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Universität Leipzig

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Steckbrief

  • Hochschule Universität Leipzig
  • Fakultät / Fachbereich Erziehungswissenschaftliche Fakultät
  • Promotionsfach / fächer
    ... Allgemeine Pädagogik; Berufs- und Wirtschaftspädagogik; Erwachsenenpädagogik; Geistigbehindertenpädagogik; Grundschuldidaktik; Grundschulpädagogik; Körperbehindertenpädagogik; Lernbehindertenpädagogik; Pädagogische Psychologie; Schulpädagogik; Sozialpädagogik; Sprachbehindertenpädagogik; Vergleichende Pädagogik; Verhaltensgestörtenpädagogik
    Allgemeine Pädagogik; Berufs- und Wirtschaftspädagogik ...
  • Sachgebiet(e) Pädagogik und Bildung, allgemeine
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Antrag auf Annahme als Doktorandin

      (1) Die Fakultät führt eine Doktorandenliste. Die Aufnahme in die Doktorandenliste ist zwingende Voraussetzung für die Promotion an der Fakultät. Der Antrag auf Annahme als Doktorandin ist nicht identisch mit dem Antrag auf Eröffnung eines Promotionsverfahrens nach § 7.

      (2) Als Doktorandin kann zugelassen werden, wer
      1. einen Diplom-, Master- oder Magistergrad an einer Hochschule in einem dem Promotionsgebiet zuordenbaren St...
      § 4 Antrag auf Annahme als Doktorandin

      (1) Die Fakultät führt eine Doktorandenliste. Die Aufnahme in die Doktorandenliste ist zwingende Voraussetzung für die Promotion an der Fakultät. Der Antrag auf Annahme als Doktorandin ist nicht identisch mit dem Antrag auf Eröffnung eines Promotionsverfahrens nach § 7.

      (2) Als Doktorandin kann zugelassen werden, wer
      1. einen Diplom-, Master- oder Magistergrad an einer Hochschule in einem dem Promotionsgebiet zuordenbaren Studiengang erworben oder die ggf. erforderliche Staatsprüfung abgelegt hat, wobei mindestens die Note “gut” erreicht wurde,
      2. nicht zuvor ein gleichartiges Promotionsverfahren endgültig nicht bestanden hat bzw. nicht in einem ruhenden Verfahren steht.

      (3) Inhaber eines Bachelorgrades einer Hochschule können auch ohne Erwerb eines weiteren Grades im Wege eines Eignungsfeststellungsverfahrens nach § 5 zur Promotion zugelassen werden.

      (4) Verfügt eine Kandidatin über einen Diplom-, Master- oder Magistergrad, der nicht den weiteren Voraussetzungen nach Abs. 2 Nr. 1 entspricht, kann sie im Wege der Eignungsfeststellungsprüfung nach § 5 zugelassen werden.

      (5) Der Antrag auf Annahme als Doktorandin ist schriftlich an die Dekanin der Fakultät zu richten. Mit dem Antrag sind einzureichen:
      1. ein Exposé, das das in Aussicht genommene Thema der Dissertation und das Projekt beschreibt. Dieses Exposé umfasst in 15 bis 20 Seiten Haupttext eine Darstellung zum Forschungsstand, die Forschungsfragen, die nachvollziehbare Beschreibung und Begründung der einzusetzenden Methoden zur Datengewinnung, Auswertung und Interpretation, den beabsichtigten fachlichen Erkenntniszuwachs und potenziellen Transfernutzen für die Praxis; Darstellungen zur Ressourcen- und Arbeitsplanung sowie Quellenverzeichnisse ergänzen den Text.
      2. eine gutachterliche Stellungnahme zur wissenschaftlichen Qualität und Machbarkeit des Promotionsprojekt von der ordentlich berufenen Professorin der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät, die bereit ist, die Kandidatin bei der Erarbeitung der Dissertation wissenschaftlich zu betreuen3 und die Dissertation auch zu begutachten Erst-Betreuerin);
      3. eine von Betreuerin und Nachwuchswissenschaftlerin unterzeichnete Betreuungsvereinbarung (siehe Anlage 1);
      4. der Nachweis bereits erfüllter Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 6;
      5. die Darstellung des Lebenslaufes und des wissenschaftlichen Werdeganges, einschließlich der Nachweise über bereits absolvierte zusätzliche Studien oder Examina sowie eine Erklärung über evtl. zurückliegende erfolglose Promotionsverfahren;
      6. eine Erklärung, dass die aktuell gültige Promotionsordnung anerkannt wird.

