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Ihre Suchkriterien : Fakultät III: Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsrecht

Universität Siegen

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Steckbrief

  • Hochschule Universität Siegen
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät III: Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsrecht
  • Promotionsfach / fächer
    ... Betriebswirtschaftslehre/Business Administration; Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht; Volkswirtschaftslehre/Economics; Wirtschaftsinformatik/Information Systems; Wirtschaftsingenieurwesen; Wirtschaftsrecht
    Betriebswirtschaftslehre/Business Administration; Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht ...
  • Sachgebiet(e) Rechtswissenschaften; Wirtschaftswissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. iur.; Dr. rer. pol.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 8 Berechtigung zur Ablegung einer Promotion/Zulassung

      (1) 1Für die Promotion zum Dr. rer. pol. wird ein qualifizierter Abschluss mit der Mindestnote "gut" gefordert; es gelten die nachstehend genannten alternativen Voraussetzungen für die Berechtigung zur Ablegung einer Promotion:
      a) für Bewerberinnen und Bewerber mit einem Abschluss oder Staatsexamen an einer deutschen Hochschule nach einer Regelstudienzeit von mindestens insgesamt acht Semestern alternativ
      aa) das Bes...
      § 8 Berechtigung zur Ablegung einer Promotion/Zulassung

      (1) 1Für die Promotion zum Dr. rer. pol. wird ein qualifizierter Abschluss mit der Mindestnote "gut" gefordert; es gelten die nachstehend genannten alternativen Voraussetzungen für die Berechtigung zur Ablegung einer Promotion:
      a) für Bewerberinnen und Bewerber mit einem Abschluss oder Staatsexamen an einer deutschen Hochschule nach einer Regelstudienzeit von mindestens insgesamt acht Semestern alternativ
      aa) das Bestehen der Diplom- bzw. Masterprüfung eines wirtschaftswissenschaftlichen Studienganges;
      bb) das Bestehen der Diplom- bzw. Masterprüfung für Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsmathematik, Mathematik, Informatik oder eines entsprechenden wissenschaftlichen Studienganges;
      cc) das Bestehen der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II mit den beruflichen Fachrichtungen Wirtschaftswissenschaft oder Sozialwissenschaft mit Schwerpunkt Wirtschaftswissenschaft bzw. das Bestehen des dem entsprechenden Masterstudiengangs im Lehramt;
      dd) den Abschluss eines anderen Studiums sowie ein hierauf aufbauendes, mindestens zweisemestriges Studium mit Erwerb von mindestens 40 Leistungspunkten aus den Masterstudiengängen der Fakultät III – Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht der Universität Siegen; die Einzelheiten regelt der zuständige Fachausschuss;
      b) den Abschluss eines anderen Studiums, dem sich eine mindestens zweijährige wissenschaftliche Tätigkeit mit der Hälfte der regulären wöchentlichen Arbeitszeit an einer wirtschaftswissenschaftlichen oder wirtschaftsinformatischer Lehr- und Forschungseinrichtung unter Anleitung der Promotionsbetreuerin oder des Promotionsbetreuers anschließen muss; für Bewerberinnen und Bewerber mit einem Abschluss an einer deutschen Hochschule nach einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern das Bestehen der wirtschaftswissenschaftlichen Abschlussprüfung sowie hierauf aufbauend ein mindestens zweisemestriges Studium mit Erwerb von mindestens 60 Leistungspunkten aus den Masterstudiengängen der Fakultät III – Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht der Universität Siegen; die Einzelheiten regelt der zuständige Fachausschuss;
      c) für Bewerberinnen und Bewerber mit einem ausländischen Abschluss dessen Entsprechung mit einem deutschen Abschluss gemäß § 6 Absatz 1 Abschnitte a) bis b).
      2Die Gleichwertigkeit ausländischer Abschlüsse wird nach den von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen festgestellt. 3Bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit ist die Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen zu hören. 4Die endgültige Entscheidung trifft der zuständige Fachausschuss.

