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Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart

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Steckbrief

  • Hochschule Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart
  • Fakultät / Fachbereich Staatliche Akademie der Bildenden Künste
  • Promotionsfach / fächer
    ... Architektur; Kunstpädagogik; Kunstwissenschaften; Medientheorie; Philosophie
    Architektur; Kunstpädagogik ...
  • Sachgebiet(e) Architektur, allgemeine; Kunst; Medienwissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr.-Ing.; Dr. phil.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 - Voraussetzungen für die Promotion

      (1) Als Doktorandin oder Doktorand kann angenommen werden, wer in den Fächern, die den Fachgebieten entsprechen, in denen gemäß der vorliegenden Promotionsordnung der Grad des Dr.-Ing. bzw. des Dr. phil. verliehen werden kann, einen Masterstudiengang, einen Studiengang an einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder Kunsthochschule mit einer mindestens vierjährigen Regelstudienzeit oder einen postgradualen Studiengang an einer Unive...
      § 4 - Voraussetzungen für die Promotion

      (1) Als Doktorandin oder Doktorand kann angenommen werden, wer in den Fächern, die den Fachgebieten entsprechen, in denen gemäß der vorliegenden Promotionsordnung der Grad des Dr.-Ing. bzw. des Dr. phil. verliehen werden kann, einen Masterstudiengang, einen Studiengang an einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder Kunsthochschule mit einer mindestens vierjährigen Regelstudienzeit oder einen postgradualen Studiengang an einer Universität, Pädagogischen Hochschule, einer Kunsthochschule oder einer anderen Hochschule mit Promotionsrecht mit einer Prüfung mit überdurchschnittlichem Erfolg, das heißt in der Regel mit der Gesamtnote oder der Durchschnittsnote „gut“ oder besser abgeschlossen hat.

      (2) Bei Abschlüssen einer ausländischen Hochschule, ist die Gleichwertigkeit des Studienabschlusses mit einem Abschluss gemäß Absatz 1 nachzuweisen.

      (3) Unter den in Absatz 4 genannten Voraussetzungen können besonders qualifizierte Absolventinnen und Absolventen eines Diplomstudiengangs einer Fachhochschule, eines Bachelorstudiengangs oder eines Staatsexamensstudiengangs als Doktorandin oder Doktorand angenommen werden.

      (4) 1Voraussetzung für die Annahme als Doktorandin oder Doktorand gemäß Abs. 3 ist ein erfolgreich abgeschlossener Diplomstudiengang an einer Fachhochschule, Bachelorstudiengang oder Staatsexamensstudiengang mit einer hervorragenden Leistung (Note: sehr gut). 2Wird diese Voraussetzung erfüllt, so leitet derPromotionsausschuss ein Eignungsfeststellungsverfahren ein, das aus einem schriftlichen und einem mündlichen Eignungsnachweis (Absatz 5 und 6) besteht.

      (5) 1Der schriftliche Eignungsnachweis dient zur Feststellung der Fähigkeit, selbständig wissenschaftlich zu arbeiten. 2Hierzu wird vom Promotionsausschuss ein Thema zur Ausarbeitung bestimmt. 3Zur Anfertigung der Arbeit wird vom Datum der Ausgabe des Themas an eine Frist von sechs Monaten gewährt. 4Umfang und Qualität dieser Arbeit sollen den Anforderungen einer Master- bzw. Magisterarbeit in den kunstwissenschaftlichen Fächern an einer deutschen Universität entsprechen. 5In begründeten Fällen kann der Zeitraum der Anfertigung mit Genehmigung des Promotionsausschusses einmal um drei Monate verlängert werden. 6Die Bewerberin oder der Bewerber kann dem Promotionsausschuss Themenvorschläge unterbreiten.

      (6) 1Der mündliche Eignungsnachweis besteht aus einer ca. 30-minütigen mündlichen Prüfung, in der die Bewerberin oder der Bewerber in mindestens zwei verschiedenen, selbst vorgeschlagenen Themen aus dem kunstwissenschaftlichen Bereich geprüft wird. 2Die gewählten Themengebiete dürfen nicht mit dem Thema der wissenschaftlichen Arbeit identisch sein. 3Das Prüfungskomitee setzt sich zusammen aus dem Vorsitz des Promotionsausschusses und zwei hauptberuflichen Professorinnen oder Professoren der wissenschaftlichen Fächer.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 10 - Dissertation

      (1) 1Die Dissertation soll die Fähigkeit zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit nachweisen. 2Als originäre Forschungsleistung soll sie zum Erkenntnisfortschritt
      der jeweiligen wissenschaftlichen Disziplin beitragen. 3Unabdingbar ist der korrekte Umgang mit den benutzten Daten. 4Die Forschungsergebnisse müssen nachvollziehbar sein und sollen in Form und Umfang angemessen dargelegt werden. 5Die Dissertation enthält ein maximal einseitiges Abstract in d...
      § 10 - Dissertation

      (1) 1Die Dissertation soll die Fähigkeit zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit nachweisen. 2Als originäre Forschungsleistung soll sie zum Erkenntnisfortschritt
      der jeweiligen wissenschaftlichen Disziplin beitragen. 3Unabdingbar ist der korrekte Umgang mit den benutzten Daten. 4Die Forschungsergebnisse müssen nachvollziehbar sein und sollen in Form und Umfang angemessen dargelegt werden. 5Die Dissertation enthält ein maximal einseitiges Abstract in deutscher und englischer Sprache.

