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Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau

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Steckbrief

  • Hochschule Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau
  • Fakultät / Fachbereich Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
  • Promotionsfach / fächer
    ... Betriebswirtschaftslehre; Rechtswissenschaften; Volkswirtschaftslehre; Wirtschaftsingenieurwesen; Wirtschaftspädagogik
    Betriebswirtschaftslehre; Rechtswissenschaften ...
  • Sachgebiet(e) Wirtschaftswissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. rer. pol.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 2 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Zur Promotion wird nur zugelassen,
      a)wer ein ordnungsgemäßes Studium der Wirtschaftswissenschaften oder des Wirtschaftsingenieurwesens an einer deutschen Universität oder einer als gleichwertig anerkannten wissenschaftlichen Hochschule mit dem akademischen Grad Master, Diplom oder einem gleichwertigen Grad oder an einer Fachhochschule mit dem akademischen Grad Master abgeschlossen hat oder
      b) wer einen besonders qualifizierten Bachelorabs...
      § 2 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Zur Promotion wird nur zugelassen,
      a)wer ein ordnungsgemäßes Studium der Wirtschaftswissenschaften oder des Wirtschaftsingenieurwesens an einer deutschen Universität oder einer als gleichwertig anerkannten wissenschaftlichen Hochschule mit dem akademischen Grad Master, Diplom oder einem gleichwertigen Grad oder an einer Fachhochschule mit dem akademischen Grad Master abgeschlossen hat oder
      b) wer einen besonders qualifizierten Bachelorabschluss der Wirtschaftswissenschaften oder des Wirtschaftsingenieurwesens an einer deutschen Universität oder an einer als gleichwertig anerkannten wissenschaftlichen Hochschule oder an einer Fachhochschule oder einen besonders qualifizierten Diplomabschluss der Wirtschaftswissenschaften oder des Wirtschaftsingenieurwesens an einer Fachhochschule erworben und sich danach erfolgreich der Promotionseignungsprüfung nach § 3 unterzogen hat.

      Die Bewerberin oder der Bewerber muss ein Betreuungsverhältnis nach § 4 der
      Promotionsordnung vorweisen.

      (2) Bei einem Studienabschluss in einem anderen als den in Absatz 1
      genannten Fächern sind gleichwertige wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse nachzuweisen. Über die Zulassung beschließt der Fachbereichsrat.

      (3) Die Antragstellerin oder der Antragsteller soll die deutsche Sprache in ausreichendem Maße beherrschen.

      (4) Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss am strukturierten Doktorandenprogramm des Fachbereichs (Anlage zu dieser Promotionsordnung) teilgenommen haben.
      Für die Teilnahme am strukturierten Doktorandenprogramm muss die Antragstellerin oder der Antragsteller als Doktorandin oder Doktorand eingeschrieben oder als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter beschäftigt sein.

      § 3 Promotionsvorbereitungsstudium und Promotionseignungsprüfung

      (1) Voraussetzung für die Teilnahme am Promotionsvorbereitungsstudium ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber einen fachlich einschlägigen Bachelorabschluss oder einen fachlich einschlägigen Diplomabschluss einer Fachhochschule mit der Prüfungsgesamtnote von 1,5 oder besser abgelegt hat und nicht bereits eine Promotionseignungsprüfung oder eine vergleichbare Prüfung endgültig nicht bestanden hat.

      (2) Erfüllt die Bewerberin oder der Bewerber die Voraussetzungen des Absatzes 1, absolviert sie oder er ein höchstens zweisemestriges Promotionsvorbereitungsstudium, welches spätestens am Ende des zweiten Semesters, im Falle der Wiederholung einer Prüfungsleistung spätestens am Ende des dritten Semesters mit der Promotionseignungsprüfung nach Absatz 3 abschließt.

      (3) Durch die Promotionseignungsprüfung soll die Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit festgestellt werden. Die Prüfung besteht aus folgenden Leistungen:
      1.einer schriftlichen Arbeit, die in höchstens drei Monaten anzufertigen und von den Anforderungen her mindestens äquivalent zu einer Masterarbeit gemäß der Masterprüfungsordnung des Studiengangs Betriebswirtschaftslehre des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften (15 ECTS Punkte), sowie
      2.Modulprüfungen in den wirtschaftswissenschaftlichen Kernmodulen im Umfang von 18 ECTS Punkten und in einem wirtschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt von 26 ECTS Punkten (inkl. Mindestens zwei Seminaren) gemäß der Masterprüfungsordnung des Studiengangs Betriebswirtschaftslehre des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften.

