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Universität der Künste Berlin

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Steckbrief

  • Hochschule Universität der Künste Berlin
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät Bildende Kunst
  • Promotionsfach / fächer
    ... Kunstgeschichte; Kunstwissenschaft; Philosophie der Kunst und Kunstpädagogik
    Kunstgeschichte; Kunstwissenschaft ...
  • Sachgebiet(e) Kunst
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 3 Zulassung zum Promotionsverfahren

      (1) Voraussetzungen für die Zulassung zum Promotionsverfahren sind:
      (a) das an einer wissenschaftlichen Hochschule, einer künstlerisch–wissenschaftlichen Hochschule, einer Kunsthochschule oder einer Fachhochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes mit einer überdurchschnittlichen Bewertung bestandene Examen (Diplom, Magister, Master) in einem der Promotionsfächer gemäß § 1 Abs. 2 oder in einem anderen für die Promotion relevanten...
      § 3 Zulassung zum Promotionsverfahren

      (1) Voraussetzungen für die Zulassung zum Promotionsverfahren sind:
      (a) das an einer wissenschaftlichen Hochschule, einer künstlerisch–wissenschaftlichen Hochschule, einer Kunsthochschule oder einer Fachhochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes mit einer überdurchschnittlichen Bewertung bestandene Examen (Diplom, Magister, Master) in einem der Promotionsfächer gemäß § 1 Abs. 2 oder in einem anderen für die Promotion relevanten Fach.
      (b) die Vorlage eines Exposés des Dissertationsvorhabens inklusive eines Arbeits- und Zeitplans. Das Dissertationsvorhaben muss einem Promotionsfach zuzuordnen sein, das von wenigstens einem Hochschullehrer oder einer Hochschullehrerin der Fakultät vertreten wird. Die Bereitschaft zur Betreuung des Dissertationsvorhabens muss von einem Hochschullehrer oder einer Hochschullehrerin der Fakultät gemäß § 5 in Form einer schriftlichen Erklärung bestätigt werden.

      (2) Falls der nach Abs. 1 a erforderliche Studienabschluss nicht in einem der Promotionsfächer gemäß § 1 Abs. 2 erfolgte, ist durch ein Kolloquium der Nachweis zu erbringen, dass die Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit in gleicher Weise vorhanden ist wie bei promotionsfähigen Universitätsabsolventen und -absolventinnen eines Master-, Lehramts-, Diplom-, Magister- oder eines gleichwertigen Studiengangs. Dasselbe gilt für Absolventen und Absolventinnen von vierjährigen Bachelorstudiengängen an einer Universität oder einer Fachhochschule, die abweichend von Abs. 1 ebenfalls zur Promotion zugelassen werden können, sofern der Abschluss mit der Note „sehr gut“ erworben wurde. Das Kolloquium ist eine mündliche Prüfung von etwa einer Stunde Dauer. Sie wird von zwei promovierten Hochschullehrern oder Hochschullehrerinnen der Fakultät abgenommen, von denen mindestens eine Person das betreffende Promotionsfach an der Fakultät vertritt. Die beiden Prüfenden werden vom Promotionsausschuss bestellt. Durch das Kolloquium muss der Kandidat oder die Kandidatin nachweisen, dass er oder sie im Prüfungsfach über Kenntnisse verfügt, die dem Niveau der Masterprüfung oder anderer üblicher Abschlussprüfungen im Promotionsfach entsprechen. Das ist dann der Fall, wenn das Kolloquium mindestens mit der Gesamtnote „gut“ bewertet wird. Die Gesamtnote ist das arithmetische Mittel der von den Prüfenden erteilten Einzelnoten, wobei die Bewertungen „sehr gut“ (1), „gut“ (2), „befriedigend“ (3), „ausreichend“ (4), „ungenügend“ (5) gegeben werden können.

      (3) Als Hochschulabschluss im Sinne von Abs. 1 kann auch ein Examen gelten, das an einer wissenschaftlichen Hochschule außerhalb der Bundesrepublik Deutschland abgelegt worden ist. Bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen zu hören. Falls eine Gleichwertigkeit nicht festgestellt wird, prüft der Promotionsausschuss, ob nach der Erfüllung der in Abs. 2 genannten Bedingungen eine Gleichwertigkeit hergestellt werden kann.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Dissertation

      (1) Der Doktorand oder die Doktorandin muss eine Dissertation vorlegen, welche die Befähigung zu vertieftem wissenschaftlichen Arbeiten nachweist und einen selbständigen Beitrag zur Forschung darstellt.

      (2) Als Dissertation vorgelegt werden kann die Arbeit eines Einzelnen bzw. einer Einzelnen oder der selbständig ausgearbeitete individualisierbare Teil der Arbeit der Gruppe. Der individuelle Beitrag der einzelnen Doktoranden bzw. Doktorandinnen muss in U...
      § 6 Dissertation

      (1) Der Doktorand oder die Doktorandin muss eine Dissertation vorlegen, welche die Befähigung zu vertieftem wissenschaftlichen Arbeiten nachweist und einen selbständigen Beitrag zur Forschung darstellt.