      (6) Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Examina und Studienabschlüsse entscheidet der Promotionsausschuss unter Berücksichtigung von Äquivalenzabkommen. Beglaubigte Kopien (ggf. mit Übersetzungen) müssen eingereicht werden.

      (7) Die Dekanin beauftragt den Promotionsausschuss mit der Prüfung der mit dem Antrag eingereichten Unterlagen.

      (8) Der Promotionsausschuss entscheidet über die Annahme oder Ablehnung des Antrags zur Aufnahme auf die Doktorandenliste. Im Falle der Annahme erfolgt die Aufnahme auf die Doktorandenliste der Fakultät; die wissenschaftliche Betreuerin wird bestätigt. Über die Annahme erhält die Kandidatin eine schriftliche Mitteilung. Über eine Ablehnung erhält sie
      einen mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehenen schriftlichen Bescheid.

      (9) Studierende in einem Graduiertenstudiengang der Fakultät werden ohne zusätzliches Verfahren in die Doktorandenliste aufgenommen, da die Prüfung im Rahmen der Zulassung zum Graduiertenstudium erfolgt.

      (10) Die Eintragung in die Doktorandenliste erlischt nach sechs Jahren. In begründeten Fällen ist spätestens drei Monate vor Ablauf dieser Frist ein schriftlicher Antrag auf Verlängerung der Zugehörigkeit zu stellen. Die Bereitschaftserklärung der (Erst-)Betreuerin (gem. Abs. 5 Ziff. 2) ist dafür erneut einzuholen.

      § 5 Eignungsfeststellungsprüfung

      (1) Die Eignungsfeststellungsprüfung umfasst wesentliche Prüfungen aus einem Studiengang der Fakultät, die zur Erlangung des entsprechenden Hochschulabschlusses, als Voraussetzung der angestrebten Promotion, üblich sind. Darüber hinaus ist der Qualifikationsnachweis über Kenntnisse einschlägiger Forschungsmethoden vorzulegen. Über die Ausgestaltung der Prüfung entscheidet der Promotionsausschuss.

      (2) Über die Anerkennung früher erbrachten Leistungen entscheidet der Promotionsausschuss.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 10 Dissertation, ihre Begutachtung und Annahme
      Dissertation

      (1) Mit der Dissertation als Einzelleistung weist die Kandidatin die Fähigkeit nach, selbstständig wissenschaftliche Ergebnisse zu erzielen, die eine Weiterentwicklung des Wissenschaftsgebietes, seiner Theorien und/oder Methoden darstellen.

      (2) Die Dissertation wird in der Regel in deutscher Sprache abgefasst; über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss.

      (3) Die Dissertationsschrift kann al...
      § 10 Dissertation, ihre Begutachtung und Annahme
      Dissertation

      (1) Mit der Dissertation als Einzelleistung weist die Kandidatin die Fähigkeit nach, selbstständig wissenschaftliche Ergebnisse zu erzielen, die eine Weiterentwicklung des Wissenschaftsgebietes, seiner Theorien und/oder Methoden darstellen.

      (2) Die Dissertation wird in der Regel in deutscher Sprache abgefasst; über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss.

      (3) Die Dissertationsschrift kann als Monografie oder als kumulative Schrift abgefasst werden. In eine kumulative Dissertationsschrift werden mindestens drei Publikationen aufgenommen, von denen mindestens zwei in Erstautorenschaft verfasst und mindestens drei im peer-review-Verfahren in Zeitschriften oder Sammelbänden zur Veröffentlichung angenommen sind. Diese Beiträge werden in eine Rahmenschrift eingebettet, in der die fachlichen Zusammenhänge der Beiträge sowie die Bedeutsamkeit nach § 2 bzw. § 10 Abs. 1 reflektiert werden. Für Beiträge, die in Ko-Autorenschaft verfasst worden sind, sind die Anteile der Beteiligten explizit auszuweisen.

