel erschöpfend anzugeben.

      (6) Die Dissertation kann auch aus mehreren bereits veröffentlichten wissenschaftlichen Abhandlungen der Bewerberin bzw. des Bewerbers bestehen, wenn sie zeitlich nicht zu weit auseinander liegen, in einem inneren Zusammenhang stehen und das Ergebnis dieser Arbeiten insgesamt den an eine Dissertation zu stellenden Anforderungen genügt. Die Bewerberin bzw. der Bewerber hat die Ergebnisse zu einer Dissertation zusammenzufassen, um den Zusammenhang der Teilergebnisse deutlich zu machen.

      (7) Eine Arbeit, die aus gemeinschaftlicher interdisziplinärer Forschung entstanden ist, kann als Dissertation anerkannt werden, wenn der individuelle Beitrag der einzelnen Bewerberin bzw. des einzelnen Bewerbers deutlich unterscheidbar ist und den an eine Dissertation zu stellenden Anforderungen genügt. Die Abgrenzung der Leistung der einzelnen Bewerberin bzw. des einzelnen Bewerbers erfolgt durch die Angabe von Abschnitten im Rahmen der Gesamtarbeit und dadurch, dass die Beiträge, die die einzelnen Bewerberinnen bzw. Bewerber geleistet haben, von diesen durch eine dem Inhalt und Umfang angemessene Beschreibung gesondert kenntlich gemacht werden.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Hochschulanzeiger veröffentlicht am 27.04.2020
  • Hochschulporträt
    „Die HSU/UniBw H ist ein Ort der Wissenschaft. Bildung durch Wissenschaft steht im Vordergrund. Wie ihr Gründer und Namensgeber versteht sie Wissenschaft als eine verpflichtende Erkenntnissuche.”
    Prof. Dr. Klaus Bertram Beckmann
    Präsident der Helmut-Schmidt Universität der Bundeswehr Hamburg
    Die HSU/UniBw H ist ein Ort der Wissenschaft.

    Wir qualifizieren unsere Studierenden durch akademische Bildung für militärische und zivile Führungsverwendungen. Seit nahezu 50 Jahren decken wir zu großen Teilen den Fachkräftebedarf des Trägers.

    Auf der Basis exzellenter Grundlagenforschung und zukunftsweisender angewandter Forschung sind wir Impulsgeber für die Bundeswehr. Der Idee des lebenslangen Lernens verpflichtet, entwickeln wir hochwertige Weiterbildungsangebote für den öffentlichen Sektor. In der Vernetzung mit Wissenschaftseinrichtungen im In- und Ausland hat sich die Universität als international orientierte Wissenschaftspartnerin etabliert.

    Die Universität vermittelt ihren militärischen und zivilen Studierenden fachliche Expertise und eine wissenschaftsbasierte Kritik- und Urteilsfähigkeit. Ihre Abschlüsse sind äquivalent zu denen der zivilen Universitäten, und damit leistet sie einen wesentlichen Beitrag zur Attraktivität des Arbeitgebers Bundeswehr. 

    Icon: uebersicht
    steht sowohl militärischen als auch zivilen Studierenden offen
    Icon: uebersicht
    Abschlüsse sind äquivalent zu denen der zivilen Universitäten
    Das Studium an einer Universität der Bundeswehr – Es gibt Besonderheiten.

    Ein Trimester dauert 12 Wochen. Das Studienjahr besteht aus drei Trimestern. Die Regelstudienzeit beträgt für alle Bachelor-Studiengänge sieben Trimester, für alle Master-Studiengänge fünf Trimester. Zusammen entspricht das genau vier Jahren. Alle Studiengänge sind Intensivstudiengänge, d. h. pro Studienjahr ist der Erwerb von bis zu 75 Leistungspunkten nach ECTS möglich, an öffentlichen Hochschulen sind es nur bis zu 60 Leistungspunkte.

    Studierende der Bundeswehr leben in Wohnheimen direkt auf dem Campus. Dort befinden sich die Räume für Forschung und Lehre, die Bibliotheken, die Mensa und die Sportanlagen, Ärzte, Zahnärzte, eine evangelische sowie katholische Gemeinde und einen Friseursalon.

    Das Studium erfolgt im Kleingruppenprinzip. Das Betreuungsverhältnis ist hoch: Auf je 25 Studierende kommt eine Lehrende bzw. Lehrender. Die Universität verfügt über umfangreiche und etablierte Prozesse der Qualitätssicherung, die fest in den zentralen und dezentralen Gremien verankert sind. 

    Icon: studium
    alle Studiengänge sind Intensivstudiengänge
    Icon: studium
    ist geprägt durch ein hohes Betreuungsverhältnis
    Forschung an der HSU/UniBw H

    Die Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg ist eine renommierte Campus-Universität und deckt mit ihren vier Fakultäten nahezu alle universitären Fachbereiche einer Volluniversität ab.

    Ungeachtet der Nähe zur Bundeswehr ist und bleibt, die Universität in Aufgaben, Struktur und Rechten nach den Maßgaben des hamburgischen Landesrechts organisiert. Forschung und Lehre sind frei, ihre akademischen Angelegenheiten verwaltet die Universität selbst.

    Die durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft, Bundesministerien, der Europäischen Union und Stiftungen geförderten Forschungsprojekte zeigen die aktuellen Forschungsstärken der Universität auf. Die Einwerbungen von DFG-Forschergruppe und BMBF-Nachwuchsforschergruppe sowie gemeinsame Professuren mit der Helmholtz- und der Leibniz-Gemeinschaft sind Merkmale der dynamischen Atmosphäre und der Hochschulstrategie an der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg.

    „Mit hervorragender Forschung ist die Universität Wissenschaftspartnerin des Bundes und strebt an, sich im Rahmen der europäischen Integration zu öffnen. Zugleich stärkt sie den Wissenschaftsstandort Hamburg.”
    Prof. Dr. Klaus Bertram Beckmann
    Präsident der Helmut-Schmidt Universität der Bundeswehr Hamburg
    Icon: forschung
    forschungsstark durch viele geförderte Forschungsprojekte
    Icon: forschung
    betreibt Forschung an allen vier Fakultäten
    Internationale Beziehungen

    Die Helmut-Schmidt-Universität ist mit Universitäten und Hochschulen in der ganzen Welt vernetzt. Mit einem Auslandsstudium soll den Studierenden die Möglichkeit geboten werden, durch die vielfältigen neuen Eindrücke den eigenen Horizont zu erweitern und die Persönlichkeitsentwicklung voranzubringen. Mehr als 50 Partneruniversitäten stehen zur Auswahl. Die Universität unterhält Austauschbeziehungen zu Hochschulen in Australien, Belgien, Brasilien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Island, Israel, Kanada, Kasachstan, Lettland, Litauen, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland,
    Schweden, Schweiz, Slowakei, Südafrika, Tschechien, Türkei, Ungarn, Vereinigte Staaten von Amerika.

    „Internationalisierung kann nur erfolgreich sein, wenn alle Beteiligten bereit sind, Andersheit anzuerkennen, sich ihr im Denken, in Kommunikation und Interaktion zu öffnen und zu stellen. Das öffnet neue Räume.”
    Prof. Dr. Klaus Bertram Beckmann
    Präsident der Helmut-Schmidt Universität der Bundeswehr Hamburg
    Icon: international
    ist mit Universitäten und Hochschulen in der ganzen Welt vernetzt
    Icon: international
    ermöglicht Studierenden in Austauschprogrammen eine Horizonterweiterung

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