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Deutsche Sporthochschule Köln

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Steckbrief

  • Hochschule Deutsche Sporthochschule Köln
  • Fakultät / Fachbereich Sportwissenschaften
  • Promotionsfach / fächer Sportwissenschaft
  • Sachgebiet(e) Sport, allgemeiner
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.; Dr. rer. nat.; Dr. Sportwiss.; Ph.D. Exercise Science; Ph.D. Natural Science; Ph.D. Social Science
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 3 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Bewerber*innen müssen einen Abschluss entweder eines einschlägigen Hochschulstudiums mit einer generellen Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird, oder eines einschlägigen Masterstudiums nachweisen.

      (2) Der Grad Doktorin oder Doktor der Sportwissenschaft (Dr. Sportwiss.) / Naturwissenschaft (Dr. rer. nat.) / Philosophie (Dr. phil.) wird bei Vorliegen eines diesen Titeln ...
      § 3 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Bewerber*innen müssen einen Abschluss entweder eines einschlägigen Hochschulstudiums mit einer generellen Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird, oder eines einschlägigen Masterstudiums nachweisen.

      (2) Der Grad Doktorin oder Doktor der Sportwissenschaft (Dr. Sportwiss.) / Naturwissenschaft (Dr. rer. nat.) / Philosophie (Dr. phil.) wird bei Vorliegen eines diesen Titeln entsprechenden Studiums sowie einer in diesem Fach oder Fachgebiet entsprechenden abgeschlossenen Promotion verliehen, sofern der absolvierte Studiengang noch nicht mit einer Promotion abgeschlossen wurde.
      Der angestrebte Doktorgrad muss bei Antrag auf Zulassung zur Promotion angegeben werden.

      (3) Bei einem Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer generellen Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern muss zusätzlich vor Zulassung zur Promotion ein aufbauendes, promotionsvorbereitendes Studium erfolgreich abgeschlossen sein. Das promotionsvorbereitende Studium an der Deutschen Sporthochschule Köln umfasst zwei Semester sowie angemessene Leistungsnachweise, die von der oder dem Betreuer*in der Dissertation festgelegt werden.

      (4) Promotionsstudium und/oder Dissertation und/oder Disputation können entweder in deutscher oder englischer Sprache absolviert werden.
      In Abhängigkeit von der ausgewählten Sprache des Promotionsstudiums müssen Bewerber*innen entsprechende Deutsch- bzw. Englischkenntnisse nachweisen. Für das englische Promotionsstudium muss ein Sprachnachweis aus einem der Testverfahren TOEFL, IELTS und Cambridge mit dem Sprachniveau C1 nach Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) erbracht werden. Für das deutsche Promotionsstudium muss ein Sprachnachweis durch die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ (mind. DSH-2) erbracht werden.
      Der Testnachweis ist bei Antrag auf Zulassung zur Promotion vorzulegen.
      Ein Sprachnachweis für Deutsch bzw. Englisch ist nicht erforderlich bei englischen bzw. deutschen Muttersprachler*innen sowie Absolvent*innen komplett englisch- bzw. deutschsprachiger Studiengänge, die an der Universität eines Mitgliedsstaates der EU oder eines Landes absolviert wurden, dessen offizielle Amtssprache Englisch bzw. Deutsch ist.

      (5) Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn ein anderes Studium an einer Universität im Ausland erfolgreich abgeschlossen worden ist. Dieses Studium muss jedoch gleichwertig mit den in den Absätzen 1 bis 3 genannten Studien sein. Über die Gleichwertigkeit entscheidet der bzw. die Vorsitzende des Promotionsausschusses nach Prüfung durch das International Office der DSHS. Die Gleichwertigkeit ist in der Regel zu bejahen, wenn der Studienabschluss an der Heimatuniversität die Zulassung zur Promotion eröffnet.