      (2) Als Dissertation vorgelegt werden kann die Arbeit eines Einzelnen bzw. einer Einzelnen oder der selbständig ausgearbeitete individualisierbare Teil der Arbeit der Gruppe. Der individuelle Beitrag der einzelnen Doktoranden bzw. Doktorandinnen muss in Umfang und Art den an Dissertationen allgemein gestellten Anforderungen genügen und deutlich als eigene Leistung des oder der Einzelnen gekennzeichnet sein.

      (3) Die Dissertation darf nicht bereits in wesentlichen Teilen veröffentlicht sein.

      (4) Die Dissertation ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen. In Ausnahmefällen kann die Dissertation auch in englischer Sprache vorgelegt werden. Näheres regelt die 'Ordnung zur Abfassung von Dissertationen in englischer Sprache und Veröffentlichung von Dissertationen in elektronischer Form' (HdK–Anzeiger 2/2001 vom 21. Mai 2001).

      (5) Die Dissertation muss auf dem Titelblatt Thema, Name des Verfassers oder der Verfasserin, Kennzeichnung als eine bei der Fakultät Bildende Kunst der UdK Berlin eingereichte Dissertation und das Jahr der Einreichung sowie auf einem Vorblatt die Namen der Gutachter und der Gutachterinnen nennen. Sie muss im Anhang einen kurzgefassten Lebenslauf enthalten.

      (6) Der Doktorand bzw. die Doktorandin muss alle Hilfsmittel und Hilfen angeben und im Anhang der Dissertation versichern, auf dieser Grundlage und nach den Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis die Arbeit selbständig verfasst zu haben. Die Arbeit darf nicht schon einmal in einem früheren Promotionsverfahren angenommen oder abgelehnt worden sein.

      (7) Die Dissertation ist in drei Exemplaren einzureichen. Ein Exemplar verbleibt bei der Fakultät.

      (8) Der Doktorand bzw. die Doktorandin hat bis zum Eingang des zuerst eingehenden Gutachtens das Recht zum Rücktritt. Die bis dahin erfolgten Verfahrensschritte gelten nach einem Rücktritt nicht als Promotionsverfahren.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Anzeiger der Universität der Künste Berlin 2014
  • Hochschulporträt
    „Die UdK Berlin ist eine Institution des 21. Jahrhunderts. Künstlerische Ausbildung und Forschung gilt es auf höchstem Niveau weiterzuentwickeln – im Bewusstsein tiefgreifender kommender Veränderungsprozesse. ”
    Prof. Dr. Norbert Palz
    Präsident der Universität der Künste Berlin
    Foto: Blick in den leeren Konzertsaal der Universität der Künste Berlin mit einem Flügel auf der Bühne
    Exzellenz in den Künsten und Forschung, relevante inter-und transdisziplinäre Praxis mit internationaler Ausrichtung am Wissenschaftsstandort Berlin.

    Die UdK Berlin ist eine der wenigen künstlerischen Universitäten weltweit, die alle künstlerischen Disziplinen und die auf sie bezogenen Wissenschaften vereint. Sie ist internationaler Orientierungspunkt für Lehre und Forschung in den Künsten und Wissenschaften. Die UdK Berlin hat das Ziel, den Anteil von 30% internationalen Studierenden zu erhöhen und die Diversität zu steigern.

    Seit 2001 hat die UdK Berlin den Universitätsstatus und besitzt das Promotions- und Habilitationsrecht. An den Fakultäten Bildende Kunst, Gestaltung, Musik und Darstellende Kunst, den hochschulübergreifenden Zentren Tanz (HZT) und Jazz (JIB Berlin) und dem Zentralinstitut für Weiterbildung/Berlin Career College wird in über 70 Studiengängen gelehrt und geforscht.

    Eine enge Vernetzung mit den weiteren Hochschulen und Kulturinstitutionen Berlins und internationalen Partnern befördert Forschungskooperationen, Austausch und gemeinsame Studiengänge.

    Icon: uebersicht
    vereint als künstlerische Universität alle künstlerischen Disziplinen und ihre Wissenschaften
    Icon: uebersicht
    ist eng mit Hochschulen und Kulturinstitutionen Berlins sowie internationalen Partnern vernetzt
    Künstlerische Exzellenz

    Das Herzstück der UdK Berlin ist die künstlerische Ausbildung. Hervorragend besetzte Professuren in allen Fakultäten und den hochschulübergreifenden Zentren sowie die stete Weiterentwicklung von Lehrkonzepten tragen dazu bei, das hohe Niveau der künstlerischen und künstlerisch-wissenschaftlichen Ausbildung an der UdK Berlin zu sichern und kontinuierlich zu verbessern. Dies gilt auch für die Lehramtsstudiengänge in Musik, Bildender Kunst und Theater.

