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Justus-Liebig-Universität Gießen

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Steckbrief

  • Hochschule Justus-Liebig-Universität Gießen
  • Fakultät / Fachbereich Fachbereich 01 Rechtswissenschaft
  • Promotionsfach / fächer Rechtswissenschaften
  • Sachgebiet(e) Rechtswissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. iur.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Voraussetzungen für die Annahme als Doktorandin oder Doktorand für Absolventinnen und Absolventen wissenschaftlicher Hochschulen

      (1) Die Annahme als Doktorandin oder Doktorand setzt voraus, dass die Bewerberin oder der Bewerber eine deutsche rechtswissenschaftliche Staats -, Magister- oder Diplomprüfung an einer wissenschaftlichen Hochschule oder eine sonstige in den wissenschaftlichen Anforderungen gleichwertige deutsche oder ausländische juristische Prüfung abgelegt hat. ...
      § 5 Voraussetzungen für die Annahme als Doktorandin oder Doktorand für Absolventinnen und Absolventen wissenschaftlicher Hochschulen

      (1) Die Annahme als Doktorandin oder Doktorand setzt voraus, dass die Bewerberin oder der Bewerber eine deutsche rechtswissenschaftliche Staats -, Magister- oder Diplomprüfung an einer wissenschaftlichen Hochschule oder eine sonstige in den wissenschaftlichen Anforderungen gleichwertige deutsche oder ausländische juristische Prüfung abgelegt hat. Über die Gleichwertigkeit der Prüfung entscheidet der Promotionsausschuss; dieser kann vor Feststellung der Gleichwertigkeit Gutachten Dritter einholen. Die erforderlichen Nachweise sind in beurkundeter Form und beurkundeter Übersetzung einzureichen.

      (2) Der Promotionsausschuss kann Bewerberinnen und Bewerber ohne eine der in Absatz 1 genannten Prüfungen als Doktorandin oder Doktorand annehmen, die an einer in- oder ausländischen Hochschule mit Pro-motionsrecht in einer Studienzeit von nicht weniger als sieben Semestern Rechtswissenschaft ordnungsgemäß studiert haben. Bewerberinnen und Bewerber, die vor ihrem Ersten Juristischen Staatsexamen, ihrer Magister- oder Diplomprüfung zuletzt an einer anderen Hochschule studiert haben, werden als Doktorandin oder Doktorand nur angenommen, wenn die Betreuungszusage im Sinne von § 2 Absatz 3 Satz 2 vorgelegt werden kann. Außerdem müssen die Bewerberinnen und Bewerber nachweisen, dass sie die Abschlussprüfung mit einer Note abgelegt haben, die an der zuletzt besuchten Hochschule einen Anspruch auf Annahme zur Promotion begründet. Darüber hinaus haben sie zu erklären, dass ein von ihnen an einer anderen Hochschule gestellter Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand nicht abgelehnt worden ist. Von dem Notenerfordernis kann der Promotionsausschuss in besonders begründeten Ausnahmefällen auf Antrag des Betreuers abweichen, sofern eine besondere wissenschaftliche Leistung zu erwarten ist.

      (3) Die Prüfung muss mindestens mit der Note "vollbefriedigend" oder einer gleichwertigen Note bestanden sein. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ferner die erfolgreiche Teilnahme an einem rechtswissenschaftlichen Seminar nachweisen; die hier erbrachte Leistung muss mindestens mit "gut" bewertet worden sein. In begründeten Fällen kann der Promotionsausschuss von diesen Erfordernissen absehen, sofern eine befürwortende Stellungnahme des Betreuers vorliegt.

      (4) Bewerberinnen und Bewerber, die eine den Anforderungen des Absatzes 1 gleichwertige deutsche oder ausländische nichtjuristische Prüfung abgelegt haben, können die Annahme als Doktorandin oder Doktorand beantragen, wenn sie an einer Universität mit deutscher Unterrichtssprache Leistungsnachweise für Fortgeschrittene im deutschen Bürgerlichen Recht, im deutschen Strafrecht und im deutschen Öffentlichen Recht sowie einen Grundlagenschein erworben haben.

      (5) Bewerberinnen und Bewerber ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung müssen hinreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen.