      (2) Für die Promotion zum Dr. iur. gelten die nachstehend genannten alternativen Voraussetzungen für die Berechtigung zur Ablegung einer Promotion:
      a) 1Die Bewerberin oder der Bewerber muss alternativ bestanden haben
      aa) den Diplom-Abschluss oder den Master-Abschluss im Studiengang Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht der Fakultät III – Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht der Universität Siegen oder einer anderen Hochschule mit mindestens der Note „gut“; dem Master-Abschluss im Studiengang Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht steht der Erwerb des Abschlusses in einem anderen Master-Studiengang der Universität Siegen gleich, mit dem der akademische Grad des „LLM“ erworben wird;
      bb) die Erste oder Zweite Juristische Staatsprüfung in der Bundesrepublik Deutschland; wenigstens eine der beiden Prüfungen muss mit mindestens einer über dem Durchschnitt liegenden Note bestanden sein;
      cc) einen vergleichbaren rechtswissenschaftlichen oder wirtschaftsrechtlichen Abschluss einer anderen Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Note, die der in Nr. aa) und bb) genannten gleichwertig ist;
      dd) einen vergleichbaren rechtswissenschaftlichen oder wirtschaftsrechtlichen ausländischen Abschluss mit einer Note, die der in Abschnitte aa) und bb) genannten gleichwertig ist. Absatz 1 c) Satz 2 bis 4 gelten entsprechend;
      ee) einen wirtschaftsrechtlichen oder vergleichbaren Abschluss nach einem Hochschulstudi-um mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern mit mindestens der Note „gut“ sowie einem hierauf aufbauenden mindestens zweisemestrigen Studium mit Erwerb von mindestens 60 Leistungspunkten aus auf den Erwerb des „LLM“ gerichteten Masterstudiengängen der Universität Siegen; die Einzelheiten regelt der zuständige Fachaus-schuss.
      2Die Bewerberin oder der Bewerber nach Absatz 2 Satz 1 Buchstabe a), bb), cc) und dd) muss außerdem das Studium des Deutschen und Europäischen Wirtschaftsrechtes von mindestens zwei Semestern an der Universität Siegen absolviert haben, in dessen Verlaufe ein Seminarschein mit mindestens der Note „gut“ erworben wurde. 3Von diesen Voraussetzungen ist befreit, wer mindestens ein Jahr bei einer Professorin oder einem Professor dieser Fakultät im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses tätig war, das einen rechtswissenschaftlichen Abschluss im Sinne des Absatz 2 Satz 1 erfordert; hierunter fällt insbesondere die Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. als wissenschaftlicher Mitarbeiter mit der Hälfte der regulären wöchentlichen Arbeitszeit.
      b) 1Von den in Absatz 2 Satz 1 Buchstabe a), aa) genannten Mindestnoten ist in begründeten Ausnahmefällen befreit, wer den jeweiligen Abschluss mit einer Note bestanden hat, die mindestens durchschnittlichen Anforderungen entspricht. 2Wird die Mindestnote des Diplomabschlusses oder des Masterabschlusses im Studiengang Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht der Fakultät III – Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht der Universität Siegen oder des Diplomabschlusses oder des Masterabschlusses einer anderen Universität nur hinsichtlich des rechtswissenschaftlichen Teils des Abschlusses erreicht, so ist dies genügend.

      (3) In den Fällen von Absatz 1 und Absatz 2 Buchstabe a), dd) und b) Satz 1 und 2 können der Bewerberin oder dem Bewerber für die Zulassung zum Promotionsverfahren Auflagen erteilt werden.

      (4) 1Über das Vorliegen der Voraussetzungen, die Vergleichbarkeit von Abschlüssen, die Gleichwertigkeit der Note, den Ausnahmefall gemäß Absatz 2 Satz 3 sowie über die Erteilung von Auflagen gemäß Absatz 3 entscheidet der zuständige Fachausschuss. 2Über die Zulassung zur Promotion ergeht ein schriftlicher Bescheid.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 13 Dissertation

      (1) Das Thema der Dissertation muss aus einem an der Fakultät vertretenden Fach stammen.