      (6) Alle Bewerber*innen müssen sowohl ihr Studium insgesamt als auch die schriftliche wissenschaftliche Abschlussarbeit in der Regel mindestens mit der Note „gut“ (bis einschließlich 2,5) abgeschlossen haben. Der Promotionsausschuss kann Ausnahmen zulassen, wenn die Bewerbung von zwei promotionsberechtigten Mitgliedern der Sporthochschule befürwortet wird. Haben Bewerber*innen in der Abschlussprüfung keine schriftliche wissenschaftliche Arbeit anfertigen müssen, ist innerhalb von zwei Semestern in der üblichen Bearbeitungszeit eine wissenschaftliche Arbeit anzufertigen; die Bestimmungen der Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge über die Masterarbeit finden Anwendung. Als Gutachter*in setzt der Promotionsausschuss ein promotionsberechtigtes Mitglied ein; die Arbeit muss mit mindestens „gut“ (bis einschließlich 2,5) bewertet sein, die Wiederholungsmöglichkeit entfällt.

      (7) Wer ein vorhergegangenes Promotionsverfahren nicht bestanden hat, wird nicht zugelassen.

      (8) Der Antrag auf Zulassung zur Promotion ist schriftlich unter Nennung des Arbeitstitels der Dissertation und der Betreuerin oder des Betreuers sowie des Fachgebiets oder der Fachgebiete der Dissertation an den Promotionsausschuss zu richten. Der angestrebte Doktorgrad ist von der Kandidatin oder dem Kandidaten im Benehmen mit der oder dem Betreuer*in zu benennen.

      (9) Bewerber*innen sollen würdig sein im Sinne der gesetzlichen Vorschriften über die Führung der akademischen Grade.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss eine von der Bewerberin oder dem Bewerber verfasste, wissenschaftlich beachtliche Abhandlung sein. Sie muss die Fähigkeit zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit erkennen lassen und einen Fortschritt auf dem Gebiet der Sportwissenschaft bedeuten. Die Dissertation kann als Monographie oder als kumulative Dissertation vorgelegt werden.

      (2) Die Dissertation in Form einer Monographie ist in deutscher oder englischer Sprache abzu...
      § 6 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss eine von der Bewerberin oder dem Bewerber verfasste, wissenschaftlich beachtliche Abhandlung sein. Sie muss die Fähigkeit zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit erkennen lassen und einen Fortschritt auf dem Gebiet der Sportwissenschaft bedeuten. Die Dissertation kann als Monographie oder als kumulative Dissertation vorgelegt werden.

      (2) Die Dissertation in Form einer Monographie ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Eine Kurzzusammenfassung (Abstract) der Dissertation in deutscher und englischer Sprache ist zusätzlich anzufertigen.

      (3) Die Dissertation in kumulativer Form wird verfasst unter einer gemeinsamen wissenschaftlichen Fragestellung und besteht in der Regel aus einer entstanden Mehrzahl von wissenschaftlichen Publikationen (Status: mindestens akzeptiert) mit Begutachtungsverfahren. Der Zusammenhang der Einzelarbeiten ergibt sich aus einer bestimmten wissenschaftlichen Frage und ist zusätzlich in einer wissenschaftlichen Abhandlung, die zugleich als Summarium dient, hinreichend zu begründen. Bei den Publikationen sollte die/der Doktorand*in Erstautor*in sein; ansonsten ist der Anteil der Urheberschaft nachzuweisen.
      Eine Abhandlung der Dissertation, deren Manteltext (siehe Musterbeispiel Anlage) auf Deutsch bzw. Englisch verfasst ist, gilt als deutsche bzw. englische Dissertation.

      (4) Eine intra- oder interdisziplinäre Teamarbeit sollte die den nachfolgenden Anforderungen genügen:
      a) der wissenschaftliche Gehalt einer Teamarbeit sowie die tatsächlich investierte wissenschaftliche Arbeit müssen wesentlich über eine Einzelarbeit hinausgehen; dabei muss der Beitrag jeder Kandidatin und jedes Kandidaten der wissenschaftlichen Qualität einer Einzelarbeit entsprechen;
      b) die Kandidat*innen müssen die individuelle Urheberschaft an der Arbeit kennzeichnen;
      c) die Kandidat*innen fügen einen gemeinsamen Bericht über den Verlauf der Zusammenarbeit bei, der den wesentlichen Beitrag der einzelnen Person an der Arbeit erkennen lässt.