      § 6 Voraussetzungen für die Annahme als Doktorandin oder Doktorand für Fachhochschulabsolventinnen und Fachhochschulabsolventen

      (1) Absolventinnen und Absolventen von einschlägigen Studiengängen an Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland können zur Promotion für den Erwerb des juristischen Doktorgrades angenommen werden, wenn
      1. das von ihnen in Aussicht genommene Thema der Dissertation in die fachliche Zuständigkeit des Fachbereichs Rechtswissenschaft fällt und
      2. die Diplomprüfung an der Fachhochschule mit das Gesamtergebnis "sehr gut" ausweist,
      3. ein positives Gutachten eines fachlich einschlägigen Professors des zuständigen Fachbereichs der Fachhochschule über ihre Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit vorliegt,
      4. eine Betreuungszusage im Sinne von § 2 Absatz 3 Satz 2 vorliegt,
      5. ein Promotionsstudium im Sinne von Absatz 2 absolviert ist und
      6. die Eignungsprüfung nach Absatz 3 mit Erfolg abgelegt worden ist.

      (2) Das Promotionsstudium dient der systematischen Vermittlung theoretischer und methodischer Grundlagen rechtswissenschaftlichen Arbeitens. Es bereitet auf die Promotion vor und umfasst insgesamt acht Semesterwochenstunden. Im Promotionsstudium sind die erfolgreiche Teilnahme an einer Übung für Fort-geschrittene im deutschen Bürgerlichen Recht, im deutschen Strafrecht oder im deutschen Öffentlichen Recht sowie an einem Seminar nachzuweisen. Auf das Promotionsstudium kann verzichtet werden, wenn die in dem Studium zu erbringende Leistung und die für die Promotion erforderliche Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit auf andere Weise nachgewiesen werden können; hierüber entscheidet der Promotionsausschuss. Nach seiner positiven Entscheidung ist die Eignungsprüfung nach Absatz 3 abzulegen.

      (3) Die Eignungsprüfung dauert eine Stunde; sie erstreckt sich auf höchstens drei Fächer. In der Eignungsprüfung soll festgestellt werden, ob die Antragstellerin oder der Antragsteller die erforderlichen Kenntnisse in dem vorgesehenen Promotionsgebiet besitzt und zu wissenschaftlicher Arbeit befähigt ist. Die Eignungsprüfung wird durch die Prüfungskommission (Eignungsprüfungskommission) abgenommen, die vom Promotionsausschuss eingesetzt wird. Die Eignungsprüfungskommission besteht aus drei Mitgliedern des Fachbereichs, nämlich zwei Professoren sowie einem promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiter. Der Professor, der das Befähigungsgutachten nach Absatz 1 Nummer 3 erstellt hat, kann als beratendes Mitglied hinzugezogen werden.

      (4) Für Absolventinnen und Absolventen von einschlägigen Masterstudiengängen an Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland gilt § 5 Absatz 4 entsprechend.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 10 Anfertigung der Dissertation

      (1) Die Dissertation muss ihren Schwerpunkt in einem Gebiet haben, das im Fachbereich durch Forschung und Lehre vertreten wird. Sie muss folgenden Ansprüchen genügen:
      1. sie muss einen Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnisse aufgrund selbständiger Forschung bringen;
      2. sie muss den methodischen Grundsätzen ihres Faches gerecht werden;
      3. sie muss eine den wissenschaftlichen Arbeitsprinzipien entsprechende Dokumentation über ...
      § 10 Anfertigung der Dissertation

      (1) Die Dissertation muss ihren Schwerpunkt in einem Gebiet haben, das im Fachbereich durch Forschung und Lehre vertreten wird. Sie muss folgenden Ansprüchen genügen:
      1. sie muss einen Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnisse aufgrund selbständiger Forschung bringen;
      2. sie muss den methodischen Grundsätzen ihres Faches gerecht werden;
      3. sie muss eine den wissenschaftlichen Arbeitsprinzipien entsprechende Dokumentation über das ausgewertete Material und die herangezogene Fachliteratur enthalten;
      4. sie muss ihren Gegenstand klar und formal einwandfrei darstellen.

      (2) Teile einer Arbeit, die von mehreren Verfassern stammt (Gruppendissertation), können als Dissertation anerkannt werden, wenn sie von der Doktorandin oder dem Doktoranden verfasst sind, zusammenhängende Sachkomplexe darstellen und als Einzelleistungen der Doktorandin oder des Doktoranden abgrenzbar und bewertbar sind sowie den Anforderungen des Absatzes 1 entsprechen. Über die Art der Zusammenarbeit und den Anteil der einzelnen Doktorandinnen oder Doktoranden ist ein gesonderter Arbeitsbericht zu erstellen, der von dem Betreuer zu bestätigen ist. Für jede Doktorandin oder jeden Doktoranden ist ein gesondertes Promotionsverfahren durchzuführen.

