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Hochschule für Bildende Künste Hamburg

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Quick Overview

  • University Hochschule für Bildende Künste Hamburg
  • Faculty / department Bildende Künste
  • Degree
    ... Design; Film; Foto/Typo/Grafik; Graphics; Malerei/Zeichnen; Sculpture; Stage; Theorie und Geschichte; Time-Related Media
    Design; Film ...
  • Subjects Art
  • Academic degrees Dr. phil. in art.
  • Access and Admission Requirements
    • § 4 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Die Zulassung zur Promotion setzt den erfolgreichen (mindestens Gesamtnote „gut”) Diplom- oder Masterabschluss einer deutschen Hochschule oder den gleichwertigen Abschluss einer ausländischen Hochschule voraus.

      (2) Weitere Voraussetzung ist der Nachweis der Befähigung zu wissenschaftlichem Arbeiten. Diese kann entweder durch wissenschaftliche Studienanteile im bereits absolvierten Studium belegt oder im Promotionsstudium erlangt werden. In l...
      § 4 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Die Zulassung zur Promotion setzt den erfolgreichen (mindestens Gesamtnote „gut”) Diplom- oder Masterabschluss einer deutschen Hochschule oder den gleichwertigen Abschluss einer ausländischen Hochschule voraus.

      (2) Weitere Voraussetzung ist der Nachweis der Befähigung zu wissenschaftlichem Arbeiten. Diese kann entweder durch wissenschaftliche Studienanteile im bereits absolvierten Studium belegt oder im Promotionsstudium erlangt werden. In letzterem Fall erlegt der Promotionsausschuss der Bewerber*in auf, innerhalb einer bestimmten Frist entsprechende Leistungsnachweise zu erbringen.

      (3) Von Bewerber*innen, die ihr Studium an einer ausländischen Hochschule abgeschlossen haben, ist die Gleichwertigkeit des Studienabschlusses gemäß Absatz 1 gegenüber dem Promotionsausschuss nachzuweisen.
    • Admission with an FH degree possible Yes
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 8 Theoretisch-wissenschaftliche Promotionsarbeit

      (1) Die theoretisch-wissenschaftliche Promotionsarbeit gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1a bzw. der theoretisch-wissenschaftliche Anteil einer Promotionsarbeit gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1b muss wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und einen eigenständigen Beitrag zur Forschung darstellen.

      (2) Entsteht eine theoretisch-wissenschaftliche Promotionsarbeit bzw. ein theoretisch-wissenschaftlicher Anteil einer Promotionsarbeit gemäß § 1 Absatz 3 ...
      § 8 Theoretisch-wissenschaftliche Promotionsarbeit

      (1) Die theoretisch-wissenschaftliche Promotionsarbeit gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1a bzw. der theoretisch-wissenschaftliche Anteil einer Promotionsarbeit gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1b muss wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und einen eigenständigen Beitrag zur Forschung darstellen.

      (2) Entsteht eine theoretisch-wissenschaftliche Promotionsarbeit bzw. ein theoretisch-wissenschaftlicher Anteil einer Promotionsarbeit gemäß § 1 Absatz 3 aus gemeinschaftlicher Arbeit, so muss der individuelle Anteil kenntlich gemacht werden.

      (3) Die theoretisch-wissenschaftliche Promotionsarbeit bzw. der Anteil soll in deutscher Sprache vorgelegt werden. Abweichungen von dieser Regelung kann der Promotionsausschuss genehmigen, wenn eine Begutachtung gesichert ist. Arbeiten in einer anderen als der deutschen Sprache muss eine ausführliche Zusammenfassung von mindestens 25 Seiten in deutscher Sprache beigefügt werden.

      (4) Die theoretisch-wissenschaftliche Promotionsarbeit bzw. der Anteil muss eine Versicherung an Eides statt der Doktorand*in enthalten, dass die Arbeit selbständig angefertigt wurde, nur die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet und die den benutzten Werken wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen kenntlich gemacht wurden.
    • May be written in English No details available
    • Collective dissertation Yes
    • May be written in other foreign language(s) No details available
    • Cumulative dissertation No details available
  • Institutional Information
    • Information portal to German research institutions.

      The GERiT information portal provides access to more than 25,000 German research institutions. Clicking on the logo will take you directly to information about the research institutes of the university currently displayed in the Hochschulkompass.

  • Doctoral study regulations
    • Source Amtlicher Anzeiger 2020; rechtsbereinigt mit Stand vom 26. August 2021