      (2) 1Die Dissertation soll im Regelfall in deutscher Sprache abgefasst sein. 2In Abstimmung mit der Betreuung und mit Zustimmung des Promotionsausschusses ist eine Abfassung der Dissertation in englischer Sprache möglich.

      (3) Die benutzte Literatur und andere Quellen sind vollständig anzugeben.

      (4) 1Studienarbeiten, die Diplomarbeit, die Masterarbeit, die wissenschaftliche Arbeit
      der Lehramtsprüfung, Arbeiten, die zu anderen Prüfungen eingereicht wurden, oder vor der Annahme als Doktorandin oder Doktorand erfolgte wissenschaftliche Publikationen können nicht als Dissertation verwendet werden. 2Die Dissertation
      ist eine monografische originäre wissenschaftliche Arbeit. 3Teile der Dissertation können vor Abschluss des Promotionsverfahrens mit Zustimmung der Betreuung, in Zweifelsfällen des Promotionsausschusses, veröffentlicht werden. 4Unabhängig vom Umfang der in der Dissertation aufgenommenen bereits veröffentlichten Arbeiten, muss sie einen substanziellen Teil enthalten, der über diese Arbeiten hinausgeht und muss insgesamt den Anforderungen nach Absatz 1 genügen.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Veröffentlichung der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Stuttgart
  • Hochschulporträt
    „Die ABK Stuttgart bietet dem künstlerisch-wissenschaftlichen Nachwuchs attraktive Studienmöglichkeiten und erhielt dafür mehrfach den Landeslehrpreis und Auszeichnungen für innovative Lehr-Lern-Modelle.”
    Prof. Dr. Barbara Bader
    Rektorin der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Stuttgart
    Foto: Blick auf das Gebäude der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Stuttgart
    Innovativ und zukunftsweisend

    Die Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart mit ihrer mehr als 250-jährigen Geschichte ist eine der größten Kunsthochschulen in Deutschland. Mit 18 Studiengängen in den Fachgruppen Kunst, Architektur, Design und Kunstwissenschaften-Restaurierung bietet sie ein breites Spektrum an Forschungs- und Studienmöglichkeiten.

    Neben der künstlerischen Arbeit in den Klassen und Ateliers verfügt sie über dreißig Lehrwerkstätten wie Metall- und Holzwerkstätten, Werkstätten für Bronzegießerei, Maltechniken, Druck- und Buchbindetechniken sowie Werkstätten für Medien, Fotografie und Computer-Aided Design, in denen Ideen und Konzepte analog und/oder digital umgesetzt werden. Die Werkstätten sind von zentraler Bedeutung für die künstlerische Ausbildung und Orte, an denen die Interdisziplinarität als Spezifikum der Akademie sichtbar wird.

    Icon: uebersicht
    in Lehrwerkstätten wird die Interdisziplinarität als Spezifikum der Akademie sichtbar
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    künstlerisches Arbeiten in Klassen, Ateliers und in mehr als 30 Werkstätten
    Studium und Lehre

    Diplomstudiengänge: Bildende Kunst (Schwerpunkte: Bildhauerei, Fotografie, Freie Grafik, Glasgestaltung, Installation, Keramik, Malerei, Performance, Video und Zeichnung), Bühnen- und Kostümbild, Industrial Design, Kommunikationsdesign, Textildesign
    Bachelor- und Masterstudiengänge: Architektur, Künstlerisches Lehramt mit Bildender Kunst; Konservierung und Restaurierung von Kulturgütern (Studiengänge: Gemälde und gefasste Skulpturen; archäologische, ethnologische und kunsthandwerkliche Objekte; Kunstwerke auf Papier, Archiv- und Bibliotheksgut; Wandmalerei, Architekturoberfläche und Steinpolychromie; Konservierung Neuer Medien und Digitaler Information).

    Icon: studium
    zeichnet sich durch vielfältiges und deutschlandweit einzigartiges Fächerspektrum aus
    Icon: studium
    steht für Interdisziplinarität, für Diversität und für Weltoffenheit
    Forschung

    Die ABK Stuttgart hat das Promotions- und Habilitationsrecht und gehört damit zu den wenigen künstlerischen Hochschulen Deutschlands mit Universitätsstatus. Die Möglichkeit zur wissenschaftlichen Weiterqualifikation umfasst die Gebiete der Architektur, der Kunstwissenschaften, der Kunstgeschichte, Medientheorie, Kunstpädagogik und der Philosophie. Darüber hinaus wird der postgraduale Studiengang „Meisterschüler/in im Weißenhof-Programm der Bildenden Kunst“ angeboten.

    Icon: forschung
    hat das Promotions- und Habilitationsrecht und gehört damit zu den wenigen künstlerischen Hochschulen Deutschlands mit Universitätsstatus
    Icon: forschung
    versteht sich als Experimentierfeld in der Einheit von Lehre und Forschung
    Foto: Studierender und Dozent besprechen die Arbeit in der Druckwerkstatt
    Foto: Studierende arbeiten im Atelier
    Foto: Studierende bearbeitet Design am Computer

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