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Philipps-Universität Marburg

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Steckbrief

  • Hochschule Philipps-Universität Marburg
  • Fakultät / Fachbereich Fachbereich Medizin (FB 20)
  • Promotionsfach / fächer Grenzgebiete der Medizin; Medizinwissenschaft
  • Sachgebiet(e) Medizin
  • Doktorgrad(e) Dr. rer. med.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Annahme als Doktorandin oder Doktorand

      (1) Über die Annahme als Doktorandin oder Doktorand entscheidet der Promotionsausschuss aufgrund eines an den Vorsitz zu richtenden schriftlichen Antrags, dem die erforderlichen Nachweise beizufügen sind. Regelhaft sind dies:
      a) das Abschlusszeugnis des Studiums,
      b) der Arbeitstitel und eine Projektskizze der geplanten Dissertation,
      c) die Betreuungszusage(n) für die geplante Dissertation,
      d) die abgeschlossene Betreuungs...
      § 5 Annahme als Doktorandin oder Doktorand

      (1) Über die Annahme als Doktorandin oder Doktorand entscheidet der Promotionsausschuss aufgrund eines an den Vorsitz zu richtenden schriftlichen Antrags, dem die erforderlichen Nachweise beizufügen sind. Regelhaft sind dies:
      a) das Abschlusszeugnis des Studiums,
      b) der Arbeitstitel und eine Projektskizze der geplanten Dissertation,
      c) die Betreuungszusage(n) für die geplante Dissertation,
      d) die abgeschlossene Betreuungsvereinbarung,
      e) Erklärung über die Kenntnis der Grundsätze und Verfahrensregeln für den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Philipps-Universität Marburg.

      (2) Voraussetzung für die Annahme als Doktorandin oder Doktorand ist in der Regel:
      a) der erfolgreiche Abschluss eines Studiums an einer wissenschaftlichen Hochschule mit einer mindestens acht-semestrigen Regelstudienzeit (Diplom, Magister, Staatsexamen, achtsemestriger Bachelor-Abschluss) in einer für die Dissertation erforderlichen Fachrichtung
      oder
      b) ein mindestens viersemestriger Masterabschluss (i.d.R. 120 Leistungspunkte) in einer für
      die Dissertation erforderlichen Fachrichtung oder
      c) ein dreisemestriger Masterabschluss, sofern dieser auf einen siebensemestrigen Bachelorabschluss aufbaut (insgesamt 300 Leistungspunkte) oder
      d) ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Verbindung mit einer Eignungsfeststellung für
      Bewerberinnen und Bewerber, die ein Bachelorstudium mit einer mindestens sechssemestrigen
      Regelstudienzeit abgeschlossen haben (fast track).
      Hiervon ausgenommen sind Abschlüsse in Medizin und Zahnmedizin, sofern dort bereits ein Doktortitel (Dr.med., Dr. med. dent.) erworben wurde bzw. eine Zulassung zum Promotionsverfahren mit dem Abschluss Dr.med., Dr. med. dent. vorliegt.
      Sofern der/die Bewerber/in bereits einen Doktorgrad (auf Basis eines weiteren Studiums) erworben hat, muss sich das Thema der geplanten Dissertation inhaltlich von der abgeschlossenen Promotion unterscheiden.

      (3) Voraussetzung für einen Schnelleinstieg (fast track) gemäß Abs. 2 lit. d Punkt 3 ist zusätzlich ein zweisemestriges Masterstudium. Bewerberinnen und Bewerber, die zwei Semester (60 Credits) eines mathematisch-naturwissenschaftlichen Masterstudiengangs oder zwei Semester Hauptstudium eines pharmazeutischen oder medizinischen Studiengangs absolviert haben, können zugelassen werden, sofern in den Modulen des vorangegangenen Bachelor6 studiengangs und des Masterstudiengangs oder der pharmazeutischen und medizinischen Studiengänge ein nach ECTS gewichteter Notendurchschnitt von 1.5 oder besser erreicht wurde. Dies entspricht in der Regel der ECTS Note A (Grade A). Im Übrigen wird das Verfahren der Eignungsfeststellung gemäß Abs 2 lit. d) in den Ausführungsbestimmungen dieser Promotionsordnung geregelt.