      (2) Die Dissertation muss eine selbständige wissenschaftliche Leistung der Doktorandin oder des Doktoranden sein und einen wissenschaftlich weiterführenden Forschungsbeitrag enthalten.

      (3) 1Die Dissertation ist in deutscher oder englischer Sprache zu verfassen. 2Über Ausnahmen entscheidet der zuständige Fachausschuss. 3Die Arbeit ist in druckfertigem Zust...
      § 13 Dissertation

      (1) Das Thema der Dissertation muss aus einem an der Fakultät vertretenden Fach stammen.

      (2) Die Dissertation muss eine selbständige wissenschaftliche Leistung der Doktorandin oder des Doktoranden sein und einen wissenschaftlich weiterführenden Forschungsbeitrag enthalten.

      (3) 1Die Dissertation ist in deutscher oder englischer Sprache zu verfassen. 2Über Ausnahmen entscheidet der zuständige Fachausschuss. 3Die Arbeit ist in druckfertigem Zustand einzureichen; sie darf vor Abschluss des Promotionsverfahrens nicht als solche veröffentlicht sein.

      (4) Eine Arbeit, die bereits an einer anderen Hochschule oder einer anderen Fakultät im Verfahren zur Erlangung eines Doktorgrades mit oder ohne Erfolg eingereicht wurde, kann nicht als Dissertation vorgelegt werden.

      (5) 1Die Dissertation muss von einem promotionsberechtigten Mitglied der Fakultät betreut werden. 2Bei Ausscheiden des Mitglieds aus der Fakultät nach Begründung des Betreuungsverhältnisses kann eine Betreuung noch vier Jahre fortgesetzt werden. 3Über eine Verlängerung dieser Frist entscheidet der zuständige Fachausschuss.

      (6) 1Die Dissertation für die Promotion zum Dr. rer. pol. kann auch in Form einer kumulativen Arbeit verfasst sein. 2Die Artikel sollen im Fachgebiet und/oder in international anerkannten, auf der Basis eines Peer-Review-Verfahrens arbeitenden Zeitschriften und/oder in Sammelbände veröffentlicht oder zur Veröffentlichung angenommen worden sein. 3Der kumulativen Dissertation ist ein einleitender Grundlagenteil voranzustellen, der sich auf die Gesamtheit der Artikel bezieht und die übergreifende Fragestellung der Promotionsarbeit erläutert. 4Zudem ist eine Diskussion zu verfassen, die die dargelegten Leistungen in Zusammenhang bringt und weiterführend erörtert. 5Für die durchgeführten Untersuchungen sind gegebenenfalls weitere publizierte und/oder nicht publizierte Beschreibungen der Methoden und Verfahren beizufügen. 6Die Anforderungen an die Zahl und Anforderungen der Artikel, die zur Dissertation zusammengefasst werden, sowie alle weiteren damit zusammenhängenden Fragen, regelt der zuständige Fachausschuss.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Mitteilungen 62/2016, S.
    • zuletzt geändert am 08.02.2021
  • Hochschulporträt
    Zukunft menschlich gestalten

    Die Universität Siegen ist eine mittelgroße, interdisziplinär ausgerichtete Forschungsuniversität. Sie ist in der Region Südwestfalen fest verwurzelt und national wie international weit vernetzt. Mit ihrer Forschung und Lehre möchte sie zu einer Zukunft beitragen, die am Menschen ausgerichtet und von Verantwortung für die Gesellschaft geprägt ist. Dies drückt sich in der Leitidee der Universität Siegen aus: Zukunft menschlich gestalten.

