Weitere Voraussetzungen
Sie verfügen über die Hochschulzugangsberechtigung, haben sich für ein Studienfach entschieden und möchten nun studieren. Bevor es losgehen kann, müssen Sie je nach Studiengang bestimmte Nachweise erbringen, um am Zulassungsverfahren teilzunehmen. Hierzu können je nach Hochschule und Studiengang z.B. der Nachweis über ausreichende Fremsprachenkenntnisse zählen oder auch der Beleg über die Absolvierung eines geforderten Praktikums.
Fremdsprachenkenntnisse
Fremdsprachenkenntnisse werden in Studiengängen gefordert, deren Lehrveranstaltungen entweder komplett oder teilweise in einer anderen Sprache durchgeführt werden. Auch für Studiengänge, in denen die Lektüre fremdsprachiger Literatur vorgesehen ist, sind Fremdsprachenkenntnisse erforderlich.
So setzt beispielsweise das Studieren in den Geschichtswissenschaften in der Regel Lateinkenntnisse und Kenntnisse in zwei modernen europäischen Sprachen voraus.
Wann Sie den Nachweis über die geforderten Sprachkenntnisse erbringen müssen, variiert von Hochschule zu Hochschule. So ist es möglich, dass der Sprachnachweis als eine Zulassungsvoraussetzung direkt bei der Immatrikulation vorzuweisen ist oder aber erst im Verlauf des Studiums erbracht werden kann.
In welcher Form Sie den Nachweis erbringen müssen, ist unterschiedlich: je nach Hochschule und Studiengang reichen einige Jahre schulischer Fremdsprachenunterricht oder die Teilnahme an Sprachprüfungen, die an den Hochschulen abgelegt werden, oder auch der Nachweis des geforderten Sprachniveaus, wie ihn z. B. der TOEFL-Test belegt.
Ausländische Studierende müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vorweisen.
Ganz ohne Sprachkenntnisse wird das Studieren schwierig, denn grundlegende Fremdsprachenkenntnisse sind in fast allen Studiengängen erforderlich.
Praktika
Beim Praktikum wird zwischen Pflichtpraktikum und freiwilligem Praktikum unterschieden. Während das Pflichtpraktikum, meist ein Vorpraktikum, Bestandteil der Zulassungsvoraussetzungen zu bestimmten Studiengängen ist, ist die Absolvierung eines freiwilligen Praktikums nicht gefordert und unterliegt daher auch keinen besonderen Vorgaben durch die Hochschulen. Dennoch ist ein freiwilliges Praktikums ratsam.
Neben dem Sammeln berufspraktischer Erfahrungen erhalten Sie gleichzeitig erste Einblicke in den angestrebten Arbeitsbereich. Sie können selbstverständlich auch mehrere Praktika absolvieren und so in verschiedene Arbeitsbereiche hineinschnuppern.
Ein freiwilliges Praktikum oder eine studentische Mitarbeit in der vorlesungsfreien Zeit während des Studiums sind daher sicher zu empfehlen.




