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Bergische Universität Wuppertal

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Steckbrief

  • Hochschule Bergische Universität Wuppertal
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Geistes- und Kulturwissenschaften
  • Promotionsfach / fächer
    ... Allgemeine Literaturwissenschaft; Allgemeine Sprachwissenschaft; Anglistik und Amerikanistik; Germanistik; Geschichte; Musikpädagogik; Philosophie; Politikwissenschaft; Romanistik; Theologie
    Allgemeine Literaturwissenschaft; Allgemeine Sprachwissenschaft ...
  • Sachgebiet(e) Sprach- und Kulturwissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion

      (1) Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion:
      1. ein zum Studium an einer Universität oder Fachhochschule berechtigendes Zeugnis;

      2. der Nachweis der für die Durchführung des jeweiligen Promotionsvorhabens erforderlichen Sprachkenntnisse durch das Zeugnis einer staatlichen Prüfung oder durch eine entsprechende Hochschulprüfung; darüber, welche Sprachkenntnisse im Einzelfall erforderlich sind, entscheidet...
      § 6 Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion

      (1) Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion:
      1. ein zum Studium an einer Universität oder Fachhochschule berechtigendes Zeugnis;

      2. der Nachweis der für die Durchführung des jeweiligen Promotionsvorhabens erforderlichen Sprachkenntnisse durch das Zeugnis einer staatlichen Prüfung oder durch eine entsprechende Hochschulprüfung; darüber, welche Sprachkenntnisse im Einzelfall erforderlich sind, entscheidet nach Anhörung des Betreuers oder der Betreuerin der Dissertation die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses;

      3. für fremdsprachige Promotionsbewerber bei Abfassung der Dissertation in deutscher Sprache: Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse entsprechend der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang fremdsprachiger Studienbewerberinnen oder Studienbewerber (DSH) in der jeweils gültigen Fassung;

      4.
      a) ein Abschluss nach einem für das Gebiet der Dissertation einschlägigen Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als Bachelor verliehen wird (z. B. Diplom/Erste Staatsprüfung für das Lehramt Gym. Bzw. Sekundarstufe II/Magisterprüfung/Theologisches Abschlussexamen) oder

      b) ein Abschluss nach einem für das Gebiet der Dissertation einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern (z. B. Diplom/Erste Staatsprüfung für das Lehramt GHR bzw. Primarstufe oder Sekundarstufe I) und daran anschließende auf die Promotion vorbereitende wissenschaftliche Studien, oder

      c) ein Abschluss eines für das Gebiet der Dissertation einschlägigen Masterstudienganges i.S.d. § 61 Abs. 2 Satz 2 HG.

      (2) Sofern die Kandidatin oder der Kandidat die mündliche Prüfung in der Form des Rigorosums gemäß § 14 ablegen will, hat sie oder er die erfolgreiche Teilnahme an wenigstens drei Seminaren oder vergleichbaren Lehrveranstaltungen im Master- bzw. Hauptstudium im Hauptfach und je einem solchen Seminar oder einer vergleichbaren Lehrveranstaltung im 2. Bachelorfach bzw. in den beiden Nebenfächern der mündlichen Prüfung nachzuweisen. Sofern die Kandidatin oder der Kandidat die mündliche Prüfung in Form der Disputation gemäß § 15
      ablegen will, hat sie oder er die erfolgreiche Teilnahme an mindestens 5 Seminaren im Hauptstudium des Promotionsfaches oder die erfolgreiche Teilnahme an 5 vergleichbaren Lehrveranstaltungen nachzuweisen. Erfolgreiche Teilnahme liegt vor, wenn ein Leistungsnachweis auf Grund einer schriftlichen Arbeit oder eines einer solchen Arbeit äquivalenten Referates oder einer mündlichen Prüfung mit den entsprechenden Anforderungen erworben wurde.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 10 Dissertation
      Die Dissertation muss ein Thema aus dem Gebiet der im Fachbereich A vertretenen Fächer behandeln (s. § 1).

      1. Sie muss einen selbstständig erarbeiteten und angemessen formulierten Beitrag der Promovendin oder des Promovenden zur Forschung darstellen.

      2. Die Dissertation ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen. Über die Zulassung von Dissertationen in anderen Sprachen entscheidet der Promotionsausschuss.
      § 10 Dissertation
      Die Dissertation muss ein Thema aus dem Gebiet der im Fachbereich A vertretenen Fächer behandeln (s. § 1).

      1. Sie muss einen selbstständig erarbeiteten und angemessen formulierten Beitrag der Promovendin oder des Promovenden zur Forschung darstellen.

