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Johannes Gutenberg-Universität Mainz

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Steckbrief

  • Hochschule Johannes Gutenberg-Universität Mainz
  • Fakultät / Fachbereich Fachbereich 06 Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaft
  • Promotionsfach / fächer
    ... Allgemeine und Angewandte Sprachwissenschaft; Amerikanistik/North American Studies; Anglistik; Anglistik/British Studies; Anglophonie; Interkulturelle Germanistik; Romanistik/Französisch; Romanistik/Italienisch; Romanistik/Portugiesisch; Romanistik/Spanisch; Sinologie; Slavistik/Polnisch; Slavistik/Russisch; Translationswissenschaft
    Allgemeine und Angewandte Sprachwissenschaft; Amerikanistik/North American Studies ...
  • Sachgebiet(e) Sprach- und Kulturwissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 3 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Die Promotion ist ein Prüfungsverfahren, das die wissenschaftliche Qualifikation in einem Fach feststellen soll. Sie setzt in der Regel einen Masterabschluss oder einen gleichwertigen Studienabschluss an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland mit überdurchschnittlichem Resultat voraus. Als überdurchschnittlich gilt ein Studienabschluss in der Regel, sofern die Gesamtnote ‚sehr gut’ oder ‚gut’ (mind. 2,3) oder eine vergleichbare B...
      § 3 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Die Promotion ist ein Prüfungsverfahren, das die wissenschaftliche Qualifikation in einem Fach feststellen soll. Sie setzt in der Regel einen Masterabschluss oder einen gleichwertigen Studienabschluss an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland mit überdurchschnittlichem Resultat voraus. Als überdurchschnittlich gilt ein Studienabschluss in der Regel, sofern die Gesamtnote ‚sehr gut’ oder ‚gut’ (mind. 2,3) oder eine vergleichbare Bewertung erzielt wurde. In besonderen Fällen können auch Bachelorabsolventinnen und -absolventen zur Promotion zugelassen werden. Einzelheiten regelt Absatz 3. Fachspezifische Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen sind im Anhang geregelt.

      (2) Für die Anerkennung der Gleichwertigkeit von an ausländischen Universitäten oder gleichgestellten Hochschulen abgelegten Examina sind die von der Kultusministerkonferenz (KMK) und Hochschulrektorenkonferenz (HRK) gebilligten Äquivalenzvereinbarungen sowie Abmachungen im Rahmen von Hochschulpartnerschaften maßgebend. Soweit Äquivalenzvereinbarungen nicht vorliegen, entscheidet die Gemeinsame Kommission gemäß § 2 im Benehmen mit den zuständigen Stellen der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Die Zulassung kann unter Auflagen erfolgen. Im Übrigen kann bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen gehört werden.