      (3) Die Dissertation ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Der Promotionsausschuss kann in besonders begründeten Ausnahm erfällen eine andere Sprache zulassen. Der Sprachwunsch ist im Annahmeantrag anzugeben. Nachträgliche Änderungen des Sprachwunsches bedürfen der Genehmigung des Promotionsausschusses.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle StAnz. Hessen 16/2003, S. 1562 ff.
  • Hochschulporträt
    „Die traditionsreiche Justus-Liebig-Universität Gießen bietet Studierenden ein breites Fächerspektrum und exzellente Lehre in einer jungen Universitätsstadt, die durch akademische Freiheit, Toleranz und Weltoffenheit geprägt ist.”
    Prof. Dr. Joybrato Mukherjee
    Präsident der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU)
    Foto: Studierende vor dem Hauptgebäude der Justus-Liebig-Universität Gießen
    Anwendungsnah und International

    Die Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) ist eine moderne Hochschule mit über 400-jähriger Geschichte. Neben einem breiten Lehrangebot – von den klassischen Naturwissenschaften über Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Gesellschafts- und Erziehungswissenschaften bis hin zu Sprach- und Kulturwissenschaften – bietet sie ein einmaliges lebenswissenschaftliches Fächerspektrum: Human- und Veterinärmedizin, Agrar-, Umwelt- und Ernährungswissenschaften sowie Lebensmittelchemie.
    Das Erbe ihres Namensgebers Justus Liebig prägt die Universität: in anwendungsnaher Forschung und Lehre ebenso wie in ihrer internationalen Ausrichtung. Mit rund 100 Hochschulen weltweit ist die JLU durch Abkommen verbunden. Seit dem Jahr 2006 wird die Forschung an der Universität Gießen kontinuierlich in der Exzellenzinitiative bzw. der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern gefördert.

    Icon: uebersicht
    anwendungsnahe Forschung und Lehre sowie internationale Ausrichtung
    Icon: uebersicht
    Studienangebote von Agrarökonomie bis Zahnmedizin sowie Lehrerbildung
    Über 90 Studiengänge

    Von Agrarökonomie über Kunstpädagogik bis Zahnmedizin: Die Studierenden können unter mehr als 90 zum Teil internationalen Studiengängen wählen, die mit Bachelor, Master oder Staatsexamen abschließen. Eine besondere Verantwortung übernimmt die JLU in der Lehrerbildung: Neun ihrer elf Fachbereiche sind beteiligt; über 20 Prozent der Studierenden sind Lehramtsstudierende.

    Icon: studium
    breites Fächerspektrum einer Volluniversität
    Icon: studium
    weltweit über 100 Partnerschafts-, Kooperations- und Austauschabkommen
    Forschung und Netzwerke

    Ob Insektenbiotechnologie, Klimafolgenforschung, Lungenforschung, Materialwissenschaften oder Wahrnehmungspsychologie: An der JLU gelingt es, international attraktive Forschungsschwerpunkte zu etablieren, in denen mit strategischen Partnern Lösungsvorschläge für drängende Zukunftsfragen erarbeitet werden. Die Forschungsstärke zeigt sich u.a. an zahlreichen Sonderforschungsbereichen, DFG-Schwerpunktprogrammen und -Graduiertenkollegs, LOEWE-Zentren und -Schwerpunkten, der Federführung beim Deutschen Zentrum für Lungenforschung sowie der Beteiligung an zwei Gesundheitsforschungszentren. Die JLU bietet eine strukturierte Graduiertenausbildung an.

    Icon: forschung
    Zwölf DFG-Sonderforschungsbereiche, fünf DFG-Schwerpunktprogramme, sieben (klinische) Forschungsgruppen, sechs DFG-Graduiertenkollegs
    Icon: forschung
    erfolgreich in der Exzellenzinitiative I und II, erfolgreichste hessische Universität in der Exzellenzstrategie 2018
    Foto: Außenansicht des Neubaus des Instituts- und Hörsaalgebäudes Chemie auf dem Campus Natur- und Lebenswissenschaften
    Foto: Studierende im Campusbereich Philosophikum
    Foto: Blick auf den Campus Rechts- und Wirtschaftswissenschaften

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