      (4) Die Annahme als Doktorandin oder Doktorand gemäß Abs. 2 lit a) bis d) kann unter Auflagen erfolgen. Die Auflagen müssen innerhalb von drei Semestern erfüllt sein. Die Annahme als Doktorandin oder Doktorand kann nur unter schriftlicher Angabe von Gründen verweigert werden.

      (5) Die Promotionsphase beginnt mit der Annahme als Doktorandin oder Doktorand. Für die Dauer der Promotion können die Doktorandinnen und Doktoranden an der Philipps- Universität Marburg immatrikuliert sein.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 7 Dissertation

      (1) Die Dissertation soll inhaltlich einem der Fachgebiete des Fachbereichs Medizin zugeordnet sein und muss als selbständige, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Leistung einen Beitrag zur Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Erkenntnis liefern.

      (2) Die Dissertation ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Ihr ist eine Zusammenfassung in der jeweils anderen Sprache beizufügen.

      (3) Arbeiten, die bereits Prüfungszwecken gedi...
      § 7 Dissertation

      (1) Die Dissertation soll inhaltlich einem der Fachgebiete des Fachbereichs Medizin zugeordnet sein und muss als selbständige, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Leistung einen Beitrag zur Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Erkenntnis liefern.

      (2) Die Dissertation ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Ihr ist eine Zusammenfassung in der jeweils anderen Sprache beizufügen.

      (3) Arbeiten, die bereits Prüfungszwecken gedient haben, werden als Dissertation nicht zugelassen. Ergebnisse solcher Prüfungsarbeiten können jedoch für die Dissertation verwendet werden, wobei die betreffenden Arbeiten im Quellenverzeichnis anzugeben und die verwendeten Textpassagen auszuweisen sind.

      § 8 Kumulative Dissertation

      (1) Publikationen, die aus der Promotionsarbeit hervorgegangen sind und in angesehenen Zeitschriften, die von den jeweiligen Fachbereichen festgelegt werden können, veröffentlicht, eingereicht oder zur Veröffentlichung angenommen wurden, können als Dissertationsleistung anerkannt werden (kumulative Dissertation). In diesen Fällen ist eine Zusammenfassung der Arbeiten in deutscher oder englischer Sprache den gesammelten Publikationen voranzustellen und in einer gesonderten Erklärung darzulegen, welchen Anteil die Doktorandin oder der Doktorand an den Publikationen hatte. Diese Erklärung ist von der Betreuerin oder dem Betreuer sowie von den Promovierenden zu unterschreiben und wird dem Promotionsgesuch beigefügt.

      (2) Bei kumulativen Dissertationen wird verlangt, dass
      • die Themenstellung der Publikationen/Manuskripte mit dem benannten Promotionsthema übereinstimmt oder sich aus diesem entwickelt hat,
      • die Doktorandin oder der Doktorand Erstautor der vorliegenden Publikationen/ Manuskripte ist, und
      • sie oder er eine Einleitung, Zusammenfassung und Diskussion der Publikationen / Manuskripte
      erstellt, in der der Eigenanteil an den vorgelegten Publikationen/Manuskripten benannt wird.

      (3) Bei der schriftlichen Begutachtung einer kumulativen Dissertation soll auf den Anteil der Doktorandin oder des Doktoranden an den vorgelegten Publikationen/Manuskripten eingegangen werden. Die Gutachterinnen oder Gutachter müssen ein Votum dazu abgeben, ob die vorgelegten Publikationen/Manuskripte bei Berücksichtigung des Anteils der Koautorinnen oder der Koautoren in Art und Umfang einer Dissertation gleichwertig sind und unter Berücksichtigung dieses Aspektes eine Note vorschlagen.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 2 Promotion und Doktorgrade
      ...
      (3) Eine gemeinsame Promotion an einer deutschen und ausländischen Universität (binationale Promotion oder kooperative Promotion mit Hochschulen anderen Typs) ist möglich. Ein entsprechender Kooperationsvertrag ist mit dem Promotionsausschuss abzustimmen.
      § 2 Promotion und Doktorgrade
      ...
      (3) Eine gemeinsame Promotion an einer deutschen und ausländischen Universität (binationale Promotion oder kooperative Promotion mit Hochschulen anderen Typs) ist möglich. Ein entsprechender Kooperationsvertrag ist mit dem Promotionsausschuss abzustimmen.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Mitteilungen der Universität Marbarug 6/2013
    • zuletzt geändert am 20.06.2018
  • Hochschulporträt
    „Die Uni Marburg bietet sehr gute Voraussetzungen für vielseitigen Austausch, auch zwischen den Disziplinen. Denn nur gemeinsam können wir Lösungen für die Herausforderungen unserer Zeit finden.”
    Prof. Dr. Thomas Nauss
    Präsident der Philipps-Universität Marburg
    Foto: Blick auf Marburg und die Neue Universitätsbibliothek
    Universität mit Tradition