      (5) Die Dissertation darf nicht an anderer Stelle zum Zwecke der Promotion vorgelegt worden sein.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 16 Promotionsverfahren im Zusammenwirken mit einer ausländischen Partneruniversität
      Für ausländische Promotionen gilt darüber hinaus:

      (1) Die Deutsche Sporthochschule Köln verleiht die in § 1 aufgelisteten Grade auch im Zusammenwirken mit einer ausländischen Partneruniversität. Sie wirkt auch an der Verleihung eines entsprechenden akademischen Grades der ausländischen Partneruniversität mit.

      (2) Der Nachweis der für die Promotion erforderlichen wissenschaf...
      § 16 Promotionsverfahren im Zusammenwirken mit einer ausländischen Partneruniversität
      Für ausländische Promotionen gilt darüber hinaus:

      (1) Die Deutsche Sporthochschule Köln verleiht die in § 1 aufgelisteten Grade auch im Zusammenwirken mit einer ausländischen Partneruniversität. Sie wirkt auch an der Verleihung eines entsprechenden akademischen Grades der ausländischen Partneruniversität mit.

      (2) Der Nachweis der für die Promotion erforderlichen wissenschaftlichen Qualifikation ist von den Kandidat*innen durch die Promotionsleistungen zu erbringen. Diese bestehen aus einer wissenschaftlichen Abhandlung (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung in Form einer Disputation.

      (3) Die Durchführung des Promotionsverfahrens nach § 16 Abs. 1 setzt ein Abkommen mit einer ausländischen Partneruniversität voraus, in dem beide Hochschulen sich verpflichten, eine gemeinsame Promotion zu ermöglichen und Einzelheiten des Zu-sammenwirkens regeln.
      (4) § 4 Abs. 2 gilt mit der Maßgabe, dass dem Antrag zusätzlich beizufügen sind:

      a) eine Erklärung der Partneruniversität darüber, dass die Eröffnung des Promotionsverfahrens befürwortet wird;
      b) eine Erklärung eines Mitglieds der Partneruniversität darüber, dass sie oder er bereit ist, die Dissertation zu begutachten.

      (5) Die Dissertation ist in deutscher oder in einer im Partnerschaftsabkommen genannten Sprache abzufassen. Es ist eine Zusammenfassung in der jeweils anderen Sprache anzufügen.
      Betreuer*in der Dissertation sind jeweils ein prüfungsberechtigtes Mitglied der Deut-schen Sporthochschule Köln und der Partneruniversität.

      (6) Die Dissertation wird von jeweils einem prüfungsberechtigten Mitglied der Deutschen Sporthochschule Köln und der Partneruniversität begutachtet.
      Der Promotionsausschuss bestimmt als erste Gutachterin oder ersten Gutachter der Dissertation in der Regel die oder den Betreuer*.
      Für die Sprache der Gutachten gilt § 16 Abs. 5 entsprechend.

      (7) Die mündliche Prüfung erfolgt auf der Basis von § 11. Für die Sprache der Verteidigung gilt § 16 Abs. 5 entsprechend.

      (8) Die Prüfungskommission besteht aus vier Mitgliedern. Zwei sollen Prüfungsberechtigte der Deutschen Sporthochschule Köln und zwei sollen Prüfungsberechtigte der Partneruniversität sein. Jede Hochschule muss wenigstens mit einem Mitglied vertreten sein.

      (9) Die Prüfung ist eine Einzelprüfung. Die Dauer der Prüfung richtet sich nach den in dem Abkommen gemäß § 16 Abs. 3 enthaltenen Regeln.