    Icon: uebersicht
    in der Region Südwestfalen fest verwurzelt und national wie international weit vernetzt
    Icon: uebersicht
    Studienangebot mit individueller Betreuung und Möglichkeit, Gelerntes zu erproben
    Studium und Lehre

    An der Universität Siegen können Sie aus einem breiten Fächerspektrum von Bachelor- und darauf aufbauenden Masterstudiengängen wählen, das durch exzellente Lehre, eine starke Forschung und herausragende Kooperationen bereichert wird. Für Ihr Studium bedeutet dies ein spannendes Lernen durch forschungs- und praxisnahe Lehre.

    Es gehört zum Selbstverständnis der Universität Siegen, ihre Studierenden optimal auf eine wissenschaftliche Karriere und auf den außeruniversitären Arbeitsmarkt vorzubereiten.

    Als international ausgerichtete Hochschule bietet die Universität außerdem eine Reihe englischsprachiger Studiengänge an.

    Wir wollen Sie daher ermutigen, sich für ein Studium an der Universität Siegen zu entscheiden.

    Icon: studium
    bietet ein breites Fächerspektrum mit forschungs- und praxisnaher Lehre
    Icon: studium
    bereitet auf wissenschaftliche Karriere und außeruniversitären Arbeitsmarkt vor
    Forschung

    Exzellente Kultur- und Medienforschung hat in Siegen seit vielen Jahren Tradition. Im DFG-Sonderforschungsbereich „Medien der Kooperation“ wird untersucht, wie und mit welchen gesellschaftlichen Konsequenzen digitale Entwicklungen unseren Alltag bestimmen.

    Ein weiteres Kompetenzfeld ist die Sensorik- und Nanoforschung. Im Graduiertenkolleg „Imaging New Modalities“ wird an der bildgebenden Sensorforschung gearbeitet, zentrales Anwendungsgebiet ist die zivile Sicherheit.

    Seit einigen Jahren hat sich die Mittelstandsforschung als Schwerpunkt etabliert. In interdisziplinärer Zusammenarbeit werden die Auswirkungen einer digitalisierten, globalisierten Welt auf mittelständische Unternehmen untersucht.

    Das Thema Inklusion wird an der Universität Siegen multiperspektivisch erforscht: Über kulturelle Bildung, mittels Förderpädagogik und als (sozial-) räumliche Strategie, zum Beispiel in der Stadtentwicklung. 

    Icon: forschung
    verfügt über vier thematisch fokussierte Profilbereiche
    Icon: forschung
    Forschungsschwerpunkte sind interdisziplinär ausgerichtet
    Livable and Lovable - eine international vernetzte Universität im Herzen Deutschlands

    Die Universität Siegen bietet vielfältige Möglichkeiten, sowohl Auslandsaufenthalte als auch internationales Engagement vor Ort zu realisieren. Mit über 250 Partnerschaften im Erasmus-Raum und weltweit haben Studierende und Promovierende viele Optionen für Studium, Praktikum, Kurzzeitprogramme oder Forschung im Ausland. Das International Office (IO) unterstützt und berät ausführlich zu Stipendien. Zudem ist Siegen im Rahmen von ATHENA an den Europäischen Hochschulen beteiligt und baut, für eine besonders enge Zusammenarbeit, ein Netzwerk an fokussierten Partnerschaften auf.

    Mit einem Dutzend englischsprachiger Masterstudiengängen hat Siegen ein internationales Veranstaltungsangebot, ein Sprachenzentrum sowie exzellente Betreuungsstrukturen, die die Internationalization@home mit vielen Aktivitäten und Formaten wie Stammtischen, Buddy-Programmen und dem jährlich stattfindenden International Day unterstützen.
    Die Universität ist zudem mit NRW-Allianzbüros in China und in Ghana aktiv.

    Icon: international
    unterhält viele Partnerschaften und ist international stark vernetzt
    Icon: international
    bietet vielfältige Möglichkeiten, Auslandserfahrungen zu sammeln
    Foto: Studierende während eines Seminars
    Foto: Studierende diskutieren über eine Versuchsanordnung
    Foto: Blick auf den Campus Adolf-Reichwein-Straße der Universität Siegen

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