      2. Die Dissertation ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen. Über die Zulassung von Dissertationen in anderen Sprachen entscheidet der Promotionsausschuss.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      Anlage 2: Besondere Bestimmungen für Promotionsverfahren, die gemeinsam mit einer ausländischen Universität durchgeführt werden, und über die daraus resultierende Verleihung eines gemeinsamen Doktorgrades

      (1) Für die Durchführung grenzüberschreitender, gemeinsam betreuter Promotionsverfahren gelten die Vorschriften dieser Promotionsordnung, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt wird. Der Fachbereich A - Geistes- und Kulturwissenschaften - kann Promotionsverfahren - unte...
      Anlage 2: Besondere Bestimmungen für Promotionsverfahren, die gemeinsam mit einer ausländischen Universität durchgeführt werden, und über die daraus resultierende Verleihung eines gemeinsamen Doktorgrades

      (1) Für die Durchführung grenzüberschreitender, gemeinsam betreuter Promotionsverfahren gelten die Vorschriften dieser Promotionsordnung, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt wird. Der Fachbereich A - Geistes- und Kulturwissenschaften - kann Promotionsverfahren - unter gemeinsamer Betreuung der Arbeit durch Hochschullehrer des Fachbereichs und einer ausländischen wissenschaftlichen Hochschule (im Folgenden: Universität) mit der nach dem jeweiligen Landesrecht zuständigen Organisationseinheit einer solchen Universität gemeinsam durchführen, wenn

      1. für die Promotion nach ausländischem Recht mindestens die Vorlage einer Dissertation und eine mündliche Prüfungsleistung erforderlich sind;

      2. zwischen der Bergischen Universität Wuppertal und der ausländischen Universität eine Vereinbarung getroffen wurde, welcher der Fachbereichsrat des Fachbereichs A zugestimmt hat. Die Vereinbarung soll Regelungen insbesondere darüber enthalten, welche der beiden Universitäten im jeweiligen Einzelfall oder in einer Mehrzahl vergleichbarer Fälle für die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens verantwortlich ist (Federführung), sowie Einzelheiten der gemeinsamen Betreuung und der Anmeldung als Promovendin oder Promovend regeln;

      3. die Bewerberin oder der Bewerber ein einschlägiges Fachstudium an einer wissenschaftlichen Hochschule mit einem Grad oder einer Prüfung abgeschlossen hat, wonach er oder sie an der Bergischen Universität Wuppertal oder an der ausländischen Universität, die an der Betreuung beteiligt ist, zur Promotion berechtigt ist. Das gemeinsam durchgeführte Promotionsverfahren wird mit der Verleihung eines gemeinsamen Doktorgrades abgeschlossen.

      (2) Die Promovendin oder der Promovend wird bei der Arbeit an seiner Dissertation von mindestens je einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer bzw. Habilitierten des Fachbereichs A und der zuständigen Organisationseinheit der beteiligten ausländischen Universität betreut. Die Begutachtung der Dissertation erfolgt durch diese Hochschullehrer.

      (3) Wenn die Landessprache an der ausländischen Universität nicht die deutsche Sprache ist, kann die Dissertation in dieser Landessprache vorgelegt werden, sofern gleichzeitig eine Zusammenfassung in deutscher Sprache vorgelegt wird. Von diesem Erfordernis kann in der Vereinbarung gemäß Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 befreit werden bzw. eine andere Sprache für die Dissertation festgelegt werden.

      (4) Die mündliche Prüfung findet an der federführenden Universität statt. Sie wird in der Regel in der Landessprache abgehalten; hiervon abweichende Regelungen werden in der Vereinbarung gemäß Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 festgelegt.

      (5) Liegt die Federführung beim Fachbereich A der Bergischen Universität Wuppertal, wird § 4 Abs. 4 dieser Promotionsordnung entsprechend eine Prüfungskommission bestellt, der die beiden Betreuer sowie mindestens je eine weitere Fachvertreterin oder ein weiterer Fachvertreter der beteiligten Universitäten als Mitglieder angehören. Dabei ist auf eine paritätische Beteiligung der ausländischen Universität und der Bergischen Universität Wuppertal zu achten. Sollte eine paritätische Beteiligung aus wichtigem Grund nicht möglich sein, werden die Stimmen der Mitglieder der Prüfungskommission entsprechend gewichtet, sodass eine gleichberechtigte Beteiligung beider Universitäten/Organisationseinheiten sichergestellt ist.

      (6) Sowohl die Dissertation als auch die mündliche Prüfungsleistung werden von der Prüfungskommission durch ausdrücklichen Beschluss angenommen. In diesen Voten muss die Zustimmung der Vertreterin oder des Vertreters der jeweils anderen Universität enthalten sein. Stimmt eine Vertreterin oder ein Vertreter einer beteiligten Universität nicht zu, ist das zur Verleihung eines gemeinsamen Doktorgrades führende Verfahren beendet. Das Promotionsverfahren wird von dem Fachbereich / der Organisationseinheit derjenigen Universität fortgesetzt, deren Vertreter in der Prüfungskommission die Promotionsleistungen als erfolgreich erbracht bewertet haben.