      (10) Es wird eine zweisprachige Urkunde verliehen. In der Urkunde wird auf das kooperierende Promotionsverfahren hingewiesen. Die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende des Promotionsausschusses der Deutschen Sporthochschule Köln unterzeichnet den deutschen Teil. Es wird darauf hingewiesen, dass der Titel nicht gleichzeitig in der deutschen und der anderssprachigen Fassung verwendet werden darf. Die Partneruniversität fertigt ihren Teil der Promotionsurkunde entsprechend den bei ihr geltenden Regularien aus.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Mitteilungen 10/2020
  • Hochschulporträt
    „Die Deutsche Sporthochschule hat als einzige deutsche Universität alle Forschungs- und Lehraktivitäten auf Sport und Bewegung ausgerichtet und besitzt auf diesen Gebieten große wissenschaftliche Expertise.”
    Univ.-Prof. Dr. Heiko Strüder
    Rektor der Deutschen Sporthochschule Köln
    Einzigartig in Deutschland

    Die Deutsche Sporthochschule Köln ist die einzige Sportuniversität in Deutschland und in dieser Rolle weit über die Grenzen Deutschlands und Europas hinaus bekannt. Die gut 6.000 Studierenden erhalten eine wissenschaftlich fundierte Ausbildung mit hoch attraktiven Berufsperspektiven. Die Basis für Lehre und Forschung bieten 19 Institute, vier An-Institute und fünf Transferzentren, in denen Wissenschaft auf höchstem Niveau betrieben wird. Der Hochschulcampus im Kölner Westen ist Teil eines einzigartigen Ensembles von Forschungseinrichtungen, Sportstätten und -anlagen, zu denen auch das RheinEnergieSTADION gehört.

    Icon: uebersicht
    Deutsche Sporthochschule Köln ist die einzige Sportuniversität in Deutschland
    Icon: uebersicht
    RheinEnergieSTADION gehört zu ausgedehntem Hochschulcampus im Kölner Westen
    Sportuniversität mit großem Spektrum forschungsgeleiteter Lehre

    Zum Studienangebot gehören neben der Lehramtsausbildung fünf Bachelor- und neun Master-Studiengänge sowie sieben Weiterbildungsmaster. Das Spektrum der forschungsgeleiteten Lehre beinhaltet natur-, sozial- und geisteswissenschaftliche Themen in den Bereichen Gesundheit, Leistung und Bildung. Einzigartig für Studierende sind die frühzeitigen Einblicke in hochspezialisierte Disziplinen der Sportwissenschaft (z.B. Antidoping-Forschung, Neurowissenschaft). Darüber hinaus bietet die „Spoho“ auf einem naturorientierten Campus kurze Wege und einen guten Kontakt zu den Dozierenden – Grundlage für zuverlässige Hilfestellungen im Studium und bei der späteren Berufswahl.

    Icon: studium
    bietet frühzeitige Einblicke in hochspezialisierte Disziplinen der Sportwissenschaft
    Icon: studium
    naturorientierter Campus mit kurzen Wegen und gutem Kontakt zu den Dozierenden
    Sport und Bewegung im Fokus der Forschung

    Sport und Bewegung stehen im Mittelpunkt der Forschungsaktivitäten, die sich an den Leitthemen Leistung, Gesundheit, Gesellschaft und Bildung orientieren. Die Forschung befasst sich mit Fragen, die für den Spitzensport relevant sind, ebenso wie mit unterschiedlichen Aspekten des Schul-, Breiten- und Gesundheitssports. Hierzu werden ökonomische, psychologische, ethische, soziologische, ökologische, pädagogische, biomechanische oder physiologische Zusammenhänge durchleuchtet, nicht zuletzt um wertvolle Erkenntnisse zum Einfluss von Bewegung, Training, Ernährung oder Bewegungsmangel auf den gesunden und kranken Menschen über alle Altersstufen hinweg zu gewinnen.

    Icon: forschung
    Forschung befasst sich mit relevanten Fragen des Spitzensports, Schul-, Breiten- und Gesundheitssports
    Icon: forschung
    Forschungsaktivitäten orientieren sich an den Leitthemen Leistung, Gesundheit, Gesellschaft und Bildung
    Außenansicht des Eingangs und des Hochschulgebäudes der Deutschen Sporthochschule Köln.
    Dozent steht mit Studierenden auf einem Volleyballfeld und demonstriert ihnen den Umgang mit dem Ball am Netz.
    Dozent erläutert einer Studentin Aspekte der Biomechanik am Beispiel eines Fußes im Sportschuh.
    Luftaufnahme des Hochschulcampus der Deutschen Sporthochschule Köln.

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