    Die Philipps-Universität Marburg ist die traditionsreichste Hochschule Hessens. 1527 gegründet, bietet sie heute rund 22.000 Studierenden exzellente Lehre in einem vielfältigen und breiten Fächerspektrum.

    Studentisches Leben bestimmt die historische Altstadt mit ihren Fachwerkhäusern und dem Landgrafenschloss und zieht auch viele ausländische Studierende an.

    International vernetztes Denken und Handeln prägen daher Stadt und Universität. Dieser weite Horizont im Denken verbindet sich in Marburg mit kurzen Wegen. Wer nach Marburg kommt merkt schnell: „Marburg hat keine Uni, Marburg ist eine Uni“.

    Icon: uebersicht
    exzellente Lehre in vielfältigem und breitem Fächerspektrum
    Icon: uebersicht
    geprägt durch international vernetztes Denken und Handeln
    Studieren, was das Herz begehrt

    Die Uni Marburg bietet rund 200 Studiengänge und -fächer in nahezu allen wissenschaftlichen Disziplinen an: Angefangen bei Wirtschaft und Recht über Naturwissenschaften und Mathematik, Kunst, Philosophie und Geschichte, Sprachen und Kulturen, Leben, Gesundheit, Medizin und Sport sowie Gesellschaft und Bildung – in Marburg ist fast alles möglich.

    Studieninteressierte können im Mono-Bachelor eine Fachrichtung intensiv studieren oder im Kombi-Bachelor verschiedene Studienfächer nach ihren Interessen kombinieren. Zu den breit angelegten Bachelor-Angeboten und den großen Staatsexamensfächern wie Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin und Rechtswissenschaft kommen im Master besondere Studienprogramme hinzu, darunter zum Beispiel Friedens- und Konfliktforschung, Literaturvermittlung in den Medien, Biodiversität und Naturschutz und interdisziplinäre Neurowissenschaften. Künftige Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer können aus 22 Fächern wählen.

    Icon: studium
    bietet Studiengänge in fast allen wissenschaftlichen Disziplinen
    Icon: studium
    verfügt im Masterbereich über besondere Studienprogramme
    Forschung

    Nähe zur Forschung und Nähe zur Praxis, beides ist an der Uni Marburg möglich. Zu den Forschungsschwerpunkten in Marburg gehören z.B. die Forschung an hochpathogenen Viren, an Mikroorganismen, zu neurodegenerativen Erkrankungen, zum Klimawandel, zu internationalen Kriegsverbrecherprozessen oder Fragen zu gesellschaftlichen und politischen Konflikten sowie zur Sicherheit.

    Schon während des Studiums können Studierende Einblicke in verschiedene Forschungsgebiete bekommen. Nach dem Master eröffnen sich zudem zahlreiche Promotionsperspektiven. Für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gibt es vielfältige Angebote und Hilfestellungen z.B. in der Akademie für den wissenschaftlichen Nachwuchs (MArburg University Research Academy (MARA)).

    Icon: forschung
    überzeugt mit Nähe zur Forschung und Nähe zur Praxis
    Icon: forschung
    gewährt Forschungseinblicke schon während des Studiums
    Foto: Blick auf die Neue Universitätsbibliothek der Universität Marburg
    Foto: Studierende gehen über den Campus vor dem Hörsaalgebäude der Universität Marburg
    Foto: Blick auf den Eingangsbereich der Neuen Universitätsbibliothek der Universität Marburg
    Blick auf die Alte Universität Marburg

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