      (7) Die Promotions-Urkunde ist mit dem Siegel der beiden beteiligten Fachbereiche/Organisationseinheiten bzw. Universitäten zu versehen. Die Durchführung eines grenzüberschreitenden, gemeinsam betreuten Promotionsverfahrens sowie der Name des federführenden Fachbereichs oder der federführenden Universität müssen sich aus der Urkunde ergeben. Soweit nach den nationalen Bestimmungen der ausländischen Universität die Promotionsurkunde vom Staat ausgestellt wird, kann daneben eine Promotionsurkunde der Bergischen Universität Wuppertal ausgestellt werden. In diesem Fall müssen die staatliche ausländische und die deutsche Urkunde den Hinweis enthalten, dass jede der beiden Urkunden nur in Verbindung mit der anderen gilt und der Doktorgrad auf Grund eines grenzüberschreitenden, gemeinsam betreuten Promotionsverfahrens verliehen worden ist.

      (8) Mit dem Empfang der Promotionsurkunde erhält die Doktorandin oder der Doktorand das Recht, in der Bundesrepublik Deutschland den Grad des Dr. phil. und in dem Staat, dem die beteiligte ausländische Fakultät angehört, den entsprechenden Doktorgrad zu führen. Dieses Recht wird in der bzw. den in Abs. 7 genannten Urkunde/n dokumentiert.

      (9) Über den Entzug des in einem grenzüberschreitenden, gemeinsam betreuten Promotionsverfahren erworbenen Doktorgrads entscheidet die federführende Universität nach Anhörung der beteiligten ausländischen Universität.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal 40/2008
    • zuletzt geändert am 12.06.2015
  • Hochschulporträt
    „Als Bergische Universität wollen wir konkrete Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen erarbeiten und die Umsetzung begleiten. Wer hier studiert, lehrt oder forscht kann helfen, Zuversicht zu begründen!”
    Univ.-Prof. Dr. Birgitta Wolff
    Präsidentin der Bergischen Universität Wuppertal
    Jung und dynamisch

    Die Bergische Universität ist eine junge, dynamische Universität der kurzen Wege im Herzen der Bergischen Region und Wuppertals – Deutschlands grünster Großstadt mit reichem Kultur- und Freizeitangebot. Über 22.000 Studierende finden hier ein umfangreiches Studienangebot vor, das sich an den aktuellen Fragen und Anforderungen unserer Gesellschaft und der Forschung orientiert. 

    Icon: uebersicht
    junge und dynamische Universität im Herzen der Bergischen Region und Wuppertals
    Icon: uebersicht
    Studienangebot orientiert sich an aktuellen Fragen und Anforderungen unserer Zeit
    Universität mit umfangreichen Studienangebot

    Das umfassende Angebot der BUW umfasst neben klassischen, disziplinär ausgerichteten Studiengängen auch die Möglichkeit, verschiedene Fächer zu kombinieren, z. B. mit der Perspektive Lehramt. Duale und englischsprachige Programme runden das Profil ab.

    Zahlreiche Unternehmenskooperationen machen es den Studierenden leicht, bereits im Studium ihr künftiges Berufsfeld kennenzulernen und erste Kontakte zu knüpfen. Ein weltweites Netzwerk mit mehr als 220 Partneruniversitäten bietet individuelle Möglichkeiten, Auslandserfahrung zu sammeln.

    Icon: studium
    verfügt über Unternehmenskooperationen und internationale Partneruniversitäten
    Icon: studium
    bietet vielfältige Studienmöglichkeiten auch mit der Perspektive Lehramt
    Forschung am Puls der Zeit

    Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der BUW arbeiten am Puls der Zeit: Sie erforschen den Klimawandel in der Arktis und untersuchen Elementarteilchen am CERN in Genf. Sie beschäftigen sich mit der Gesellschaft und ihrer Entwicklung in einer globalisierten, sich medial rasant verändernden Welt. Sie forschen zu regenerativen Energien, zur Entwicklung und Anwendung von maschinellem Lernen und künstlicher Intelligenz, optimieren Produkte und Produktionsverfahren und sind auch mit wirtschaftspolitischen Analysen häufig ihrer Zeit voraus. Sie ergründen Arten und Funktionen der Kommunikation ebenso wie die Möglichkeiten der Textarchivierung und Edition der digitalen Zukunft.

    Verschiedene Servicestrukturen unterstützen Promovierende und Post-Docs bei der Karriereentwicklung. So eröffnet die BUW hervorragende Perspektiven für einen erfolgreichen beruflichen Werdegang.

    Icon: forschung
    beste Perspektiven für erfolgreichen beruflichen Werdegang
    Icon: forschung
    Wissenschaftler:innen arbeiten und forschen am Puls der Zeit
    Foto: Außenansicht eines Hochschulgebäudes der Bergischen Universität Wuppertal.
    Foto: Luftaufnahme der Hochschulgeländes und des Campus der Bergischen Universität Wuppertal.
    Foto: Außenansicht der Bergischen Universität Wuppertal mit großer Glasfront.

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