      (4) Die Dissertation enthält neben dem Textteil sowie dem Inhalts- und Literaturverzeichnis, ein Titelblatt gem. Anlage 2, eine Darstellung des wissenschaftlichen Werdeganges, ein Verzeichnis der wissenschaftlichen Publikationen, dissertationsbezogene bibliographische Daten und eine
      Selbständigkeitserklärung. Bei kumulativen Dissertationen ist zusätzlich eine Erklärung über den Eigenanteil gem. Abs. 4 hinzuzufügen (d.h. eine von der Kandidatin verfasste und unterschriebene sowie von den Ko-Autorinnen gegengezeichnete Erklärung über die Aufteilung der Beiträge ist in die Dissertation einzubinden.)
    • in Englisch möglich Ohne Ang.
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 1 Doktorgrade, Promotionsgebiet
      ...
      (2) Die Fakultät kann gemeinsam mit einer ausländischen Fakultät oder Hochschule aufgrund einer gemeinsamen Betreuung einen binationalen Doktorgrad verleihen. Mit der wissenschaftlichen Partnereinrichtung ist eine Rahmenvereinbarung zu schließen, die die Grundlagen der gemeinsamen Betreuung regelt. Die Rahmenvereinbarung bedarf der Zustimmung des Promotionsausschusses. Die Rahmenvereinbarung soll insbesondere Regelungen enthalten über die Du...
      § 1 Doktorgrade, Promotionsgebiet
      ...
      (2) Die Fakultät kann gemeinsam mit einer ausländischen Fakultät oder Hochschule aufgrund einer gemeinsamen Betreuung einen binationalen Doktorgrad verleihen. Mit der wissenschaftlichen Partnereinrichtung ist eine Rahmenvereinbarung zu schließen, die die Grundlagen der gemeinsamen Betreuung regelt. Die Rahmenvereinbarung bedarf der Zustimmung des Promotionsausschusses. Die Rahmenvereinbarung soll insbesondere Regelungen enthalten über die Durchführung der Betreuung, die Promotionsprüfung einschließlich der Notengebung, den Vollzug der Promotion sowie die dabei entstehenden Kosten. Für die Promotion in gemeinsamer Betreuung mit einer ausländischen Fakultät oder Hochschule gelten ansonsten, soweit im Folgenden nichts Abweichendes geregelt ist, die Regelungen dieser Ordnung.
      ...
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachungen 6/2023
  • Hochschulporträt
    „Unsere Universität bietet ein modernes Studienangebot, das auf eine Fächervielfalt und einen lebendigen Campus trifft. Studieren Sie an einer weltoffenen Universität mitten in einer pulsierenden Stadt.”
    Prof. Dr. Eva Inés Obergfell
    Rektorin der Universität Leipzig
    Vielfalt hat Tradition

    Die 1409 gegründete Universität Leipzig gehört zu den ältesten Universitäten Europas. Mit ihrem breiten Fächerkanon und besonderen Akzenten in den Geistes-, Natur- und Lebenswissenschaften hat sich die weltoffene Universität Leipzig einen nationalen und internationalen Ruf erworben. Heute strebt sie als moderne Volluniversität einen führenden Platz unter den deutschen Universitäten an.

    14 Fakultäten mit über 130 Instituten und Zentren setzen auf fächer- und fakultätsübergreifende Forschung und Lehre, auf Kooperation mit anderen Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft und auf weltweite Zusammenarbeit. Mit rund 200 Studiengängen bietet die Universität Leipzig eine in Sachsen einmalige Fächervielfalt.

    Die Universität verfügt über ein breites Forschungsspektrum in den Lebenswissenschaften, den Geistes- und Sozialwissenschaften und den Naturwissenschaften. Sie betreibt interdisziplinär Grundlagen- und angewandte Forschung und ist ein wichtiger Wissens- und Technologietransferpartner.