    Ohne in ihren künstlerischen und gestalterischen Disziplinen Kompromisse einzugehen, ermöglichen die Fakultäten durch interdisziplinäre Projekte, gemeinsame theoretische Ansätze und die Stärkung der wissenschaftlichen Bereiche eine Gesamtsicht auf die Künste.

    Die UdK Berlin gibt ihren Studierenden so schon frühzeitig die Möglichkeit, sich mit anderen Kunstformen auseinander zu setzen und zu experimentieren, um so die Grenzen der eigenen Disziplin zu erkennen und zu erweitern.

    Icon: studium
    künstlerische und künstlerisch-wissenschaftliche Ausbildung auf hohem Niveau
    Icon: studium
    interdisziplinäre Projekte ermöglichen Studierenden eine Gesamtsicht auf die Künste
    Forschen im Reflexionsraum zwischen Künsten und Wissenschaften

    Die UdK Berlin ist eine forschungsstarke Kunstuniversität: Die einzigartige Kombination an künstlerischen und wissenschaftlichen Fächern führt zu einem spezifischen Forschungs- und Qualifikationsumfeld von künstlerischer Praxis und Forschung, Grundlagenforschung und Anwendungsorientierung.

    Für die vertretenen wissenschaftlichen Disziplinen besitzt die UdK Berlin das Promotions- und Habilitationsrecht. Einrichtungen wie das Berlin Open Lab und die Hybrid Plattform unterstützen inter- und transdisziplinäre Forschungs- und Transferprojekte zwischen Kunst, Wissenschaft und Technik. Das Berlin Centre for Advanced Studies in Arts and Sciences verbindet die postgradualen Qualifikationen und Forschungsvorhaben innerhalb der Universität.

    Die UdK Berlin ist zudem eine wichtige Partnerin in Forschungsverbünden der Region Berlin-Brandenburg zu Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Insbesondere mit den Berliner Universitäten besteht eine enge Zusammenarbeit in Spitzenforschung und Nachwuchsförderung.

    „Die Forschung an der UdK Berlin entwickelt durch die Interaktion zwischen Kunst und Wissenschaft auf engstem Raum innovative und in ihrer Radikalität Maßstäbe setzende interdisziplinäre Paradigmen und Methoden.”
    Prof. Dr. Ariane Jeßulat
    Erste Vizepräsidentin der Universität der Künste Berlin
    Icon: forschung
    verfügt über eine einzigartige Kombination an künstlerischen und wissenschaftlichen Fächern
    Icon: forschung
    unterstützt mit ihren Einrichtungen inter- und transdisziplinäre Forschungs- und Transferprojekte
    Die internationale Verankerung der UdK Berlin in Europa und weltweit

    Die UdK Berlin besitzt aufgrund des breiten Spektrums ihrer Studienangebote eine weltweit herausgehobene Position als „Universität für alle Künste“. Dies spiegelt sich in den vielfältigen internationalen Beziehungen in Europa und weltweit zu Kunstakademien, Musikkonservatorien, Tanz- oder Schauspielschulen sowie auch zu künstlerisch-gestalterischen oder wissenschaftlichen Fakultäten großer Volluniversitäten.

    Unter den 164 aktiven internationalen Partnerhochschulen der UdK Berlin befinden sich zwei Drittel in Europa. Die Austauschaktivitäten im EU-Raum werden über das ERASMUS+ Programm finanziert, die globalen Austausche z.B. über das Schweizer Swiss-European Mobility Programm, das US-Fulbright-Stipendium, das Deutsch-Französische Jugendwerk, verschiedene DAAD-Stipendien oder aus Universitätsmitteln.

    Die UdK Berlin engagiert sich für geflüchtete Studierende und arbeitet als aktives Mitglied in mehreren internationalen Netzwerken an der Zukunft künstlerischer Hochschulbildung.

    „Ein Semester im Ausland, internationale Studienreisen oder Praktika prägen nachhaltig fachlich und persönlich. Sie stärken ein transnationales und interkulturelles Bewusstsein und den globalen Zusammenhalt.”
    Prof. Dr. Norbert Palz
    Präsident der Universität der Künste Berlin
    Icon: international
    breites Spektrum an Studiengängen unterstreicht den Status „Universität für alle Künste“
    Icon: international
    engagiert sich in vielen internationalen Netzwerken für die künstlerische Hochschulbildung
    Foto: Blick in den leeren Konzertsaal der Universität der Künste Berlin mit einem Flügel auf der Bühne
    Foto: Eine Künstlerin zeigt eine Performance an der Universität der Künste Berlin
    Foto: Blick auf das Hochschulgebäude der Universität der Künste Berlin, das bei Nacht bunt illuminiert ist.
    Foto: Besucher in einer Ausstellung der Universität der Künste Berlin

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