      (4) Für die Promotionseignungsprüfung sind, soweit diese Ordnung nichts anderes festlegt, die Bestimmungen der Masterprüfungsordnung des Studiengangs Betriebswirtschaftslehre des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften entsprechend anzuwenden. Eine nicht bestandene Prüfungsleistung kann nur einmal wiederholt werden, die Wiederholung ist in längstens sechs Monaten nach der Mitteilung über das erstmalige Nichtbestehen abzulegen.

      (5) Die Zulassung zur Promotionseignungsprüfung ist mindestens 14 Tage vor der Ausgabe des Themas der schriftlichen Arbeit gemäß Abs.3, Satz 2, Nr. 1 und vor dem Ablegen der ersten der in Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 geforderten Modulprüfungen schriftlich bei der Dekanin oder dem Dekan zu beantragen. Dem Antrag sind beizufügen:
      a) der Nachweis über die Bachelorprüfung;
      b) die Bescheinigung einer Hochschullehrerin oder Privatdozentin oder eines Hochschullehrers oder Privatdozenten des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften, dass die Bewerberin oder der Bewerber vor Aufnahme des Promotionsvorbereitungsstudiums ausführlich über die Gestaltung des Studiums und die Gegenstände der Prüfungsleistungen beraten wurde;
      c) eine Erklärung darüber, ob die Bewerberin oder der Bewerber bereits zu einer Promotionseignungsprüfung oder einer vergleichbaren Prüfung zugelassen wurde und

      d) eine Erklärung darüber, dass der Bewerberin oder dem Bewerber jeweils ein Exemplar der Promotionsordnung des Fachbereichs ausgehändigt wurde.

      (6) Über die Zulassung zur Promotionseignungsprüfung entscheidet die Dekanin oder der Dekan, in Zweifelsfällen der Fachbereichsrat. Die Zulassung darf nur versagt werden, wenn
      a) die Unterlagen gemäß Absatz 5 nicht vollständig vorgelegt wurden;
      b) die Bewerberin oder der Bewerber zu einer Promotionseignungsprüfung oder einer vergleichbaren Prüfung in den Wirtschaftswissenschaften bereits an einer anderen Hochschule zugelassen wurde
      oder
      c) Gründe vorliegen, die die Entziehung des Doktorgrades zur Folge hätten.
      Die Dekanin oder der Dekan teilt der Bewerberin oder dem Bewerber die Entscheidung über den Antrag unverzüglich schriftlich mit.

      (7) Die Promotionseignungsprüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsleistungen gemäß Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und 2 unter Beachtung der Berechnungsgrundlagen der in Absatz 4 in Bezug genommenen Masterprüfungsordnung mit einer Gesamtdurchschnittsnote von 2,0 oder besser abgeschlossen worden sind.
      Über die bestandene Prüfung erhält die Bewerberin oder der Bewerber eine Bescheinigung, in der die einzelnen Prüfungsergebnisse und der Tag des Bestehens der Prüfung aufgeführt sind. Die Bescheinigung wird von der Dekanin oder dem Dekan und der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet und mit dem Landessiegel versehen.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 1 Promotion und Promotionsleistungen

      (1) Der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Technischen Universität Kaiserslautern kann auf Grund eines Promotionsverfahrens den akademischen Grad „Doctor rerum politicarum (Dr. rer. pol)“ verleihen. Zur Einleitung des Verfahrens ist eine von der Antragstellerin oder dem Antragsteller verfasste Dissertation einzureichen. Die Dissertation muss eine wissenschaftliche Abhandlung sein, die zum Zeitpunkt des Promotionsantrages einen Fortsch...
      § 1 Promotion und Promotionsleistungen

      (1) Der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Technischen Universität Kaiserslautern kann auf Grund eines Promotionsverfahrens den akademischen Grad „Doctor rerum politicarum (Dr. rer. pol)“ verleihen. Zur Einleitung des Verfahrens ist eine von der Antragstellerin oder dem Antragsteller verfasste Dissertation einzureichen. Die Dissertation muss eine wissenschaftliche Abhandlung sein, die zum Zeitpunkt des Promotionsantrages einen Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnis darstellt und aus der die Befähigung der Antragstellerin oder des Antragstellers zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit hervorgeht. Die Diplomarbeit oder eine andere Prüfungsarbeit können nicht als Dissertation eingereicht werden.

      (2) Die Promotionsleistung gliedert sich in die Teilleistung einer wissenschaftlichen Abhandlung (Dissertation) und in die Teilleistung eines mündlichen Verfahrens.

