Treffer 1 von ingesamt 1 Treffer

Ihre Suchkriterien : EBS Business School

EBS Universität für Wirtschaft und Recht

Zur Merkliste hinzufügen (Bitte loggen Sie sich ein)

Steckbrief

  • Hochschule EBS Universität für Wirtschaft und Recht
  • Fakultät / Fachbereich EBS Business School
  • Promotionsfach / fächer Betriebswirtschaftslehre
  • Sachgebiet(e) Wirtschaftswissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. rer. pol.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      §4 Zulassungsvoraussetzungen
      (1) Bedingungen für die Zulassung zur Promotion sind:
      a. ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium im Umfang von in der Regel mindestens acht wissenschaftlichen Studiensemestern (Diplom, Master oder Staatsexamen), das durch das Zeugnis einer deutschen Universität oder einer ihr gleich gestellten Hochschule oder ein entsprechend gleichwertiges Zeugnis gemäß Abs. 2 und 3 nachgewiesen wird. Im Fall eines Master‐ Abschlusses müssen über ...
      §4 Zulassungsvoraussetzungen
      (1) Bedingungen für die Zulassung zur Promotion sind:
      a. ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium im Umfang von in der Regel mindestens acht wissenschaftlichen Studiensemestern (Diplom, Master oder Staatsexamen), das durch das Zeugnis einer deutschen Universität oder einer ihr gleich gestellten Hochschule oder ein entsprechend gleichwertiges Zeugnis gemäß Abs. 2 und 3 nachgewiesen wird. Im Fall eines Master‐ Abschlusses müssen über Bachelor und Master kumuliert in der Regel mindestens 300 ECTS‐Punkte erbracht worden sein, wobei das Masterstudium mindestens 60 akademische ECTS‐Punkte aufweisen muss. Fehlen dem Bewerber bis zu 30 ECTS‐Punkte auf die Mindestzahl von 300, legt der Promotionsausschuss auf Vorschlag des Erstbetreuers passende Bereiche fest, in denen der Bewerber Studienleistungen nachholen muss. Eine Zulassung zur Promotion mit
      weniger als 270 ECTS‐Punkten ist ausgeschlossen. Die Studienleistungen sind für jeden Studienabschluss (Bachelor, Master, Diplom, Staatsexamen) durch beglaubigte Kopien zu
      belegen;
      b. die schriftliche Betreuungszusage eines für die Betreuung von Dissertationen berechtigten Erstbetreuers (§ 7 Abs. 1);
      c. sehr gute englische Sprachkenntnisse, nachgewiesen durch
      i. den Abschluss eines vollständig englischsprachigen Studiengangs (Abschluss: Bachelor, Master oder Diplom) an einer Hochschule,
      ii. oder das Ergebnis eines anerkannten Tests (z.B. TOEFL IBT Score mit mindestens 100 Punkten oder IELTS (academic) Score mit mindestens 7.5 Punkten),
      iii. oder ein Zertifikat (mindestens C1 Level);
      d. ggf. die schriftliche Bestätigung über einen in den letzten fünf Jahren abgelegten Graduate Management Admission Test (GMAT) mit der durch den Erstbetreuer vorgegebenen Punkthöhe.

      (2) Der Promotionsausschuss entscheidet über die Gleichwertigkeit von Zeugnissen
      a. einer deutschen Universität oder einer ihr gleich gestellten Hochschule, wenn das Gebiet der Dissertation nicht identisch ist mit dem Fach oder den Fächern des abgeschlossenen Studiums (Abschluss: Diplom, Staatsexamen oder Master);
      b. einer deutschen Hochschule für angewandte Wissenschaften, im Fachbereich Betriebswirtschaftslehre (Abschluss: Diplom oder Master); wobei die der Zulassung zugrunde zu legende Abschlussprüfung mindestens mit der Note "gut" oder einer gleichwertigen Note bestanden sein soll. Der Promotionsausschuss kann in begründeten Fällen Ausnahmen zulassen.

      (3) Die Gleichwertigkeit von Zeugnissen ausländischer Hochschulen ist in der Regel durch den
      Bewerber mittels der Vorlage einer entsprechenden Bewertung der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB) zu belegen.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      §9 Dissertation
      (1) Die Dissertation muss inhaltlich einem der durch die Betreuer vertretenen Fachgebiete
      zuzuordnen sein. Die Dissertation zeigt die Befähigung des Doktoranden zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit. Sie muss einen eigenen, neuen und weiterführenden wissenschaftlichen Beitrag darstellen.