      (3) An die Stelle eines Studienabschlusses gemäß Absatz 1 kann ein Bachelorabschluss oder ein als mindestens gleichwertig anerkannter Studienabschluss an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland oder ein Diplomabschluss an einer Fachhochschule in Deutschland treten („Fast track“). Um die besondere Eignung als Promovendin oder Promovend festzustellen, sind folgende Voraussetzungen von den Bewerberinnen oder Bewerbern zu erfüllen:
      a) Nachweis eines mit der Note „sehr gut” (mind. 1,5) oder gleichwertiger Qualifikation abgeschlossenen Studiums.
      b) Nachweis eines zweisemestrigen vertiefenden Studiums an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz in dem gewählten Promotionsfach sowie der überdurchschnittlich erfolgreichen Absolvierung der im betreffenden fachspezifischen Anhang festgelegten Module. Überdurchschnittliche Leistungen liegen vor, wenn die Gesamtheit der Module im Durchschnitt mit mindestens der Note 1,5 abgeschlossen wurde. Die Note errechnet sich als ein nach Leistungspunkten gewichtetes Mittel der Noten für die einzelnen Module. Bei der Bildung der Note wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Für das Studium und die Prüfung gelten die Bestimmungen der entsprechenden Prüfungsordnung gemäß Anhang.
      c) In der Regel Nachweis von Kenntnissen und Fähigkeiten wissenschaftlichen Arbeitens durch eine erfolgreich abgeschlossene viermonatige wissenschaftliche Arbeit, die mindestens mit der Note „gut“ (2,0) gemäß § 19 Abs. 1 benotet wurde, wobei Zwischennoten zwischen 1 und 3 durch Erniedrigen oder Erhöhen der einzelnen Noten um 0,3 zulässig sind (1,3; 1,7; 2,3; 2,7; 3,3). Eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt, ist mit der Note 5,0 (nicht ausreichend) zu bewerten. Die Arbeit soll in inhaltlichem Zusammenhang mit der angestrebten Dissertation stehen. Die Dekanin oder der Dekan bzw. die Rektorin oder der Rektor benennt Themenstellerin oder Themensteller, die Erstgutachterin oder Erstgutachter ist, sowie eine Zweitgutachterin oder einen Zweitgutachter der Arbeit. Die Note berechnet sich als arithmetisches Mittel der Einzelnoten der Prüferinnen und Prüfer. Das Bewertungsverfahren soll acht Wochen nicht überschreiten. Wird die Arbeit nicht mindestens mit der Note „gut“ (2,0) bewertet, kann die Arbeit einmal mit einem neuen Thema innerhalb von sechs Monaten wiederholt werden. Weitere Wiederholungen sind ausgeschlossen. d) Sofern im Fachanhang geregelt, Nachweis vertiefter wissenschaftlicher Fachkenntnisse durch eine etwa einstündige mündliche Fachprüfung. Diese bezieht sich auf das zweisemestrige Qualifikationsstudium gemäß Buchstabe b. Die Fachprüfung wird von mindestens zwei prüfungsberechtigten Fachvertreterinnen oder Fachvertretern durchgeführt. Die Bestimmungen gemäß § 16 sind entsprechend anzuwenden. Die Wiederholung einer nicht bestandenen Fachprüfung ist einmal möglich. Näheres regelt der Fachanhang.
      e) Sofern als schriftliche Prüfungsleistung eine Dissertation angestrebt wird, die auf Grundlage eines Exposés erfolgte Zusage einer Prüfungsberechtigten oder eines Prüfungsberechtigten im Sinne § 1 Abs. 5, die Promotion zu betreuen.
      f) Sofern im Fachanhang gefordert, ein Empfehlungsschreiben einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers.
      Weitere fachspezifische Voraussetzungen sind im Anhang geregelt. Im Übrigen gelten die Zulassungsbedingungen dieser Ordnung. Für Studierende der Masterstudiengänge an der Johannes Gutenberg-Universität gilt diese Regelung entsprechend.

      (4) Sofern der Fachanhang dies regelt, ist bei Bewerberinnen oder Bewerbern, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem im Anhang näher spezifizierten Niveau der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“ erforderlich.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 10 Schriftliche Prüfungsleistung

      (1) Die Dissertation oder die für eine kumulative Dissertation vorgelegten Veröffentlichungen müssen einen in die Zuständigkeit der Fachbereiche 02, 05, 06, 07, 09 oder 10, der Hochschule für Musik Mainz oder der Kunsthochschule Mainz fallenden Gegenstand behandeln.

      (2) Die schriftlichen Prüfungsleistungen müssen einen wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt erbringen.

      (3) Die schriftlichen Prüfungsleistungen sind in spr...
      § 10 Schriftliche Prüfungsleistung

      (1) Die Dissertation oder die für eine kumulative Dissertation vorgelegten Veröffentlichungen müssen einen in die Zuständigkeit der Fachbereiche 02, 05, 06, 07, 09 oder 10, der Hochschule für Musik Mainz oder der Kunsthochschule Mainz fallenden Gegenstand behandeln.

      (2) Die schriftlichen Prüfungsleistungen müssen einen wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt erbringen.

      (3) Die schriftlichen Prüfungsleistungen sind in sprachlich korrekter und einwandfreier, dem wissenschaftlichen Standard entsprechender äußerer Form vorzulegen.