      (3) Bei der Abnahme der Promotionsleistungen sind die besonderen Belange Studierender mit Behinderungen zur Wahrung ihrer Chancengleichheit zu berücksichtigen.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Internetseite der Hochschule
    • zuletzt geändert am 27.06.2018
  • Hochschulporträt
    „Wir bilden Zukunftsgestalter aus. Mit den Kompetenzen, die sie an der RPTU erwerben, finden Studierende Antworten auf die technischen, gesellschaftlichen und ökologischen Herausforderungen unserer Zeit.”
    Prof. Dr. Arnd Poetzsch-Heffter und Prof. Dr. Gabriele E. Schaumann
    Präsidiale Doppelspitze der RPTU
    Wir sind die RPTU

    Die Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau (RPTU) ist mit über 20.000 Studierenden, 300 Professuren und 160 Studiengängen die Technische Universität in Rheinland-Pfalz.

    Als Ort internationaler Spitzenforschung und akademische Talentschmiede der Wirtschaft und Wissenschaft bietet die RPTU exzellente Studien- und Forschungsbedingungen sowie ein weltoffenes Umfeld.

    Die RPTU ist zudem Innovations- und Transferpartner für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Wer an der RPTU studiert, lernt, forscht oder arbeitet, ist Teil einer lebendigen Universitätsgemeinschaft und gestaltet die Welt von morgen.

    Icon: uebersicht
    akademische Talentschmiede der Wirtschaft und Wissenschaft
    Icon: uebersicht
    RPTU bietet exzellente Studien- und Forschungsbedingungen
    160 zukunftsorientierte Studiengänge

    Die RPTU bietet ein vielseitiges Studienangebot, das rund 160 Studiengänge umfasst – von Ingenieur- und Naturwissenschaften bis hin zu Geistes- und Gesellschaftswissenschaften. Die fächerübergreifende Kombination von Wissen ermöglicht auch Studiengänge wie Integrative Sozialwissenschaft, Lebensmittelchemie, Sozioinformatik, Technophysik oder Mensch und Umwelt. Auch wer sich für ein Lehramtsstudium interessiert, ist an der RPTU bestens aufgehoben: Wir bilden Lehrkräfte für alle Schularten aus.

    Entsprechend ihrer Neigungen erwerben Studierende bei uns die Kompetenzen, um faktenbasiert und lösungsorientiert die künftigen technischen, gesellschaftlichen und ökologischen Herausforderungen zu meistern. Schon im Studium arbeiten sie in spannenden Forschungsprojekten mit, bringen eigene Ideen ein und übernehmen Verantwortung.

    Darüber hinaus finden Studierende an der RPTU ein bereicherndes Campusleben vor: Angebote zum sozialen Engagement, zur Gesundheitsförderung sowie rund um Kultur und Sport.

    Icon: studium
    bietet vielseitiges Studienangebot mit fächerübergreifenden Kombinationen
    Icon: studium
    Studierende schätzen bereicherndes Campusleben mit umfangreichen Angeboten
    Forschung für die Welt von morgen

    Insbesondere die Forschung an den Schnittstellen des Spannungsfelds „Technik-Gesellschaft-Umwelt“ fördert Innovationen und Erkenntnisgewinn. Hierzu vernetzt die RPTU Kompetenzen in den Ingenieur- und Naturwissenschaften mit denen der Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, um unter anderem zur nachhaltigen gesellschaftlichen Entwicklung, zur Bildung der Zukunft, zur Digitalisierung und Technologisierung beizutragen.

    Koordinierte Programme, die fächerübergreifend komplexe Fragestellungen bearbeiten, nehmen eine Schlüsselrolle ein. Hierzu zählen Sonderforschungsbereiche, Graduiertenkollegs und Forschungsgruppen aus der erkenntnisgeleiteten Grundlagenforschung. Ebenso wegweisend sind Projekte mit Anwendungscharakter, bei denen wir von der Zusammenarbeit mit Forschungsinstituten und Unternehmen profitieren.

    Icon: forschung
    Forschungsuniversität mit internationaler Sichtbarkeit
    Icon: forschung
    orientiert sich an gesellschaftsrelevanten Forschungsthemen
    Foto: Eine Studierende der RPTU Kaiserslautern lehnt an einem Regal in der Bibliothek und blickt in ein Buch.
    Foto: Studierende der RPTU Kaiserslautern spazieren am Fluss entlang und unterhalten sich.
    Foto: Studierende der RPTU Kaiserslautern sitzen vor ihren Laptops und lachen und unterhalten sich.

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