      (2) Sie ist in englischer Sprache einzureichen. Andere Sprachen sind nur mit Zustimmung des Erstbetreuers und nach schriftlichem Antrag mit der Zustimmung des Promot...
      §9 Dissertation
      (1) Die Dissertation muss inhaltlich einem der durch die Betreuer vertretenen Fachgebiete
      zuzuordnen sein. Die Dissertation zeigt die Befähigung des Doktoranden zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit. Sie muss einen eigenen, neuen und weiterführenden wissenschaftlichen Beitrag darstellen.

      (2) Sie ist in englischer Sprache einzureichen. Andere Sprachen sind nur mit Zustimmung des Erstbetreuers und nach schriftlichem Antrag mit der Zustimmung des Promotionsausschusses möglich.

      (3) Die Dissertation ist vom Doktoranden mit einem Verzeichnis aller benutzten Quellen und einer
      Erklärung zu versehen, dass er die Arbeit – abgesehen von den in ihr ausdrücklich genannten Hilfen – selbständig verfasst hat: "Ich versichere hiermit ehrenwörtlich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig und nur unter Benutzung der angeführten Quellen und Hilfsmittel
      angefertigt habe. Sämtliche Entlehnungen oder Anlehnungen sind durch Quellenangaben eindeutig kenntlich gemacht."

      (4) Ist ein Forschungsprojekt von mehreren Doktoranden gemeinschaftlich bearbeitet worden, so ist für jeden von ihnen ein gesondertes Promotionsverfahren durchzuführen. Die Einzelleistungen
      jedes Doktoranden müssen abgrenzbar und bewertbar sein. Bei kumulativen Dissertationen gelten die Regelungen, auf die unter §9(5) verwiesen wird.

      (5) Die Dissertation wird in der Regel als kumulative Dissertation geschrieben, für welche zusätzlich die Vorgaben für kumulative Dissertationen gelten (siehe Anhang/Appendix der Promotionsordnung „Vorgaben für die kumulative Dissertation an der EBS Business School“).

      Vorgaben für die kumulative Dissertation an der EBS Business School
      (1) Eine kumulative Dissertation besteht aus mindestens drei inhaltlichen Beiträgen (im folgenden Artikel), die um eine Einleitung und ein Schlusskapitel zu ergänzen sind. Die Einleitung stellt einen themenübergreifenden Diskussionsteil mit Reflexion zur bestehenden Literatur und/oder Methodik dar und beschreibt den inhaltlichen Zusammenhang der drei Artikel. Weiterhin muss die Einleitung Informationen über den Publikationsstatus sowie den Namen und die Anzahl der Koautoren*innen der jeweiligen Artikel enthalten.
      (2) Mindestens zwei Artikel in der Dissertation müssen dem Qualitätsstandard renommierter internationaler Fachzeitschriften (peer‐reviewed) entsprechen. Die Einschätzung erfolgt durch
      die internen und externen Gutachter*innen. Eine Annahme auf Konferenzen oder in einschlägigen Zeitschriften gilt als positives Qualitätsmerkmal. Über die verpflichtende Präsentation eines Artikels auf einer qualifizierten Konferenz (siehe Promotionsordnung §8(3)) hinaus, sind Konferenzpräsentationen oder eine Annahme in einschlägigen Zeitschriften jedoch keine Bedingung für die Annahme der Dissertation.
      (3) Zu jedem Artikel muss eine Erklärung eingereicht werden, die den Beitrag des/der Kandidat*in explizit hervorhebt und deren/dessen Leistungsbeitrag als Prozentsatz definiert und begründet. Diese Erklärung müssen alle Koautoren*innen, zu denen auch die Referenten gehören dürfen, unterschreiben.
      (4) Mindestens zwei Artikel müssen jeweils mehr als 60% Leistungsbeitrag des/der Kandidat*in aufweisen.
      (5) Maximal einer der Artikel darf in einem anderen laufenden oder abgeschlossenen Promotionsverfahren eingebunden sein.
      Wiesbaden, den 22.06.2021
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Veröffentlichung der EBS Universität für Wirtschaft und Recht

Das könnte Sie auch interessieren

Hochschulen

Ein Überblick über alle deutschen Hochschulen mit umfangreicher Suchmaske und detaillierten Informationen zu jeder Hochschule.

Hochschulen

Studium

Alle Studienmöglichkeiten staatlicher und staatlich anerkannter deutscher Hochschulen sowie Hinweise für eine erfolgreiche Studienwahl.

Studium

Über uns

Der Hochschulkompass informiert über deutsche Hochschulen und ist bundesweit das einzige Portal, das auf Selbstauskünften der Hochschulen beruht.

Über uns