      (4) Die Dissertation oder die für eine kumulative Promotion vorgelegten Veröffentlichungen sind in der Regel in deutscher Sprache abzufassen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Betreuerin oder des Betreuers und der zuständigen Dekanin oder des zuständigen Dekans bzw. der zuständigen Rektorin oder des zuständigen Rektors. Sofern die Dissertation in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst wird, kann eine Zusammenfassung auf Deutsch oder Englisch verlangt werden. Weitere Einzelheiten regelt der fachspezifische Anhang.

      (5) Wird als schriftliche Promotionsleistung eine monographische Dissertation eingereicht, darf sie als Ganzes noch nicht veröffentlicht und nur in fachspezifischen Ausnahmefällen zum Teil oder in mehreren Teilen veröffentlicht worden sein. Fachspezifische Ausnahmefälle sind im Anhang geregelt. Die Dissertation darf – mit Ausnahme der Arbeit gemäß § 3 Absatz 3 Buchst. c – nicht in einem anderen Prüfungsverfahren als Prüfungsleistung vorgelegt worden sein.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 1 Promotion und Prüfungsberechtigte
      ...
      (3) Auf der Grundlage von Kooperationsvereinbarungen mit ausländischen Universitäten oder gleichgestellten Hochschulen kann, soweit die gesetzlichen Grundlagen dafür bestehen, ein gemeinsamer binationaler Doktorgrad verliehen werden.
      ...
      (5) Zu Prüferinnen und Prüfern können bestellt werden:
      ...
      c) in begründeten Fällen auch Prüfungsberechtigte anderer deutscher Hochschulen, insbesondere im Falle kooperativer Promoti...
      § 1 Promotion und Prüfungsberechtigte
      ...
      (3) Auf der Grundlage von Kooperationsvereinbarungen mit ausländischen Universitäten oder gleichgestellten Hochschulen kann, soweit die gesetzlichen Grundlagen dafür bestehen, ein gemeinsamer binationaler Doktorgrad verliehen werden.
      ...
      (5) Zu Prüferinnen und Prüfern können bestellt werden:
      ...
      c) in begründeten Fällen auch Prüfungsberechtigte anderer deutscher Hochschulen, insbesondere im Falle kooperativer Promotionsverfahren gemäß § 34 Abs. 5 HochSchG, Prüfungsberechtigte ausländischer Hochschulen sowie Fachvertreterinnen und Fachvertreter anderer anerkannter außeruniversitärer Forschungseinrichtungen. Sie müssen mindestens über eine Promotion oder eine gleichwertige Qualifikation verfügen.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Veröffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, 04/2016, S. 332 ff.
    • zuletzt geändert am 28.08.2023
  • Hochschulporträt
    „Wir wollen junge Menschen begeistern, mutig die vielfältigen Grenzen zu überschreiten, denen sie täglich begegnen.”
    Prof. Dr. Georg Krausch
    Präsident der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
    Auf dem Campus gemeinsam studieren und forschen, leben und arbeiten

    Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) bietet ideale Studienbedingungen im Herzen Rheinhessens. Neben einer forschungsorientierten Lehre bringt ein Studium an der JGU alle Vorteile einer Campusuniversität in einer Landeshauptstadt mit reichhaltigem Kulturangebot mit sich.
    „Ut omnes unum sint“ – dass alle eins seien, ist das Motto der JGU. Doch was auf Latein altmodisch klingen mag, ist hochaktuell: Die JGU ist ein Ort, an dem kulturelle, soziale und individuelle Vielfalt wertgeschätzt wird. So studieren und forschen hier junge Menschen aus über 130 Nationen.

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    bietet ideale Studienbedingungen im Herzen Rheinhessens
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    ist ein Ort, an dem kulturelle, soziale und individuelle Vielfalt wertgeschätzt wird
    Studieren und Leben auf einem Campus mit lebendiger akademischer Kultur und internationalem Flair