    Icon: uebersicht
    Universität mit langer Tradition und breitem Fächerangebot
    Icon: uebersicht
    setzt auf fächer- und fakultätsübergreifende Forschung und Lehre
    Studium und Lehre

    Als klassische Volluniversität mit rund 200 Studiengängen bietet die Universität Leipzig für Studierende aus der ganzen Welt eine in Sachsen einmalige international ausgerichtete Fächervielfalt. Neben Studiengängen mit Bachelor- oder Masterabschluss wie Amerikastudien, Informatik und Wirtschaftswissenschaften stehen Studiengänge mit Staatsprüfung wie Lehramt, Medizin und Rechtswissenschaft. Neben den großen Studiengängen tragen wie Sorabistik und Altorientalistik zu Profil und Ansehen der Universität bei. Zudem hat sich die Universität Leipzig zum Zentrum für Lehrerbildung in Sachsen entwickelt. Vielfältige Kooperationsbeziehungen mit ausländischen Partnerhochschulen machen Leipzig zu einem weltweit attraktiven Hochschulstandort.

    Icon: studium
    klassische Volluniversität mit international ausgerichteter Fächervielfalt
    Icon: studium
    vielfältige Kooperationsbeziehungen mit ausländischen Partnerhochschulen
    Forschung

    Die traditionelle Fächervielfalt in der Lehre korrespondiert mit interdisziplinärer Grundlagen- und angewandter Forschung auf Spitzenniveau. Das breite Forschungsspektrum in den Lebenswissenschaften, den Geistes-, Sozial- und Naturwissenschaften spiegelt sich in drei strategischen Forschungsfeldern mit neun Forschungsprofilbereichen, drei Sonderforschungsbereichen und drei Transregios wider, in denen mehrere Fakultäten mit Partneruniversitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten.

    Die Forschungsstärken liegen insbesondere in den Bereichen Globale Interaktion, Biomedizin, Biotechnologie, Biodiversität, Intelligente Materialien und Nachhaltigkeit in denen sich die Universität Leipzig zu einem Wissens- und Technologietransferpartner auf internationaler Ebene entwickelt hat. Zur gegenseitigen Stärkung in Lehre und Forschung kooperiert sie seit 1995 länderübergreifend im Unibund Halle-Jena-Leipzig.

    Icon: forschung
    angesehener Wissens- und Technologietransferpartner auf internationaler Ebene
    Icon: forschung
    bietet interdisziplinäre Grundlagen- und angewandte Forschung auf Spitzenniveau
    Universität International

    Charakteristisch für die Universität Leipzig sind ihre zahlreichen Auslandskontakte, ihre hohe Mobilitätsquote und ihre international vernetzte Lehre, die besonders durch gemeinsame Studienangebote mit ausländischen Partnereinrichtungen gefördert wird. 38 internationale Studiengänge, darunter 17 integrierte und zwei im Rahmen von "Erasmus Mundus" EU-geförderte Masterstudiengänge, stehen für die Internationalisierung des Curriculums. 3 500 Studierende aus mehr als 150 Ländern beleben durch ihre kulturellen Erfahrungen den wissenschaftlichen Diskurs und das Leben auf dem Campus.

    Die Universität Leipzig pflegt Kooperationen mit rund 350 Erasmus+ Partnerhochschulen inner- und außerhalb Europas und 56 weltweite Universitätspartnerschaften. Besonders intensive Beziehungen bestehen zu den Universitäten in Stellenbosch, Graz, Breslau und Prag. Zudem ist die Universität Leipzig "Europäische Hochschule" als Teil der EU-geförderten Hochschulallianz "Arqus".

    Icon: international
    verfügt über viele Auslandskontakte, hohe Mobilitätsquote und international vernetzte Lehre
    Icon: international
    pflegt zahlreiche Kooperationen und Universitätspartnerschaften in Europa und weltweit
    Foto: Blick auf das Paulinum und den Campus Augustusplatz der Universität Leipzig.
    Foto: Blick in das Audimax der Universität Leipzig auf dem Campus Augustusplatz.
    Foto: Zwei Studentinnen sitzen auf dem Campus vor dem Hörsaalgebäude und lernen zusammen.
    Foto: Blick in das Innere der Universitätsbibliothek Bibliotheca Albertina der Universität Leipzig mit Foyer und Treppenhaussäulen.

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