    Als Volluniversität bietet die JGU ein sehr breites Studienangebot, das Geistes-, Natur-, Sozial-, Medien- und Wirtschaftswissenschaften sowie Medizin, Kunst, Musik und Sport umfasst. Am Campus in Germersheim lernen die Studierenden Übersetzen und Dolmetschen. Dieses Angebot ermöglicht zahlreiche Kombinationen von Studienfächern, fördert eine hohe Interdisziplinarität und erleichtert den "Blick über den Tellerrand".
    Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) versteht sich als internationalen Ort des Forschens und Lehrens: Studierende aus allen Kontinenten lernen und leben gemeinsam auf dem Campus der JGU mit seinen vielfältigen akademischen und kulturellen Angeboten. Die JGU fördert aktiv den Studierenden-Austausch mit Hochschulen in der ganzen Welt. Internationale Studiengänge in verschiedenen Disziplinen ermöglichen bi- bzw. trinationale Studienabschlüsse.
    Das differenzierte JGU-Beratungs- und Servicenetzwerk unterstützt die Studierenden im Studium und beim Berufseinstieg.

    Icon: studium
    ermöglicht zahlreiche Kombinationen von Studienfächern, fördert eine hohe Interdisziplinarität
    Icon: studium
    fördert aktiv den Studierenden-Austausch mit Hochschulen in der ganzen Welt
    Exzellente Forschung aus der fachlichen Vielfalt einer Volluniversität heraus

    Das Profil der JGU zeichnet sich durch die folgenden Spitzenforschungsbereiche aus: 1) Teilchen- und Hadronenphysik (Exzellenzcluster PRISMA+ – Precision Physics, Fundamental Interactions and Structure of Matter), 2) Translationale Medizin, 3) Materialwissenschaften. Ferner wurden mehrere interdisziplinäre, innovative Forschungsbereiche identifiziert, die gezielt gefördert werden. Vorrangige Ziele dieser Schwerpunktbildung sind die Weiterentwicklung der forschungsstarken Bereiche, der Schnittstelle Medizin/Naturwissenschaften sowie die besondere Unterstützung der Geistes- und Sozialwissenschaften. Zusammen mit der Förderung individueller Exzellenz will die JGU so ihre Position unter den führenden Forschungsuniversitäten Deutschlands ausbauen und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit steigern. Vor der Einwerbung des Exzellenzclusters PRISMA+ im Jahr 2018 war die JGU mit dem Vorgängercluster und der Graduiertenschule Materials Science in Mainz erfolgreich.

    „Die Integration von Grundlagenforschung, angewandter Forschung und industrieller Entwicklung ist ein Markenzeichen der JGU, wie gerade die Erfolgsgeschichte von BioNTech eindrucksvoll bewiesen hat. ”
    Prof. Dr. Georg Krausch
    Präsident der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
    Icon: forschung
    interdisziplinäre, innovative Forschungsbereiche
    Icon: forschung
    unter den führenden Forschungsuniversitäten Deutschlands
    Gutenberg Campus international - das weltweite Netzwerk der JGU

    Die JGU ist Europäische Universität im Rahmen der Hochschulallianz FORTHEM mit acht europäischen Partneruniversitäten. Hinzu kommen über 440 ERASMUS-Partnerschaften und weitere 115 Partnerschaften mit Hochschulen weltweit.
    Zur Erhaltung und Weiterentwicklung ihres internationalen Campus‘ bietet die JGU eine Vielzahl an Services für internationale Studierende und Wissenschaftler*innen. Hierzu gehören z.B. das Welcome Center, die Gutenberg International Services und das Gutenberg International Conference Center. Das Programm „Summer@Uni-Mainz“ bietet internationalen Studierenden die Möglichkeit, den Sommer in einem internationalen Umfeld zu verbringen und dabei Deutsch zu lernen.
    Ein großes multinationales Forschungsnetzwerk und 44 internationale Studiengänge (darunter zwei Erasmus Mundus Studiengänge) bilden einen Schwerpunkt des internationalen Profils der JGU. Das Profil prägen zudem die Kooperationsschwerpunkte Polen, Frankreich, Israel und Schottland.

    „Die JGU bildet ihre Studierenden zu weltoffenen, verantwortungsvollen Global Citizens aus und wertschätzt Internationalität wie Interkulturalität in der Lehre und in der Forschung.”
    Prof. Dr. Georg Krausch
    Präsident der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
    Icon: international
    Europäische Universität im Rahmen der Hochschulallianz FORTHEM
    Icon: international
    multinationales Forschungsnetzwerk und 44 internationale Studiengänge

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